CERN Neutrino-Experiment: Widerspruch in der Interpretation der Ergebnisse
von Jocelyne Lopez
Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Da aus den Antworten der PTB sich ein Widerspruch bezgl. der Interpretation des Experiments ergab, habe ich am 16. März 2013 eine Rückfrage an die PTB gerichtet, siehe: CERN-Experiment: Laufen die Neutrinos doch schneller als das Licht?
Nachstehend die weitere Entwicklung:
20.03.2013 – E-Mail-Antwort der PTB:
Sehr geehrte Frau Lopez,
Sie hatten sich erneut an uns gewandt, um Auskunft über die Behandlung des Sagnac-Effektes in der Software in den Zeitvergleichs-Satellitenmodems zu erhalten. Da wir dort den Quellcode nicht besitzen, können wir nichts zur konkreten Implementierung aussagen. Sie müssten sich dazu an die Programmierer der Software wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Robert Wynands
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Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands
Leitung Präsidialer Stab / Head: Presidential Staff
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
22.03.2013 – Meine E-Mail-Antwort an die PTB:
An den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Professor Dr. Joachim Hermann Ullrich
Betr.: Neutrino-Experiment zwischen CERN und LNGS
Unser Schriftwechsel zwischen dem 31.05.2012 und dem 20.07.2012
Meine Rückfrage vom 16.03.2013
Ihre Antwort vom 20.03.2013 (Robert Wynands)
Datum: 22. März 2013
Sehr geehrter Herr Wynands,
Ich danke für Ihre o.g. Antwort vom 20.03.2013 auf meine Rückfrage vom 16.03.2013 in obiger Angelegenheit.
Leider wurde meine Frage überhaupt nicht beantwortet.
Ich habe nämlich nicht um die Offenlegung der konkreten Implementierung der angewandten Software vom BIPM zur Behandlung des Sagnac-Effekts gebeten, da Sie mir schon am 20.07.2012 hierzu eine verbindliche Auskunft gaben: Es sei nicht in Frage zu stellen, Zitat: „dass die Software des BIPM einen Fehler bei der Korrektur der relativistischen Effekte (Sagnac) enthalten könnte“. Diese fachliche Auskunft der PTB ist für mich als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin ausreichend und maßgebend, so daß ich selbst auch davon ausgehen darf, dass die Korrektur der relativistischen Effekte durch den Sagnac-Effekt softwaremäßig korrekt eingerechnet wurde.
Diese für mich 2012 noch offene Frage der Zugrundelegung des Sagnacs-Effekts war also schon durch Ihr Amt am 20.07.2012 zufriedenstellend beantwortet worden.
Meine Rückfrage vom 16.03.2013 bezog sich auf die Interpretation der Ergebnisse des Experiments durch Ihr Amt, die Sie mir am 28.06.12 auch ausreichend und maßgebend dargelegt haben:
Zitat: „Die hohe Präzision, die dort erreicht wird, ist nur möglich, indem alle relevanten Effekte von Relativitätstheorie, von Atmosphärenphysik und von der Elektronik in den Satellitenterminals berücksichtigt werden. Sie können also beruhigt sein, dort ist nichts schief gegangen. […] Und dann wurden vom gleich neben OPERA aufgebauten ICARUS-Experiment im März neue Daten präsentiert. Ergebnis: Die Neutrinos laufen nicht schneller als das Licht. Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung.“
Ihre Auslegung des Experiments enthält jedoch einen eindeutigen Widerspruch und ist daher gegenüber der Öffentlichkeit unbedingt klärungsbedürftig: Wie kann man erklären, dass die Messungen die Annahme Einsteins c=const bestätigt haben, wenn man diese Annahme durch den als gültig anerkannten und schon 1925 erbrachten experimentellen Nachweis Sagnacs c+v „korrigiert“ hat? Sie werden verstehen, dass diese Interpretation des Experiments durch Ihr Amt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und irreführend ist.
Ich berufe mich weiterhin auf das Informationsfreiheitgesetz, dessen Zweck ganz besonders einleuchtend durch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz formuliert wurde:
§ 1 – Zweck des Gesetzes
„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“
Die Öffentlichkeit, die diese extrem teuren Messungen mit Steuergeldern finanziert hat, hat einen Anspruch auf eine verbindliche, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Interpretation der Ergebnisse durch Ihr Amt.
Ich danke daher im Voraus für die Beantwortung meiner Frage im öffentlichen Interesse bis zum 22.04.2013 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
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Siehe auch in diesem Zusammenhang:
CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013
CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht (angeblich aus Mangel an öffentliches Interesse)
CERN-Neutrinoexperiment: Die PTB löst den Widerspruch in ihrer Interpretation der Ergebnisse nicht
.
- 22. März 2013
- Artikel
06. Oktober 2013 um 08:24
[…] Das ist gerade der Widerspruch bei der offiziellen Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments, den wir bei der PTB moniert haben: CERN Neutrino-Experiment: Widerspruch in der Interpretation der Ergebnisse […]