Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

von Jocelyne Lopez  

Wie es in unserer Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ seit mehreren Jahren ausführlich dargelegt wird, besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ in der Vermittlung der Relativitäts-theorie in Forschung und Lehre – siehe insbesondere die umfangreiche Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller über mehr als 100 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie.   

Nachstehend geben wir eine Zusammentstellung unserer Ansprachen an die verantwortlichen und zuständigen Behörden ab dem 20.02.2012 wieder, die wir fortlaufend aktualisieren werden:  

20.02.12 – Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz: Anfrage an Ministerin Annette Schavan  

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Datum: 20.02.12
  

Sehr geehrte Frau Ministerin Schavan,  

Einem Lehrer, der Informationen über die Kritik der Relativitätstheorie zur Unterrichtsgestaltung anforderte, wurde 1994 folgende Auskunft vom Lexikonverlag Brockhaus erteilt:  

Zitat Lexikonverlag Brockhaus:
[…]
2. Die Relativitätstheorie fand in der wissenschaftlichen Welt allgemein eine sehr rasche Anerkennung. Kritik wurde von einzelnen aus eher welt­anschaulichen Gründen angebracht.  

Während die Einwände Ernst Gehrkes naturphilosophischer und erkenntnis­theoretischer Art waren, ging die physikalisch unhaltbare Kritik aus der sogenannten “deutschen Physik” im Dritten Reich auf den nationalsozia­listischen Rassismus und Antisemitismus zurück. Prominenteste Vertreter waren die Nobelpreisträger Philipp Lenard und Johannes Stark. Sie be­gannen sich nach Ende des Ersten Weltkriegs nationalistischen und anti­semitischen Positionen zuzuwenden und zählten schließlich zu den führen­den Köpfen der nationalsozialistischen Propaganda, die auf die Ausgren­zung und Abwertung einer angeblich “jüdischen Wissenschaft” zielte. Dabei stuften sie die Relativitätstheorie Einsteins als abstraktes mathematisches Konstrukt ohne Wirklichkeitsbezug ein, das mit seiner Unanschaulichkeit dem “jüdischen Denken” entspringe und einem “ger­manisch-deutschen Naturbild” zuwiderlaufe.  

Lenard stellte der Einsteinschen Theorie eine komplizierte Weiterent­wicklung der Äthertheorie mit mehreren gegeneinander bewegten Ätherarten entgegen. Aber weder waren die Argumente gegen die Relativitätstheorie physikalisch in irgendeiner Weise stichhaltig, noch wurde die wenig überzeugende Äthertheorie Lenards von nicht-nationalsozialistischen Wissenschaftlern ernst genommen. Eigentlicher Ursprung der Angriffe war nur die nationalsozialistische Ideologie. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Biographien, die Ihnen auch weiterführende Literaturangaben bieten.  

3. Die Relativitätstheorie ist heute fest in der Physik etabliert und wird von seriösen Wissenschaftlern nicht angezweifelt. Zahlreiche und immer genauer durchgeführte Experimente bestätigen sie in ausgezeich­neter Weise. Nicht zuletzt fußen auf der speziellen Relativitätstheorie auch erfolgreiche quantenphysikalische Theorien wie die Quantenelektro­dynamik, die selbst wieder sehr genau mit Experimenten übereinstimmt. Versuche einzelner heutiger Autoren, die Relativitätstheorie zu “wider­legen“, sind meist philosophisch-weltanschaulich motiviert und bleiben physikalisch oberflächlich oder in Widersprüchen hängen. Davon zu unter­scheiden sind die ernsthaften wissenschaftlichen Bemühungen, die allge­meine Relativitätstheorie quantenphysikalisch zu verallgemeinern – so wie die Relativitätstheorie ihrerseits die Newtonsche Mechanik verallge­meinert hat – und eine Theorie der “Quantengravitation” zu entwickeln. Als ein wichtiger Vertreter dieses Zweiges der theoretischen Physik sei nur der, auch durch die Medien bekannte, britische Physiker Stephen Hawking genannt.
[…]
Zitatende
  

Die Schüler und Studenten dürfen dementsprechend von einer im öffentlichen Bildungssystem zugelassenen Unterrichtsquelle lernen, dass Autoren nur aus antisemitischer Motivation die Spezielle Relativitätstheorie kritisiert haben, und dass es bis heute noch „keine seriösen Wissenschaftler gibt, die diese Theorie anzweifeln“. Diese Auffassungen entsprechen auch dem Grundtenor des Wissenstransfers über diese Theorie im öffentlichen Bildungssystem seit mehreren Jahrzehnten, obwohl sie nachweislich falsch sind: Gegenbeweise und gründlich dokumentierte Nachweise sind zum Beispiel in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie oder im Blog Ekkehard Friebe im Internet nachzulesen.  

Dass diese Auffassungen falsch sind, dürften Sie auch spätestens seit dem 14.08.2006 persönlich zur Kenntnis genommen haben, nachdem Sie mir per E-Mail den Erhalt der umfangreichen Studie der Forschungsgruppe G.O. Mueller über den Nachweis von 3789 kritischen Arbeiten von weltweit ca. 1300 Autoren über eine Zeitspanne von 95 Jahren bestätigt haben:  

Zitat:
Subject: Forschungsgruppe G. O. Müller; Kritik an der Relativitätstheorie
  

Sehr geehrte Frau Lopez,  

sie haben unter dem 31. Juli der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, Mitglied des Deutschen Bundestages, unter der Überschrift “Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 des Grundgesetzes” eine E-Mail zugesandt. Frau Bundesministerin Dr. Schavan lässt Ihnen danken und hat das Schreiben dem Referat “Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung” im BMBF zur Beantwortung übergeben.  

Es soll zuallererst darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Stellungnahme zu wissenschaftlichen Thesen und Theorien abgibt. Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sind unter den Experten in der Wissenschaft selbst zu diskutieren. Hierzu gehört auch die von der Forschungsgruppe G. O. Müller vorgebrachte Kritik an der Speziellen Relativitätstheorie von A. Einstein aus dem Jahre 1905.  

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.  

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Jürgen Richter
Prof. Dr. Juergen Richter
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Referat 711, 53175 Bonn  

Demnach ist hier zu beanstanden, dass die im öffentlichen Bildungssystem offiziell zugelassenen Unterrichtsquellen Irreführung der Schüler und Studenten betreiben, dass Tausende von kritischen Autoren gegenüber den Studierenden disqualifiziert, zensiert und verleumdet werden, dass die Kritik einer Theorie aus dem öffentlichen Unterricht aufgrund von Geschichtsfälschung und von Verleumdungen völlig ausgeblendet wird, dass die fachliche Kritik einer Theorie im Unterricht nicht vermittelt und behandelt wird und nur im Internet durch private Initiativen zur Verfügung der Schüler und Studenten steht, dass die Gebote der Nicht-Identifikation mit einer Theorie und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege, die dem Staat per Grundgesetz Art. 5 § 3 vorgeschrieben werden, im öffentlichen Bildungssystem missachtet werden. Das sind gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz.  

Vor diesem Hintergrund und im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen bitte ich Sie dringend mir mitzuteilen, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich ist um folgende Frage zu beantworten:  

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?  

Für Ihre Auskunftserteilung bis zum 12.03.12 danke ich im voraus und verbleibe  

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez  

   

   

07.03.12 – Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Anfrage wegen Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem  

Betreff: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem 
Bezug: Ihre E-Mail vom 20.02.2012
  

Sehr geehrte Frau Lopez,  

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.02.2012 an Frau Bundesministerin Prof. Dr. Schavan.
Frau Prof. Dr. Schavan hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.  

Ich möchte Ihnen zunächst versichern, dass ich Ihre E-Mail mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe. An dieser Stelle weise ich Sie jedoch darauf hin, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist. Für Fragen der schulischen Bildung – und somit auch für Unterrichtsinhalte – sind entsprechend unserer föderalen staatlichen Ordnung die Länder verantwortlich.  

Deshalb sollte hier der Kontakt mit
* dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder – KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Taubenstr. 10, 10117 Berlin, Tel: 030-25418-3, E-Mail: poststelle@kmk.org bzw. Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Email: schulen@kmk.org)
oder / und in Ihrem Fall
* dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf, Tel: 0211-58 67-40, E-Mail: poststelle@msw.nrw.de)
aufgenommen werden.  

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martina Homt
Referat 324 – Frühe und allgemeine Bildung
Bundesministerium für Bildung und Forschung  

   

07.03.12 – Weiterleitung meiner Anfrage an die genannten Stellen:  

An Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder
KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org

und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz schulen@kmk.org  

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem  

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Nach Auskunft vom 07.03.2012 des Referats 324 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind Sie zuständig und verantwortlich um meine folgende Anfrage zu beantworten:  

Einem Lehrer, der Informationen über die Kritik der Relativitätstheorie zur Unterrichtsgestaltung anforderte, wurde 1994 folgende Auskunft vom Lexikonverlag Brockhaus erteilt:  

Zitat Lexikonverlag Brockhaus:
[…]
2. Die Relativitätstheorie fand in der wissenschaftlichen Welt allgemein eine sehr rasche Anerkennung. Kritik wurde von einzelnen aus eher weltanschaulichen Gründen angebracht.  

Während die Einwände Ernst Gehrkes naturphilosophischer und erkenntnistheoretischer Art waren, ging die physikalisch unhaltbare Kritik aus der sogenannten “deutschen Physik” im Dritten Reich auf den nationalsozialistischen Rassismus und Antisemitismus zurück. Prominenteste Vertreter waren die Nobelpreisträger Philipp Lenard und Johannes Stark. Sie begannen sich nach Ende des Ersten Weltkriegs nationalistischen und antisemitischen Positionen zuzuwenden und zählten schließlich zu den führenden Köpfen der nationalsozialistischen Propaganda, die auf die Ausgrenzung und Abwertung einer angeblich “jüdischen Wissenschaft” zielte. Dabei stuften sie die Relativitätstheorie Einsteins als abstraktes mathematisches Konstrukt ohne Wirklichkeitsbezug ein, das mit seiner Unanschaulichkeit dem “jüdischen Denken” entspringe und einem “germanisch-deutschen Naturbild” zuwiderlaufe.  

Lenard stellte der Einsteinschen Theorie eine komplizierte Weiterent¬wicklung der Äthertheorie mit mehreren gegeneinander bewegten Ätherarten entgegen. Aber weder waren die Argumente gegen die Relativitätstheorie physikalisch in irgendeiner Weise stichhaltig, noch wurde die wenig überzeugende Äthertheorie Lenards von nicht-nationalsozialistischen Wissenschaftlern ernst genommen. Eigentlicher Ursprung der Angriffe war nur die nationalsozialistische Ideologie. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Biographien, die Ihnen auch weiterführende Literaturangaben bieten.  

3. Die Relativitätstheorie ist heute fest in der Physik etabliert und wird von seriösen Wissenschaftlern nicht angezweifelt. Zahlreiche und immer genauer durchgeführte Experimente bestätigen sie in ausgezeichneter Weise. Nicht zuletzt fußen auf der speziellen Relativitätstheorie auch erfolgreiche quantenphysikalische Theorien wie die Quantenelektrodynamik, die selbst wieder sehr genau mit Experimenten übereinstimmt. Versuche einzelner heutiger Autoren, die Relativitätstheorie zu “widerlegen“, sind meist philosophisch-weltanschaulich motiviert und bleiben physikalisch oberflächlich oder in Widersprüchen hängen. Davon zu unterscheiden sind die ernsthaften wissenschaftlichen Bemühungen, die allgemeine Relativitätstheorie quantenphysikalisch zu verallgemeinern – so wie die Relativitätstheorie ihrerseits die Newtonsche Mechanik verallgemeinert hat – und eine Theorie der “Quantengravitation” zu entwickeln. Als ein wichtiger Vertreter dieses Zweiges der theoretischen Physik sei nur der, auch durch die Medien bekannte, britische Physiker Stephen Hawking genannt.
[…]  

Die Schüler und Studenten dürfen dementsprechend von einer im öffentlichen Bildungssystem zugelassenen Unterrichtsquelle lernen, dass Autoren nur aus antisemitischer Motivation die Spezielle Relativitätstheorie kritisiert haben, und dass es bis heute noch „keine seriösen Wissenschaftler gibt, die diese Theorie anzweifeln“. Diese Auffassungen entsprechen auch dem Grundtenor des Wissenstransfers über diese Theorie im öffentlichen Bildungssystem seit mehreren Jahrzehnten, obwohl sie nachweislich falsch sind: Gegenbeweise und gründlich dokumentierte Nachweise sind zum Beispiel in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie oder im Blog Ekkehard Friebe im Internet nachzulesen.  

Dass diese Auffassungen falsch sind, dürften Sie auch spätestens seit Oktober 2002 bzw. November 2003 zur Kenntnis genommen haben, nachdem alle Kultusministerien der Bundesländer sowie die Kultusverwaltung auf Bundesebene die umfangreichen Studie der Forschungsgruppe G.O. Mueller (Textversion 1.1.) über den Nachweis von ca. 2900 kritischen Arbeiten über eine Zeitspanne von 95 Jahren erhalten haben: Siehe  

Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“
mit Liste der Adressaten und Anschreiben zur Versendung der Dokumentation an die Kultusverwaltungen der Bundesländer
http://www.ekkehard-friebe.de/report1.pdf  

Im November 2004 erhielten Sie auch  

Zweiter Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„ 95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“

mit Nachweis von 3789 kritischen Arbeiten von 1300 Autoren. – Textversion 1.2 und Liste der Adressaten
http://www.ekkehard-friebe.de/report2.pdf  

Demnach ist hier zu beanstanden, dass die im öffentlichen Bildungssystem offiziell zugelassenen Unterrichtsquellen Irreführung der Schüler und Studenten betreiben, dass Tausende von kritischen Autoren gegenüber den Studierenden disqualifiziert, zensiert und verleumdet werden, dass die Kritik einer Theorie aus dem öffentlichen Unterricht aufgrund von Geschichtsfälschung und von Verleumdungen völlig ausgeblendet wird, dass die fachliche Kritik einer Theorie im Unterricht nicht vermittelt und behandelt wird und nur im Internet durch private Initiativen zur Verfügung der Schüler und Studenten steht, dass die Gebote der Nicht-Identifikation mit einer Theorie und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege, die dem Staat per Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 vorgeschrieben werden, im öffentlichen Bildungssystem missachtet werden. Das sind gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz.  

Vor diesem Hintergrund und im Rahmen der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz sowie auf Art. 1 Grundgesetz und bitte um die Beantwortung folgender Frage:  

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?  

Für Ihre Auskunftserteilung bis zum 06.04.12 danke ich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez  

   

   

13.04.12 – Erste Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem  

An Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder
KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org

und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz schulen@kmk.org
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
  

Sehr geehrte Damen und Herren,  

per E-Mail vom 07.03.12 habe ich gemäß Hinweis der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan eine Anfrage über die Rahmenbedingungen der Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem an Sie als zuständige und verantwortliche Behörde gerichtet, die leider bis zur festgesetzten Frist vom 06.04.12 unbeantwortet geblieben ist (siehe nachstehend).  

Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durch Ihre Behörde in der o.g. Angelegenheit, und zwar bei der Einhaltung und der Umsetzung des Art. 5 Ziff. 3 Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ u.a. gemäß folgenden Erläuterungen aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“:  

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)  

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).   

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)  

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).  

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)  

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).  

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers (S.40) [Hervorhebung in der Quelle]  

Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit. (S. 41).  

Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen. (S. 42)  

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. (S. 126) [Hervorhebung in der Quelle]  

Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. (S. 127) [Hervorhebungen in der Quelle]  

Ich berufe mich auf § 258 StGB und möchte dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Grundgesetz hinweisen. Darüber hinaus berufe ich mich weiterhin auf Art. 1 Grundgesetz sowie auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung und fordere erneut die Beantwortung meiner an Sie am 07.02.12 gestellten Frage:  

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?  

Für eine Antwort bis zum 13. Juni 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe  

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez  

   

   

19.06.12 – Zweite Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem  

An Herrn Ties Rabe, Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder – KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org
und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
schulen@kmk.org

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12 (nachstehend)
Meine Erinnerung vom 13.04.12 (nachstehend)
Meine heutige Beschwerde
  

Sehr geehrter Herr Rabe,  

die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, hat mir am 07.03.2012 mitgeteilt, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssysteme ist.  

Am 07.03.12 habe ich eine Anfrage an Sie gerichtet, sowie eine Erinnerung am 13.04.12, die beide von Ihrer Behörde unbeantwortet geblieben sind.  

Wie ich es Ihnen dargelegt und begründet habe besteht in dieser Angelegenheit ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 – Ziff. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ und ich habe mich dringend sowohl auf § 258 StGB und Art. 20 Grundgesetz als auch auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufen.  

Ich fühle mich durch das Ignorieren meiner Anfrage in meinen Rechten als Bürgerin verletzt und empfinde Ihr Verhalten als nicht gesetzkonform. Ich fordere Sie daher, meine Anfrage vom 07.03.12 bis zum 23. Juli 2012 zu beantworten, ehe ich mich veranlasst fühle eine Beschwerde an die nächsthöhere Instanz im Rahmen des Rechtswegs im öffentlichen Recht einzureichen.  

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez  

   

   

10.08.12 – Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe  

an Frau Bundesministerin Annette Schavan
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem – Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz
Meine E-Mail-Anfrage vom 20.12.12
Ihre E-Mail-Antwort vom 07.03.12 (Martina Homt – Referat 324)
Hier: Dienstaufsichtsbeschwerde
  

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schavan,  

Am 20.12.12 habe ich Sie gebeten, mir die zuständige und verantwortliche Behörde für die Beantwortung einer Frage über die Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem zu nennen.  

Am 07.03.12 informierten Sie mich, dass die für die Beantwortung meiner Frage zuständige und verantwortliche Behörde das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin (KMK) bzw. Schulwesen im Sekretariat KMK ist, und dass ich mich an diese Stellen zu wenden habe.  

Gemäß Ihrer Information, wofür ich Ihnen noch nachträglich danke, habe ich gleich am 07.03.12 meine Anfrage an die genannte Stelle per E-Mail weitergeleitet, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 06.04.12.  

Da ich keine Antwort bekam, habe ich am 13.04.12 eine Erinnerung geschrieben, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 13.06.12.  

Da ich wiederum keine Antwort bekam, habe ich am 19.06.12 eine zweite Erinnerung und Beschwerde geschrieben, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 23.07.12.  

Auch diese Beschwerde wurde ignoriert.  

Zum Überblick verweise ich auf die gesamte Korrespondenz in dieser Angelegenheit, die in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht wurde:  

https://www.kritik-relativitaetstheorie.de/2012/04/erinnerung-an-die-zustandige-und-verantwortliche-behorde-fur-die-vermittlung-der-relativitatstheorie-im-bildungssystem/  

In diesem Zusammenhang reiche ich hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin ein, Herrn Ties Rabe, da eine Verletzung seiner Dienstpflicht vorliegt.  

Ich wäre Ihnen dankbar, sehr geehrte Frau Bundesministerin Schavan, wenn Sie sich einbringen würden, damit meine Anfrage gesetzkonform beantwortet wird, da diese Angelegenheit wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ als öffentliches Anliegen im Interesse der Allgemeinheit zu behandeln ist.  

Für die Mitteilung der Ergebnisse meiner heutigen Dienstaufsichtsbeschwerde bis zum 12. September 2012 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe 
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez  

   

   

14.08.12 – E-Mail-Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:   

Sehr geehrte Frau Lopez,  

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. August 2012 an Frau Ministerin Schavan. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.  

Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung leider nicht behilflich sein. Der geeignete Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall die Kultusministerkonferenz der Länder.  

Ich habe daher Ihre E-Mail an das Sekratariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 22 40, 53012 Bonn, Tel.: 0228/ 501-0 weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten.  

Mit freundlichen Grüßen  

Dr. Stefan Luther
Ministerialdirigent
Leiter des Leitungsstabes und des Ministerbüros
Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
+49 (0)30 1857-5002
+49 (0)30 1857-5500
Stefan.Luther@bmbf.bund.de  

   

   

21.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:  

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
  

Sehr geehrte Frau Lopez,  

das BMBF hat Ihr Schreiben vom 10. August 2012 in der o.g. Angelegenheit an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weitergeleitet.  

Die inhaltliche Gestaltung von Lehr- bzw. Rahmenplänen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Länder und wird nicht zentral koordiniert. Die Relativitätstheorie ist in der Regel Gegenstand des Physikunterrichts in der gymnasialen Oberstufe. Selbstverständlich ist es eine grundlegende Aufgabe auch von Lehrkräften naturwissenschaftlicher Fächer, Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Sichtweisen auf bestimmte Sachverhalte, Theorien u.Ä. zu vermitteln, wenn dies auch eine öffentliche Diskussion widerspiegeln und sie einer wissenschaftlichen Grundlage nicht entbehren.  

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer  

   

   

23.08.12 – Erwiderung auf die Antwort vom 21.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:  


Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12
  

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Ich danke für Ihre Antwort vom 21.08.12 auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12, die Ihnen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet wurde. Sie bestreiten darin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage sei.  

Jedoch kann ich Ihre Ablehnung der Zuständigkeit nicht annehmen: Wie es eindeutig aus zwei Mitteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervorgeht, ist Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage (siehe nachstehend E-Mail-Antworte des BMBF vom 07.03.2012 und vom 14.08.12).  

Es kann nicht angenommen werden, dass ein derartiger  abweichender Standpunkt über die Zuständigkeit besteht, zumal nach der Geschäftsordnung Ihrer Behörde gemäß Ihrem eigenen Internet-Auftritt folgende Aufgaben dargestellt werden (http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/aufgaben-der-kmk.html ) :  

Zitat:  

 „Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.  

Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.  

Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern“.  

Zitatende  

  

Meine an Ihre Behörde gestellte Frage als öffentliches Anliegen mit länderübergreifender Bedeutung ordnet sich eindeutig in diesem Rahmen ein. Es besteht bundesweit ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“.  

Vor diesem Hintergrund erwarte ich nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes.  Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz). 

Für eine Antwort bis zum 17. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe
 
mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez 

 

  

24.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meiner E-Mail vom 23.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
Unser Schreiben vom 21.08.2012
Ihr Schreiben per Mail vom 23.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie ich Ihnen mit Schreiben vom 21. August 2012 bereits mitgeteilt habe, liegen die Inhalte von Lehr- und Rahmenplänen in der Zuständigkeit der einzelnen Bildungsministerien der Länder. Ich verweise hier auch auf die Antwort des BMBF vom 7. März 2012, in der in Ihrem Fall empfohlen wird, sich an das Schulministerium Nordrhein-Westphalen zu wenden. Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften.

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.

Ich bitte Sie daher, von weiteren Schreiben in der Sache abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

 

24.08.12 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort vom 24.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:

Betr.:
Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Meine Erwiderung vom 23.08.12
Ihre Antwort vom 24.08.12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Ich danke für Ihre Antwort vom 24.08.2012 auf meine E-Mail von 23.08.2012 in der o.g. Angelegenheit.

Leider kann ich Ihre erneute Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung der von mir gestellten Frage nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde.

Weiterhin bestehen gravierende abweichende Auffassungen über die Zuständigkeit Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit – und somit eine Rechtsunsicherheit, die nicht einfach hingenommen werden darf:

1. Sowohl in ihrer Antwort vom 07.03.12 als auch in ihrer Antwort vom 14.08.2012 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan unmissverständlich Ihre Behörde als zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage genannt. Die Möglichkeit, mich zusätzlich oder alternativ („und/oder“) an das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, widerspricht in keiner Weise die Nennung der Zuständigkeit Ihrer Behörde durch das BMBF und befreit in keiner Weise Ihre Behörde von der gesetzlichen Verpflichtung, die gestellte Frage zu beantworten.

2. Ich betrachte Ihre Auffassung, dass meine gestellte Frage „Detailregelungen“ betreffen würde und sich somit nicht in der in meinem Schreiben zitierten Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz einordnen ließe, für völlig unzutreffend: Es handelt sich bei meiner Frage keineswegs um „Detailregelungen“, sondern sehr wohl um eine grundsätzliche Angelegenheit „der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ gemäß Grundgesetz und gemäß Ihrer Geschäftsordnung. Meine gestellte Frage als „Detailregelung“ abzutun ist aus meiner Sicht sowohl unzutreffend als auch willkürlich.

3. Genauso ist Ihre Verschiebung der Verantwortung auf die Lehrkräfte m.E. völlig unangemessen („Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften“). Die ministeriellen Vorgaben schließen nämlich bundesweit die Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht aus: Diese Theorie wird bundesweit einseitig als bestens bestätigt und als einzig gültig vermittelt und behandelt, unter kompletter Ausblendung der weltweit nachhaltigen und hochqualifizierten Kritik seit 1909 bis zum heutigen Tag. Wie sollten die Lehrer die „Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht“ bzgl. Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht gewährleisten, wenn es hier keine entsprechenden ministeriellen Vorgaben gibt?

4. Ihre folgende Aussage

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.“

wirkt aus meiner Sicht befremdlich und sogar äußerst bedenklich. Wie Sie es aus den vorangegangenen Korrespondenzen entnehmen konnten, handelt es sich in dieser Angelegenheit um einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3, sowie um Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Es kann sich hier nicht lediglich darum handeln, „den Willen der Ministerinnen und Minister, die Themen behandeln zu wollen“, sondern es handelt sich hier um die höchste Verpflichtung und Verantwortung aller Staatsorgane, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn niemand steht über dem Gesetz.

Vor diesem Hintergrund bestehe ich ausdrücklich nach Art. 20 III GG auf die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihre Ablehnung der Zuständigkeit und der Verantwortung in dieser Angelegenheit bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz). Sollte Ihre Antwort die entstandene Rechtsunsicherheit nicht klären, sähe ich mich gezwungen Rechtsschutz beim Gericht zu beantragen.

Für eine Antwort bis zum 8. Oktober 2012 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

17.10.2012 – Anzeige gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin

An die Staatsanwaltschaft Berlin
Betr.: Anzeige gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin – Präsident: Herr Ties Rabe – wegen Verdacht der Amtspflichtverletzung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin, wegen Verdacht der Amtspflichtverletzung nach Artikel 34 Grundgesetz und nach § 839 BGB, sowie wegen Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze.

Wie aus der beigefügten kompletten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht (siehe ANLAGE), habe ich am 20.02.12 die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Annette Schavan gebeten, mir die zuständige und verantwortliche Behörde für die Beantwortung einer Frage über die Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem zu nennen.

Am 07.03.12 informierte mich Frau Schavan, dass die für die Beantwortung meiner Frage zuständige und verantwortliche Behörde das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin (KMK) bzw. Schulwesen im Sekretariat KMK ist, und dass ich mich an diese Stellen zu wenden habe.

Gemäß dieser Information der Bundesministerin Schavan, habe ich dann am 07.03.12 meine Anfrage an die genannten Stellen per E-Mail gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 06.04.12. Da ich keine Antwort bekam, habe ich am 13.04.12 eine Erinnerung geschrieben, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 13.06.12. Da ich wiederum keine Antwort bekam, habe ich am 19.06.12 eine zweite Erinnerung und Beschwerde geschrieben, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 23.07.12.

Auch diese Beschwerde wurde ignoriert, so daß ich am 10.08.12 eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusminister-konferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Annette Schavan gerichtet habe.

Am 14.08.12 antworte mir Frau Annette Schavan, dass sie aufgrund der Zuständigkeit meine Dienstaufsichts-beschwerde an das KMK zur Bearbeitung weitergeleitet hat.

Am 21.08.12 erhielt ich schließlich eine Antwort des KMK, jedoch mit dem widersprüchlichen Hinweis, dass diese Behörde entgegen der Information der Bundesministerin Schavan nicht zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage sei.

Auf meinen Widerspruch und Beschwerde vom 23.08.12 lehnte das KMK am 24.08.12 noch einmal die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beantwortung meiner Frage ab. Mein erneuter Widerspruch und Beschwerde vom 24.08.12 blieb unbeantwortet.

Die Ablehnung der Zuständigkeit und Verantwortung durch das KMK für die Beantwortung meiner Frage, obwohl die Bundesministerin für Bildung und Forschung mir zwei Mal diese Behörde ausdrücklich als dafür zuständig und verantwortlich genannt hatte, stellt aus meiner Sicht eine Amtspflichtverletzung des Präsidenten des KMK dar. Ich bitte Sie daher zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in diesem Sachverhalt tätig zu werden.

Ich beantrage auch Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

26.10.2012 – Einstellung meiner Anzeige vom 17.10.2012 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Von der Staatsanwaltschaft Berlin
AZ 222 Js 2142/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Strafanzeige vom 17. Oktober 2012 gegen die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder bzw. deren Direktor, Herrn Ties Rabe, bietet keine Veranlassung, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten, da sich aus Ihrem Vorbringen keine zureichenden tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ergeben haben.

Für ein mit Mitteln des Strafrechts zu sanktionierendes Verhalten bedarf es eines vom Gesetzgeber geschaffenen Tatbestands, in dem ein solches genau umschrieben und mit einer Sanktion bedroht wird. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erfüllt indes keinen Straftatbestand, insbesondere existiert auch kein Tatbestand der „Amtspflichtverletzung“.

Ich habe das Verfahren daher nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Piaszek
Staatsanwalt
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08.11.2012 – Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige

An die Staatsanwaltschaft Berlin

Betr.: AZ 222 Js 2142/12
Meine Anzeige vom 17.10.2012 gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin – Präsident: Herr Ties Rabe – wegen Verdacht der Amtspflichtverletzung

Einstellung meiner Anzeige vom 26.10.2012 (Staatsanwalt Piaszek)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die Einstellung meiner Anzeige vom 17.10.2012 in obiger Angelegenheit.

Die ausgeführte Begründung, dass „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens“ sich aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben haben kann ich nicht hinnehmen.

Wie es aus der meiner Anzeige beigefügten Anlage über die komplette Korrespondenz in dieser Angelegenheit zu entnehmen war, hat mich die Bundesministerin für Bildung und Forschung zwei Mal (am 07.03.12 und am 14.08.12) darüber verbindlich informiert, dass das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Berlin die zuständige und verantwortliche Behörde für die Beantwortung meiner Frage über die Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ist. Das KMK hat dagegen zwei Mal (am 21.08.12 und am 24.08.12) die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beantwortung meiner Frage abgelehnt.

Nach meinem Verständnis der Rechtsgrundlagen ist diese Amtspflichtverletzung im Rahmen des § 258 a StGB Strafvereitelung im Amt zu ahnden. Auch habe ich mich ausdrücklich in meiner Anzeige auf Artikel 34 Grundgesetz, sowie auf Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze berufen. Darüber hinaus gelten auch für das KMK die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung in ihren Umsetzungen in den Informationsfreiheitgesetzen der Länder.

Aus meiner Sicht ist die Einleitung eines Verfahrens in dieser Angelegenheit unbedingt erforderlich, da es sich um ein wichtiges Anliegen im öffentlichen Interesse handelt, das auf der Verfassungsebene angesiedelt ist: Wie es aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen hervorgeht, besteht bei der Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem ein Verdacht auf Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ sowie gegen Art. 1 GG.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

21. 11.2012 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf meine Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Ties Rabe durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Geschäftszeichen 161 Zs 1507/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwalschaft Berlin vom 26. Oktober 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Ties Rabe wegen des Vorwufs der Strafvereitelung im Amt u.a. – 222 Js 2142/12 – teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass in Ermittlung eingetreten wird. Die Staatsanwalschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.

Ergänzend hierzu bemerke ich:

Einer Strafvereitelung (im Amt) gemäß § 258a StGB macht sich derjenige Amtsträger schuldig, der absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt,dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer sonstigen Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) unterworfen ist.

Die von Ihnen zur Anzeige gebrachte Sachbehandlung Ihrer Anfrage durch das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erfüllt jedoch unabhängig von der sachlichen Richtikeit der Ihnen erteilten Auskunft keinen Straftatbestand, so daß die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen nicht geboten ist.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

Hochachtungsvoll
Storm
Staatsanwalt

 

03.12.2012 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Bestätigung der Einstellung meiner Anzeige gegen Ties Rabe

Betr.: 161 Zs 1507/12

Meine Anzeige vom 17.10.2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), wegen Ablehnung der Zuständigkeit zur Prüfung eines Verdachtes auf Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG

Einstellung meiner Anzeige am 26.10.2012 durch die Staatsanwaltschaft Berlin (AZ 222 Js 2142/12 – Staatsanwalt Piaszek)

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 08.11.12 an die Staatsanwaltschaft Berlin

Ihr Schreiben vom 26.11.12 zur Bestätigung der Einstellung meiner Anzeige (Staatsanwalt Horm)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde wegen der Bestätigung der Einstellung meiner Anzeige in Ihrem o.g. Schreiben vom 26.11.12 (161 Zs 1507/12 – Staatsanwalt Horm). Die in diesem Schreiben ausgeführte Begründung, dass aus diesem Vorgang kein Strafbestand erfüllt sei, kann ich nicht hinnehmen. Gemäß § 12 StGB kann die Beurteilung, ob ein Tatbestand ein Vergehen oder ein Verbrechen ist erst aufgrund der Ergebnisse von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesprochen werden.

Im vorliegenden Fall besteht in der Sache ein begründeter Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 (Wissenschaftsfreiheit) in Bildung- und Forschungssystemen aller Länder der Bundesrepublik Deutschland, die auch in einer föderalen staatlichen Ordnung dem Grundgesetz gleichermaßen unterworfen sind, denn niemand steht über dem Gesetz.

Die Ablehnung der Zuständigkeit durch die KMK zur Prüfung dieses Verdachts auf Verstöße gegen das Grundgesetz, die mir als zuständige und verantwortliche Behörde für dieses öffentliche Anliegen von der Bundesministerin für Bildung- und Forschung genannt wurde, stellt in einem Rechtsstaat eine unerträgliche und auf keinen Fall annehmbare Rechtssituation dar.

Jeder Bürger in der Bundesrepublik Deutschland darf nämlich mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Grundrechte vom Staat geschützt und garantiert werden, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes als unmittelbar gültiges Recht von allen Ämtern der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten sind, ob Bundesbehörde oder Landesbehörde, sowie dass keine einzige Behörde die letzte Rechtsinstanz für ihre eigenen Entscheidungen ist. Es handelt sich nämlich bei diesem Anliegen auch um die glaubwürdige Rechtfertigung durch den Staat der Verwendung von öffentlichen Mitteln in Milliardenhöhe in Bildung und Forschung für die theoretische Physik, die möglicherweise durch Wissenschaftslobbyismus zu Lasten der Öffentlichkeit und der Wissenschaft unrechtsmäßig verteilt werden.

Um die Gesetzeskonformität Rechnung zu tragen obliegt es Ihrem Amt, mir die geeigneten Rechtsempfehlungen darüber mitzuteilen, welche Instanz die Aufsicht über die Entscheidungen der KMK bzw. der Generalstaatantwaltschaft Berlin ausübt, um mir die konkrete Möglichkeit zu geben weitere Rechtsmittel zur gesetzeskonformen Prüfung dieses Sachverhaltes durch die zuständige und verantwortliche nächsthöhere Instanz einzusetzen.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

3 Antworten zu “Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden”

  1. Peter Rösch

    Dieser Schriftwechsel ist für mich als Lehrer natürlich besonders interessant!

  2. Relativitätstheorie: Behörden verstoßen gegen Gesetze am laufenden Band | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Bei einer Beschwerde über Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz bei der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem auf Bundesebene, haben zwei betroffenen Bundesbehörden (das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder KMK) die Zuständigkeit für die Prüfung dieser Beschwerde abgelehnt: Das Bundesbildungsministerium erzählt, dass die KMK dafür zuständig sei, die KMK erzählt, dass sie dafür nicht zuständig sei, ohne genau anzugeben, welche Behörde dafür zuständig sei, siehe: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit… […]

  3. Die Relativitätstheorie: Eine wissenschaftliche Massensuggestion | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit… […]

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