Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?
Ich verweise auf drei Einträge in meinem Blog, wo berichtet wurde, dass mindestens in zwei Fällen in Zusammenhang mit der experimentellen Nachprüfung und Bestätigung der Relativitätstheorie seit Jahrzehnten wichtige und berühmte Experimente im starken Verdacht stehen, manipuliert, verfälscht und unredlich gewesen zu sein: Die Atomuhrentransporte von Hafele und Keating 1972 und die Sonnenfinsternis-beobachtung von 1919:
Datenmanipulation bei einem berühmten und wichtigen Experiment?
Sonnenfinsternis über die theoretische Physik?
Das Experiment Hafele/Keating ist eine Sammlung von Verstößen gegen die wissenschaftliche Methode
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schulte analysiert in den Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer die Verantwortung der Wissenschaftler und des Staates bei der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis (Band 65, Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtlehrer in Frankfurt am Main vom 5. bis 8 Oktober 2005, Zweiter Beratungsgegenstand „Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit“, VI. Wissenschaft und Moral, Seite 137, Verlag De Gruyter Recht, Berlin):
Die interne Verantwortung des Wissenschaftlers realisiert sich in der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Traurige Berühmtheit wissenschaftlichen Fehlverhalten haben die „großen” Betrugsfälle, wie etwa die Fälschungen des Nanophysikers Jan Hendrik Schön, erlangt. Jüngste Studien aus den Vereinigten Staaten belegen aber, dass diese gleichsam nur die Spitze eines Eisbergs bilden. So haben von rund 3000 anonym befragten Wissenschaftlern der National Institutes of Health ein Drittel zugegeben, in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen zu haben. „Lug und Trug in den Wissenschaften” sind allerdings auch in Deutschland ein Thema, wie die dreistellige Zahl von Fällen, die dem Ombudsmann der DFG vorliegen, und nicht zuletzt die noch immer schwelenden Streitigkeiten um den „Fall Protsch” unserer gastgebenden Universität belegen.
Die Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhalten durch die Wissenschaft selbst erfolgt primär im Rahmen von Ombuds- und Untersuchungsverfahren. Dahinter steht die Erkenntnis, die der Wissenschaftshistoriker Michael Hagner treffend auf den Punkt gebracht hat: „Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.
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(Prof. Dr. Martin Schulte)
Jocelyne Lopez
- 23. November 2009
- Artikel
17. November 2013 um 10:18
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