Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

von Jocelyne Lopez

Ich habe am 15.04.2013 folgende Bürgeranfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung per E-Mail gerichtet:

1) An Frau Bundesministerin Johanna Wanka
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Betr.: Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie
Datum: 15.04.2013


Sehr geehrte Frau Bundesministerin Johanna Wanka,

seit mehreren Jahrzehnten werden auf der internationalen Ebene nachhaltige Vorwurfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment von Hafele und Keating mit Atomuhrentransport aus dem Jahre 1972 erhoben: Die Uhren sollen während des Experiments von den Experimentatoren manuell nachjustiert worden, um die Meßergebnisse der Relativitätstheorie anzupassen. Diese Theorie wurde durch dieses Experiment offiziell als experimentell bestätigt erklärt und wird auch als solche im öffentlichen Bildungssystem gelehrt.

Diese Vorwürfe der Datenmanipulation werden zum Beispiel von dem irischen Autor A. G. Kelly erhoben, der angeblich die Originaldaten des Experiments aus einer nicht genannten Quelle erhalten hat und sie in einer Abhandlung mit dem Titel “Hafele & Keating tests: did they prove anything?” veröffentlicht hat: Sie weichen nämlich erheblich von den seinerzeit offiziell veröffentlichen Daten ab. Dieser Aufsatz von A.G. Kelly mit den „richtigen” Originaldaten ist schon seit mehreren Jahren im Internet der breiten Öffentlichkeit zugänglich, siehe zum Beispiel: http://www.cartesio-episteme.net/H&KPaper.htm

Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitgesetz und bitte Sie mir mitzuteilen, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich ist, um Fragen in diesem Kontext zu beantworten bzw. um eine Prüfung im Interesse der Öffentlichkeit vorzunehmen.

Für eine Antwort bis zum 15. Mai 2013 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

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2) 16.05.2013 – Erste Erinnerung an Frau Bundesministerin Johanna Wanka

Betr.:
Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating
zur Bestätigung der Relativitätstheorie
Meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013
Datum: 16.05.2013

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Johanna Wanka,

ich erinnere an meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 in obiger Angelegenheit, die leider unbeantwortet geblieben ist (Kopie nachstehend).

Auch erinnere ich daran, dass dieses Experiment bundesweit im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Relativitätstheorie gilt und gelehrt wird, obwohl seit Jahrzehnten begründete Vorwürfe der Datenmanipulation auf der internationalen Ebene erhoben werden.

Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitgesetz sowie auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung und bitte Sie mir mitzuteilen, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich ist, um Fragen in diesem Sachverhalt zu beantworten bzw. um eine Prüfung im Interesse der Öffentlichkeit vorzunehmen.

Für eine Antwort bis zum 18. Juni 2013 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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3) 06.06.2013 – Antwort des Ministeriums für Bildung und Forschung auf meine Erinnerung:

Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie
Ihre am 26.04.13 eingegangene E-Mail vom 15.04.2013
Datum: 06.06.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre E-Mail „Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie“ vom 15.04.2013 an Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka.

Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus kann sich das Ministerium oder eine andere Behörde nicht an der inhaltlichen Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle beteiligen. Dies ist Aufgabe der Forscher und der wissenschaftlichen Institutionen.

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Ausführungen auf den üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen und Sie etwa an geeignete Zeitschriften zur Veröffentlichung zu schicken oder auf Tagungen vorzustellen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Ralph Dieter

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.4) 13.06.2013 – Beschwerde an das Ministerium wegen seiner Antwort vom 06.06.13 auf meine Bürgeranfrage

An Herrn Dr. Ralph Dieter, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn Ralph.Dieter@bmbf.bund.de

Betr.: Meine Anfrage vom 15.04.2013 (nachstehend)
wegen Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating
Meine Erinnerung vom 16.05.2013
Ihr Brief vom 06.06.2013
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen unsachgemäßer und unbrauchbarer Antwort auf meine Anfrage an Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in obiger Angelegenheit.

Ich habe Ihr Amt in meiner E-Mail vom 15.04.2013 darüber in Kenntnis gesetzt, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele/Keating seit Jahren im Internet zu entnehmen sind, wonach die Messdaten von den Experimentatoren gefälscht worden seien. Insbesondere habe ich Ihnen einen Link zu einer Abhandlung des Autors A. G. Kelly mit dem Titel “Hafele & Keating tests: did they prove anything?” zur Verfügung gestellt, die extrem präzise Messdaten wiedergibt und woraus zu entnehmen ist, dass die Experimentatoren die Uhren manuell nachjustiert hätten, weil sie nicht die erhofften Werten anzeigten, so dass die Originalrohdaten erhebliche Abweichungen von den veröffentlichen Daten verzeichnen sollen.

In diesem Kontext habe ich Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka gebeten, mir die zuständliche und verantwortliche Behörde zu nennen, die diesen Verdacht auf wissenschaftlichen Betrug prüfen kann.

Es ist mir völlig rätselhaft, wie aus meiner Schilderung dieses Sachverhaltes und aus meiner Bitte die Interpretation durch Ihr Amt in Ihrem Brief vom 06.06.13 zustande kommen könnte, dass ich mich an „eine inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorie und Modelle“ beteiligen möchte. Genauso befremdlich empfinde ich die Empfehlung Ihres Amts, mein Anliegen auf den „üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen“ (Forscher und wissenschaftlichen Institutionen, Zeitschriften und Tagungen), sowie auch Ihre abschließenden Wünsche „weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung“.

Ich erinnere daran, dass die offiziellen Ergebnisse des Experiments Hafele/Keating im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig für die Bestätigung der Relativitätstheorie gelten. Sie werden als solche sowohl bundesweit gelehrt als auch von öffentlichen Forschungsinstituten bundesweit anerkannt. Sollten diese Meßergebnisse gefälscht worden sein, gäbe es dementsprechend einen unmittelbaren Handlungsbedarf für Ihr Amt, wie die Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen zu veranlassen, sowie die betroffenen öffentlichen Forschungsinstitute und die Öffentlichkeit geeignet zu informieren.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie noch einmal, mir die zuständige und verantwortliche öffentliche Stelle zu nennen, die im Interesse der Allgemeinheit diesen wichtigen, öffentlichen Sachverhalt prüfen und abklären kann.

In diesem Zusammenhang möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Beachtung des Art. 20 Abs. 3 GG. Auch bringt mich dieser Umstand in die Nähe vom § 258 StGB.

Für eine Antwort bis zum 15. Juli 2013 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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5) 16.07.2013 – Erinnerung an meine Beschwerde vom 13.06.2013:

An Herrn Dr. Ralph Dieter, Bundesministerium für Bildung- und Forschung, Bonn

Betr.: Meine Anfrage vom 15.04.2013
wegen Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating
Meine Erinnerung vom 16.05.2013
Ihr Brief vom 06.06.2013
Meine Beschwerde vom 13.06.2013
Hier: Erinnerung
Datum: 16.07.2013

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter,

leider ist meine Beschwerde vom 13.06.2013 über die Antwort Ihres Amtes vom 06.06.2013 in obiger Angelegenheit unbeantwortet geblieben.

Ich erinnere daran mit Nachdruck, dass bei diesem Sachverhalt ein begründeter Verdacht auf Datenmanipulationen für ein in der theoretischen Physik wichtiges Experiment besteht, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig für die Bestätigung der Relativitätstheorie gilt und als solche sowohl bundesweit gelehrt als auch von öffentlichen Forschungsinstituten bundesweit anerkannt wird.

Es ist aus meiner Sicht hoch bedenklich, dass Ihr Amt nicht die notwendigen Maßnahmen zur Prüfung dieses Verdachts ergreift und somit fahrlässig in Kauf nimmt, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Ich berufe mich weiterhin in diesem Zusammenhang auf Art. 20 Abs. 3 GG, sowie auf § 258 StGB. Sollte Ihr Amt weiterhin untätig bleiben, sähe ich mich gezwungen, mich an die Kontrollinstanz des Ministeriums für Bildung- und Forschung zur Prüfung dieser Angelegenheit im Interesse der Allgemeinheit zu wenden.

Für eine Antwort bis zum 15. August 2013 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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6) 19.08.2013 – Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag:

Da ich eine unsachgemäße Antwort vom Ministerium erhalten habe und meine diesbezügliche Beschwerde ignoriert wurde, habe ich am 19.08.2013 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über das elektronische Petitionsverfahren eingereicht: Petition zur Veröffentlichung einreichen. Die Aufnahme der Petition wurde bestätigt und unter Petitions-ID 45157 erfasst. Nachstehend Text der Petition:

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

daß begründete Vorwürfe der Datenmanipulation beim physikalischen Experiment Hafele/Keating amtlich geprüft werden, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka sich im Rahmen einer Bürgeranfrage geweigert hat, eine Prüfung zu veranlassen. Dieses Experiment wird bundesweit offiziell anerkannt und gelehrt. Sollte sich erweisen, dass eine Datenmanipulation vorliegt, gäbe es gesetzlichen Handlungsbedarf in Lehre und Forschung.

Begründung

Ich habe am 15.04.2013 die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka im Rahmen einer Bürgeranfrage in Kenntnis gesetzt, dass seit mehreren Jahrzehnten im Internet auf der internationalen Ebene nachhaltige Vorwurfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment von Hafele und Keating mit Atomuhrentransport aus dem Jahre 1972 erhoben werden: Die Uhren sollen während des Experiments von den Experimentatoren manuell nachjustiert worden sein, um die Meßergebnisse der Relativitätstheorie anzupassen. Diese Theorie wurde durch dieses Experiment offiziell als experimentell bestätigt erklärt und wird auch als solche im öffentlichen Bildungssystem gelehrt und von öffentlichen Forschungseinrichtungen anerkannt. Ich habe um die Veranlassung einer amtlichen Prüfung dieser ausführlich begründeten Vorwürfe gebeten.

Der komplette E-Mail-Austausch mit dem Bundesministerium ist im Internet veröffentlicht, unter:

Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Wie aus dieser Korrespondenz hervorgeht, hat sich Bundesministerin Johanna Wanka aus meiner Sicht unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich eine mit 06.06.13 datierte, äußerst befremdliche Antwort vom Bundesministerium, in der mit keinem Wort auf meine Bitte nach Veranlassung einer amtlichen Prüfung der Manipulationsvorwürfe eingegangen wurde. Stattdessen wurde mein Anliegen eklatant sinnentstellt und als eine Bitte um „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“ umgewandelt, die ich auf „den üblichen Wegen der Wissenschaft (Forscher und wissenschaftliche Institutionen, Zeitschriften und Tagungen)“ zur Diskussion stellen möge, begleitet mit dem abschließenden Wunsch, „weiterhin viel Freude und Erfolg bei [meiner] wissenschaftlichen Betätigung“ zu haben.

Meine Beschwerde vom 13.06.2013 über diese unsachgemäße Antwort, sowie meine Erinnerung vom 16.07.2013 wurden ignoriert.

Vor diesem Hintergrund entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass das Bundesministerium nicht gewillt ist, eine Prüfung der Datenmanipulationsvorwürfe zu veranlassen und somit leichtfertig etwaige wissenschaftliche Fälschungen institutionalisiert.

Es ist aus meiner Sicht hoch bedenklich, dass das zuständige und verantwortliche Amt die notwendigen Maßnahmen zur Prüfung dieses Verdachts nicht ergreift und somit fahrlässig in Kauf nimmt, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Antwort des Bundestages sehe ich dringlich entgegen.

Jocelyne Lopez

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7)  21.08.2013 – 17:13 UhrE-Mail vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Betr.: AW: Erinnerung – Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich habe Ihre mail nicht vergessen, bitte Sie aber – nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit und der Notwendigkeit, in der Sache weitere KollegInnen einzubinden – um noch etwas Geduld.

Sie erhalten sobald als möglich eine Antwort auf Ihr Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Dieter
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Dr. rer. nat. Ralph J. Dieter
711 – Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung

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8 ) 11.11.2013 – Brief vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Von Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn
Ralph Dieter
Datum 11.11.2013
GZ: 711-48001/1(2013)

Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating zur Bestätigung der Relativitätstheorie
Ihre E-Mail vom 13.06.13

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie haben zu o.a. Bürgeranfrage eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht und werden vom Petitionsausschuss Nachricht erhalten.

Ihren in dieser Angelegenheit unter dem 13. Juni 2013 in unserem Hause erhobenen Widerspruch kann ich demgegenüber leider nicht abhelfen. Innerhalb dessen baten Sie, Ihnen die für die Überprüfung des Vorwurfs der Datenmanipulation innerhalb des Experiments „Hafele & Keating“ zuständige Stelle bzw. Abteilung zu nennen.

Wie Ihnen jedoch bereits unter dem 06.06.2013 mitgeteilt, gehört die Überprüfung physikalischer Experimente leider nicht zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Ich kann Ihnen bei Ihrem Anliegen daher leider nicht behilflich sein.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellholfplatz, 50667 Köln, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

R.Dieter

 

9)  12.04.14 – Widerspruch gegen die Erhebung einer Gebühr nach dem Informationsfreiheitgesetz:

Widerspruch gegen die Erhebung einer Gebühr nach dem Informationsfreiheitgesetz

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10)  12.05.2014 – E-Mail an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn (siehe Hintergrundsinformationen hier) :

Betr.: Widerspruch wegen Auskunftsersuche nach IFG gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner nachstehenden E-Mail vom 12.04.2012 habe ich Ihr Amt ausführlich über einen Konflikt mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wegen einer Auskunftsersuche nach dem IFG informiert.

Ich informiere Sie über weitere Entwicklungen in dieser Angelegenheit, siehe nachstehend Kopie des Schriftwechsels mit dem BMBF:

Gemäß heutiger E-Mail vom BMBF wird mir eine Gebühr von 30 Euro für meine Beschwerde wegen unsachgemäßer und nicht gesetzeskonformer Beantwortung meiner Anfrage in Rechnung gestellt: Das BMBF hat nämlich die Zuständigkeit für dieses Anliegen vom öffentlichen Interesse abgelehnt, ohne mir das zuständige und verantwortliche Amt dafür zu nennen.

Die Ablehnung der Zuständigkeit war gemäß IFG gebührenfrei, was mir auch vom BMBF bestätigt wurde (Zitat: „Für den Ausgangsbescheid wurden indes gemäß der auch von Ihnen zitierten gesetzlichen Vorschriften ehemals keine Gebühren erhoben„), jedoch hatte ich das Recht mich gegen diese unsachgemäße und nicht gesetzeskonforme Beantwortung meiner Anfrage zu beschweren und Widerspruch zu erheben: Ich habe nämlich immer noch nicht die gewünschte Auskunft vom BMBF erhalten, die mir nach IFG zusteht. Im Klartext wird mir für eine Beschwerde wegen unsachgemäßer und nicht gesetzeskonformer Beantwortung einer Anfrage eine Gebühr in Rechnung gestellt. Das kann nicht im Sinne des IFG sein.

Ich bitte Sie deshalb als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diese Angelegenheit aktiv zu intervenieren und auf das BMBF im Rahmen Ihrer Befugnisse einzuwirken:

1. damit das BMBF die Stornierung dieser Gebühr vornimmt

2. damit das BMBF mir die gewünschte Auskunft erteilt: Welches Amt ist zuständig und verantwortlich um eine Prüfung dieses Sachverhalts im öffentlichen Interesse zu veranlassen?

Ich erinnere, dass es sich um begründete Vorwürfe der Fälschung und Manipulation eines Experiments handelt, das bundesweit im Bildung- und Forschungssystem gelehrt und als gültig anerkannt wird. Sollten sich diese Vorwürfe der Fälschung bei einer amtlichen Prüfung bestätigen, gäbe es einen akuten Handlungsbedarf für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Interesse der Allgemeinheit (Überarbeitung der Lehrpläne und des Lehrmaterials, sowie angemessene Kommunikation an die staatlichen Forschungsinstituten und an die Öffentlichkeit).

Für Ihre Intervention danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez.

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11)   13.07.2014 – E-Mail an das Bundesministerium für Bildung und Forschung – Anna Seulen /Z13

Betr.:
Ihr Gebührenbescheid vom 04.04.2014 über 30,00 Euro – GZ Z13-18501-15(2013)
im Rahmen meines Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
wegen Vorwürfen der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating
Mein Widerspruch vom 12.04.2014 gegen Erhebung einer Gebühr
Ihre Ablehnung meines Widerspruches vom 12.05.2014
Hier: Beschwerde wegen unrechtsmäßiger Behandlung meines Widerspruches

Sehr geehrte Frau Seulen,

ich wurde am 01.07.2014 von der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (GZ: IX-730/002 II#0017), die ich in dieser Angelegenheit am 12.04.2014 eingeschaltet habe, darüber informiert, dass sie von der Rechtsmäßigkeit Ihrer Erhebung einer Mindestgebühr von 30 Euro wegen Widerspruchsverfahren überzeugt werden konnte.

Ich fechte jedoch weiterhin die Rechtsmäßigkeit der Erhebung dieser Gebühr an und halte entgegen Ihrer Auffassung das Widerspruchsverfahren in der Sache für nicht abgeschlossen, so daß eine Gebührenerhebung wegen Ablehnung eines Widerspruches zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu rechtfertigen ist.

Begründungen:

1. Ich habe am 15.04.2013 im Rahmen des IFG das Bundesministerium für Bildung und Forschung im öffentlichen Interesse darum gebeten, mir die zuständige und verantwortliche Behörde zu nennen, die eine Prüfung von begründeten Manipulationsvorwürfen bei dem Experiment Hafele-Keating vornehmen kann – dieses Experiment wird bundesweit im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem anerkannt und als gültig gelehrt.

2. In den gleichlautenden Antworten des Bundesbildungsministeriums vom 06.06.2013 und 11.11.2013 wurde ich informiert, dass das Bundesbildungsministerium nicht die zuständige und verantwortliche Behörde sei, um eine amtliche Prüfung dieser Vorwürfe im Interesse der Allgemeinheit vorzunehmen. In keiner dieser beiden Antworte wurde mir jedoch die dafür zuständige und verantwortliche Behörde genannt, was ausgerechnet Anlass und Zweck meiner Bürgeranfrage war.

Meine Bürgeranfrage ist demzufolge bis heute noch vom Bundesbildungsministerium nicht beantwortet worden, meine Frage ist weiterhin offen und meine Beschwerde ist nach wie vor aktuell: Solange meine Frage von Ihrer Behörde nicht beantwortet wird, kann von einem Abschluss des Widerspruchsverfahrens und somit von einer Erhebung von Gebühren wegen Ablehnung eines Widerspruches nicht rechtens die Rede sein.

Ich erinnere nämlich daran, dass die Frage eines Bürgers nach der Zuständigkeit einer Behörde bei einem öffentlichen Anliegen nicht rechtens damit beantwortet wird, dass die Behörde sich einfach als nicht zuständig erklärt: Gemäß den allgemeinen Verwaltungsvorschriften (vgl. Schunk – De Clerck, Allgemeines Staatsrecht und Staatsrecht des Bundes und der Länder – 1964) ist jede Behörde bei Nicht-Zuständigkeit verpflichtet, dem anfragenden Bürger die für sein öffentliches Anliegen zuständige Behörde genau zu nennen. Dieser Hinweis darf bei einer gesetzeskonformen Antwort nicht fehlen. Nach meinen bisherigen persönlichen Erfahrungen wird auch diese Verwaltungsvorschrift allgemein von den Behörden respektiert und korrekt gehandhabt.

Vor diesem Hintergrund halte ich meine Beschwerde und Widerspruch wegen nicht gesetzeskonformer Beantwortung meiner Bürgeranfrage aufrecht und fechte weiterhin die Erhebung einer Mindestgebühr für die vermeintlich abgeschlossene Behandlung eines Widerspruches an.

Ich bitte wiederholt um Stornierung Ihres o.g. Gebührenbescheides und um Beantwortung meiner Frage im öffentlichen Interesse, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich ist, um eine amtliche Prüfung der vorgebrachten Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie:

Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ref9@bfdi.bund.de

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags wegen Petition 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013 – vorzimmer.pet3@bundestag.de

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12)   28.07.2014: Mail vom Bundesbildungsministerium:

Von Anna Seulen – BMBF – Justiziarat Z13
An Jocelyne Lopez
Datum: 28.07.2014

Ihr Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013)

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 13.07.2014.

Mit dieser erklären Sie, an Ihrem Widerspruch gegen den diesseitigen Gebührenbescheid vom 04.04.2014 festhalten zu wollen. Dies begründen Sie mit der Rechtsauffassung, dass ihr ehemaliger Antrag nach § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes nicht ordnungsgemäß beschieden worden, sei, da Sie darin um Angabe der für Ihr Anliegen zuständigen Behörde gebeten hätten, diese Ihnen jedoch bis heute nicht mitgeteilt worden sei.

Diesem Einwand kann aus den folgenden Gründen nicht gefolgt werden:

Wie Ihnen sowohl unter dem 06.06.2013 als auch unter dem 11.11.2013 mitgeteilt, gehört die Überprüfung physikalischer Experimente nicht zum Aufgabenbereich des BMBF. Auch eine andere Behördenzuständigkeit ist diesseits nicht ersichtlich, weshalb Ihnen hierüber auch keine Auskunft erteilt werden konnte.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich die Verpflichtungen einer für die Beantwortung einer IFG-Anfrage unzuständigen Behörde allein nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als lex specialis gegenüber allgemeinen Verwaltungsvorschriften richtet. Da das Informationsfreiheitsgesetz indes weder eine Hinweispflicht noch eine Ermittlungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit einer anderen Behörde vorsieht, kann ein derartiges Verhalten nach dem IFG auch nicht verlangt werden (Schoch, Kommentar zum IFG, § 7 Rn. 30).

Im Übrigen darf ich auf die Stellungnahme der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz verweisen, innerhalb welcher das diesseitige Vorgehen als rechtmäßig bestätigt wurde.

Ich bitte daher nochmals um Zahlung der Widerspruchsgebühr in Höhe von 30,00 € bis zum 15. August 2014.

Sollte bis dahin keine Zahlung zu verzeichnen sein, so muss ich Ihren Widerspruch gegen den Gebührenbescheid gebührenpflichtig negativ bescheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Anna Seulen
Referat Z13 – Justitiariat Bundesministerium für Bildung und Forschung

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13)  28.07.2014: Meine Mail an das Bundesbildungsministerium:

Von Jocelyne Lopez
An Anna Seulen – ZB 13 Justiziarat BMFB
Datum 28.07.2014

Mein Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013)

Sehr geehrte Frau Seulen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.07.2014.

Sie schreiben:

Wie Ihnen sowohl unter dem 06.06.2013 als auch unter dem 11.11.2013 mitgeteilt, gehört die Überprüfung physikalischer Experimente nicht zum Aufgabenbereich des BMBF.“

Wie ich es wiederholt deutlich klargestellt habe, sowohl in meiner Bürgeranfrage vom 15.04.2013, als auch in meinen Beschwerden vom 13.06.2013 und 12.04.2014, sowie auch in meiner Petition beim Deutschen Bundestag vom 19.08.2013, handelt es sich nicht, wie das Bundesbildungsministerium es missverständlicherweise wiederholt behauptet, um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experimentes, sondern um die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft (siehe Zusammenstellung der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit im Internet.

Es liegt dem Bundesbildungsministerium seit dem 15.04.2013 eine ordnungsgemäß zitierte und vorgelegte Quelle über detaillierte Vorwürfe der Datenmanipulation vor: Die Abhandlung des irischen Autors A. G. Kelly mit dem Titel “Hafele & Keating tests: did they prove anything?”, die extrem präzise Messdaten wiedergibt und woraus zu entnehmen ist, dass die Experimentatoren die Uhren manuell nachjustiert hätten, weil sie nicht die erhofften Werten anzeigten, so dass die Originalrohdaten erhebliche Abweichungen von den veröffentlichen Daten verzeichnen sollen. Es geht also hier lediglich darum zu prüfen, ob die Originalrohdaten mit den veröffentlichen Daten übereinstimmen oder nicht, und somit ob eine Datenmanipulation stattgefunden hat oder nicht.

Ich darf davon ausgehen, dass das Bundesbildungsministerium, das bundesweit die in Frage stehenden veröffentlichen Messdaten als korrekt und gültig lehren lässt, über die nötigen internationalen Verbindungen und offiziellen wissenschaftlichen Kontakte verfügt, um sich die Originalrohdaten des Experiments bei dem US-amerikanischen Institut zu beschaffen, das sie aufbewahrt. Es ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, dass das Bundesbildungsministerium vor dem Hintergrund des dargestellten Sachverhalts die Beschaffung der Originalrohdaten des Experiments veranlassen soll, um die Vorwürfe eines etwaigen unzulässigen technischen Eingriffes sprich einer Datenmanipulation auszuräumen. Andersfalls wäre es nach meinem Rechtsverständnis fahrlässig und unverantwortlich für Ihre Behörde, einfach untätig in Kauf zu nehmen, dass die Schüler, die Studenten, die Lehrbeauftragte, die Forscher und die Öffentlichkeit durch ein wissenschaftliches Fehlverhalten irregeführt werden.

Sie schreiben jedoch:

Auch eine andere Behördenzuständigkeit ist diesseits nicht ersichtlich, weshalb Ihnen hierüber auch keine Auskunft erteilt werden konnte“.

Ich bitte hier um eine Bestätigung, dass weder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, noch in der gesamten behördlichen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, kein Amt, kein Fachbereich, keine öffentliche Lehr- oder Forschungseinrichtung, kein Ausschuss, kein Sonderausschuss bzw. kein Gremium der öffentlichen Hand die Möglichkeit habe, sich die Originalrohdaten des Experiments in den USA zu beschaffen und sie mit den im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem seit Jahrzehnten gelehrten bzw. anerkannten Daten zu vergleichen.

Erst nach einer unmissverständlichen Bestätigung, dass in der Bundesrepublik Deutschland absolut keine Möglichkeit existiert, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation bei den öffentlich gelehrten Forschungsergebnissen des Hafele-Keating Experiments amtlich überprüft werden, kann ich meine diesbezügliche Bürgeranfrage vom 15.04.2013 als verbindlich beantwortet ansehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie:

Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ref9@bfdi.bund.de

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags wegen Petition 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013 – Bearbeitung Peggy Bähr – vorzimmer.pet3@bundestag.de

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14)  29.07.2014: Mail vom Bundesbildungsministerium:

Von Anna Seulen – BMBF – Justiziarat Z13
An Jocelyne Lopez
Datum: 29.07.2014

Ihr Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013)

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Juli 2014.

Die von Ihnen erneut aufgeworfenen Punkte wurden in meiner letzten E-Mail hinlänglich behandelt.

Eine Zuständigkeit des BMBF ist sowohl für die fachliche Überprüfung des Experiments selbst als auch für die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls, der auf der Verfälschung eben dieses Experiments basieren soll, nicht gegeben. Zu der Zuständigkeit anderer Behörden habe ich in meiner letzten E-Mail ebenfalls bereits Stellung genommen.

Dieser Vorgang wird diesseits als abgeschlossen betrachtet.

Ich bitte um Beachtung der abschließend gesetzten Zahlungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Anna Seulen
Referat Z13 – Justitiariat Bundesministerium für Bildung und Forschung

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15)   29.07.2014: Meine Mail an das Bundesbildungsministerium:

Von Jocelyne Lopez
An Anna Seulen – ZB 13 Justiziarat BMFB
Datum 29.07.2014

Mein Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013)

Sehr geehrte Frau Seulen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.07.2014 und für die von mir gewünschte, unmissverständliche Bestätigung, dass weder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, noch in der gesamten behördlichen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, kein Amt, kein Fachbereich, keine öffentliche Lehr- oder Forschungseinrichtung, kein Ausschuss, kein Sonderausschuss bzw. kein Gremium der öffentlichen Hand die Möglichkeit habe, sich die Originalrohdaten des Experiments in den USA zu beschaffen und sie mit den im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem seit Jahrzehnten gelehrten bzw. anerkannten Daten zu vergleichen. Ich nehme damit Ihre verbindliche Auskunft zur Kenntnis, dass in der Bundesrepublik Deutschland absolut keine Möglichkeit existiert, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation bei den öffentlich gelehrten Forschungsergebnissen des Hafele-Keating Experiments amtlich überprüft werden.

Die Zahlung der Gebühr von 30 Euro für die Erteilung dieser einfachen Auskunft im öffentlichen Interesse durch Ihre Behörde werde ich vornehmen. Ich hoffe durch diesen bescheidenen finanziellen Sonderbeitrag mitzuhelfen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiterhin im Auftrag und im Interesse der Steuerzahler in der Lage bleibt, den Schülern, den Studenten, den Lehrbeauftragten, den Forschern und der Öffentlichkeit einwandfreie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse als Lehr- und Forschungsinhalte zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie:

Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ref9@bfdi.bund.de

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags wegen Petition 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013 – Bearbeitung Peggy Bähr – vorzimmer.pet3@bundestag.de

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Siehe auch in diesem Kontext:

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

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4 Antworten zu “Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating”

  1. Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten? | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka, um sie davon in Kenntnis zu setzen, dass anhaltende Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele und Keating aus dem Jahre 1972 zur Bestätigung der Relativitätstheorie aus dem Internet zu entnehmen sind, mit der Bitte, diese Vorwürfe prüfen zu lassen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & K…. […]

  2. Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating, siehe Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & K… […]

  3. Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern? | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Hat die bloße Einreichung der Petition beim Bundestag am 19.08.2013 das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit dem 15.04.2013 doch bewegt, sich um diese Angelegenheit zu kümmern? Ich weiß es nicht, auf jeden Fall habe ich heute noch folgende E-Mail vom Bundesministerium unter Bezug auf meine letzte Erinnerung  erhalten, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & K…  […]

  4. Arni

    Als wenn der Atomuhren – Flug der „einzige“ Beweis der Richtigkeit Einsteins Theorien sein würde …

    Die Aussagen wurden mittlerweile in TAUSENDEN Experimenten überprüft und IMMER bestätigt.

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