Staatliche Entscheidungsträger vernachlässigen Verfassungsgebot

Ich beziehe mich auf den Offenen Brief der Forschungsgruppe G.O. Mueller an 200 Professoren der Universitäten Berlin und Dresden und auf Auszüge aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz„, die dort zitiert werden.

Das Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ schreibt u.a. für den Staat als unmittelbar geltendes Recht vor:

  • das Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege
  • das Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie
  • die meinungsneutrale Wissenschaftspflege und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.

Wo kann man feststellen, dass der Staat im Falle der Relativitätstheorie diese Gebote respektiert? Wo kann man feststellen, dass der Staat im Bildungssystem die meinungsneutrale Wissenschaftspflege ermöglicht, geschweige denn fördert?

  • Ist es nicht Identifikation mit einer Theorie, wenn der Staat 10 Mio Euro aus der Steuerkasse allein für die Feierlichkeiten im „Einstein-Jahr 2005“ ausgibt, ohne je ein einziges Cent für die Vermittlung der Kritik dieser Theorie im Bildungssystem seit Jahrzehnten ausgegeben zu haben? Siehe z.B. hier.
  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn anlässlich der teueren Feierlichkeiten des Einstein-Jahrs die kritischen Einträge von 2 Bürgern (darunter vom Kritiker Christoph von Mettenheim) kommentarlos aus dem Gästebuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelöscht wurden? Siehe z.B. hier.

  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn anlässlich der teueren Feierlichkeiten des Einstein-Jahrs in einer vom Bundesministerium finanzierten Aufstellung in Berlin die Kritik der Relativitätstheorie einzig und allein durch Aufstellung des Buches eines Kritikers (Gehrke) in einer Vitrine dem Publikum vorgestellt wurde, in unmittelbarer Nähe einer Maschinenpistole des Typs, mit dem 1922 Rathenau ermordert wurde? Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, dem Publikum zu suggerieren, Kritiker der Relativitätstheorie seien Mörder und Terroristen? Siehe z.B. hier.
  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn die Verlage, die die Bücher zur Gestaltung der Lehre im öffentlichen Bildungssystem herausgeben, kein Wort über eine fachlich fundierte Kritik der Relativitätstheorie seit über 100 Jahren erwähnen, geschweige denn darlegen?
  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn vom bekanntesten Lexikonverlag (Brockhaus) auf Anfrage eines Lehrers zur Gestaltung des Unterrichts die Auskunft erteilt wurde, es gäbe nur antisemitische und unseriöse Kritiker der Relativitätstheorie? Siehe hier.
  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in den Medien verbreitet, dass es nur antisemitische Kritiker der Relativitätstheorie gäbe? Siehe z.B. hier.
  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn eine Bundesministerin für Bildung und Forschung den Kritikern der Relativitätstheorie lediglich private Mittel, privates Engagement, Selbstverlage und das Internet zur Verbreitung und Vermittlung ihrer kritischen Ansätze und ihrer Arbeiten zuweist? Siehe z.B. hier.
  • Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn der Staat wissentlich den Kritikern der Relativitätstheorie Verleumdungen, Beleidigung und Hetze im Internet aussetzt und daran keinen Handlungsbedarf im Interesse der Allgemeinheit erkennt? Siehe z.B. hier.

Soll man davon ausgehen, dass ein Verfassungsrichter diese Umstände als irrelevant im Sinne des Grundgesetzes zurückweisen könnte?

Jocelyne Lopez

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