Verantwortung in der Wissenschaft

von Ulrich Rüdiger

Leitartikel der Zeitschrift Physik Journal
der Deutschen Physikalischen Gesellschaft vom Dezember 2011:
Verantwortung in der Wissenschaft
Ulrich Rüdiger
Rektor der Universität Konstanz und Professor für Experimentalphysik

Auszüge: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg weist durch seine wissenschaftsbezogene Auslegung des Begriffs der Unwürde weit über den Fall Schön hinaus.

[…] Als gravierende Verstöße gegen die Grundsätze der Redlichkeit und guter wissen-schaftlicher Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Datenfälschungen von Jan Hendrik Schön gebrandmarkt. Damit hat sich der ehemalige Konstanzer Physiker, so urteilen die Richter am 14. September 2011 in Mannheim, als unwürdig zum Führen des Doktorgrades erwiesen. Mit diesem Richterspruch ist nicht nur eine gerichtliche Auseinandersetzung im Sinne der Universität Konstanz ausgegangen. Das Urteil weist weit über diesen Einzelfall hinaus: Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt demnach im Nachhinein den Entzug des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit – im Einklang mit § 35 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg.

Damit hat ein deutsches Gericht zum ersten Mal den Begriff der Unwürdigkeit wissenschaftsbezogen ausgelegt und sich klar zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis bekannt. Dass diesen Grundsätzen in richterlicher Instanz der Stellenwert zugebillgt wird, der ihnen als unabdingbare Basis jedweder Möglichkeit von Wissenschaft zukommt und sie in gesellschaftlichem Auftrag schützt, ist nicht hoch genug einzuschätzen.
[…]
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Jan Hendrik Schön konnten wir dieses Urteil nicht akzeptieren. Mit der Berufung ging es der Universität Konstanz um die grundsätzliche Frage, wie Universitäten auf schwere wissenschaftliche Vergehen reagieren können. Das Urteil des höher-instanzlichen Gerichts in Mannheim hob das Freiburger Urteil nicht nur zu meiner großen Erleichterung auf. Die gesamte wissenschaftliche Gemeinschaft wird es mit großer Genugtuung aufgenommen haben. Dass das Vertrauen in die Echtheit und die Dokumentation von Originaldaten und in die Reproduzierbarkeit experi-menteller Ergebnisse aller wissenschaftlichen Tätigkeit zugrunde liegen muss, ist für mein Fach, die experimentelle Physik, eine Selbstverständlichkeit. Für alle anderen exakten Wissenschaften gilt fraglos dasselbe – wie es überhaupt ohne das Prinzip wissenschaftlicher Redlichkeit keine Wissenschaft geben kann.“ […]

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Anmerkungen der Redaktion:

Es ist äußerst bedeutsam, dass Prof. Dr. Ulrich Rüdiger in diesem Leitartikel von Physik Journal der Deutschen Physikalischen Gesellschaft die erstmalige wissenschaftsbezogene Auslegung des Begriffs der Unwürdigkeit durch ein deutsches Gericht hervorgehoben und begrüßt hat. Auch von besonderere  Wichtigkeit ist sein Bekenntnis, dass „das Vertrauen in die Echtheit und die Dokumentation von Originaldaten und in die Reprodu-zierbarkeit experimenteller Ergebnisse aller wissenschaftlichen Tätigkeit zugrunde liegen muss“ und für ihn auch eine Selbstverständlichkeit ist.

Vor diesem Hintergrund würde es sich geradezu anbieten, dass Prof. Rüdiger eine Vermittlungsrolle gegenüber der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zur Klärung eines anderen Falls der Vorwürfe von Unwürdigkeit in der experimentellen Physik in Erwägung zieht, dessen Prüfung  leider zwei Mal von einem Präsidenten  der Deutschen Physikalischen Gesellschaft  ignoriert wurde (2008 von Prof. Dr. Gerd Litfin, 2010 von Prof. Dr. Wolfgang Sandner): Die seit 1972 weltweit erhobenen Vorwürfe über Datenmanipulation, Methodologiefehler und mangelnde Aussagekraft des berühmten Experiments Hafele-Keating mit Atomuhren-transport, siehe:

Manipulation der Ergebnisse des berühmten Experiments Hafele/Keating

Der von Prof. Dr. Ulrich Rüdiger in diesem Leitartikel von Physik Journal der Deutschen Physikalischen Gesellschaft dargelegte Einzelfall belegt nämlich eindrucksvoll die erfreuliche Tatsache, dass die Universitäten auf schwere wissenschaftliche Vergehen reagieren können. Prof. Rüdiger könnte als Rektor einer Universität und als Professor für Experimentalphysik vor diesem Hintergrund einen wesentlichen Beitrag zur Klärung eines in Verruf geratenen Experiments und zur Wiedererstellung des Vertrauens in die Echtheit von Originaldaten leisten. Es wäre äußerst wünschenswert im Rahmen einer Theorie, die seit mehreren Jahrzehnten als bestens experimentell bestätigt gilt. Der damalige Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin, hatte auch am 05.05.2008 angemessen und verantwortungsbewußt auf eine Bitte um Prüfung dieses Falls reagiert: 

Zitat:

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Friebe,

im Namen des Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich des Experiments von Hafele/Keating danken und Ihnen mitteilen, dass wir diese – nach Rücksprache mit dem Präsidenten – an das zuständige Fachgremium der DPG (Fachverband Gravitation), mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet haben. Sehr gerne werden wir Sie über die ersten Zwischenergebnisse sowie natürlich über das Schlussergebnis der Prüfung auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Genath
Persönlicher Referent des Präsidenten
DPG-Geschäftsstelle

 

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