CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013
von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf die Antwort des Deutschen Bundestages vom 08.08.2013 auf unsere Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler wegen CERN-Neutrinoexperiment: CERN-Neutrinoexperiment: Antwort des Deutschen Bundestages auf unsere Beschwerde über Bundesminister Philipp Rösler.
Gemäß den in dieser Antwort enthaltenen Anweisungen, habe ich am 11.08.2013 diese Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über das elektronische Petitionsverfahren eingereicht: Petition zur Veröffentlichung einreichen.
Die Aufnahme der Petition wurde bestätigt und unter Petitions-ID 44983 erfasst. Nachstehend Text der Petition:
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
… dass die am 17.06.13 in einer Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister für Technologie und Wirtschaft Dr. Philipp Rösler vier gestellten fachlichen Fragen zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation der endgültigen Messergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments amtlich noch beantwortet werden, da seine untergeordnete Behörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) diese Fragen nicht zu beantworten vermochte.
Begründung
Nach der Verweigerung der PTB berechtigte Fragen über das CERN-Neutrinoexperiment zu beantworten, habe ich zusammen mit 3 fachlich qualifizierten Bürgern eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundeswirtschafts-ministerium als Aufsichtsbehörde der PTB gerichtet, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltens und Beantwortung von 4 offenen fachlichen Fragen im Rahmen des Informations-freiheitsgesetzes.
Der komplette E-Mail-Austausch mit den zuständigen Behörden ist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Wie aus diesem Austausch zu entnehmen ist, hat sich Bundesminister Rösler unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich als Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde eine 5-zeilige E-Mail, anonym von der Poststelle des Ministeriums abgeschickt, in der auf unsere Einwände in keinem Punkt eingegangen wurde und die nicht die Spur einer seriösen Prüfung erkennen ließ. Nach einer erneuten Beschwerde erhielt ich einen 5-zeiligen Brief vom Ministerium, in dem mit 5 Worten die Prüfungsergebnisse des Sachverhalts wiedermal unsachgemäß mitgeteilt wurden, und zwar ohne jegliche Begründung, dass “kein pflichtwidriges Verhalten der PTB” festzustellen sei.
Darüber hinaus enthielt dieser Brief die unzumutbare Aussage, dass das Bundesministerium “zur Klärung [unserer] fachlichen Fragen nichts beitragen” könne. Ich erinnere daran, dass für das milliardenschwere CERN-Neutrinoexperiment, das gänzlich mit Steuergeldern finanziert wurde, das Bundesministerium (über seine Behörde PTB) beauftragt wurde, die Uhren zu synchronisieren. Nachdem die Steuerzahler erst einmal 2011 schlucken mussten, dass die veröffentlichen Ergebnisse der ersten Messungen wegen einem angeblich “losen Stecker” als ungültig anzusehen seien, teilt jetzt das Bundesministerium den Steuerzahlern mit, dass es nicht in der Lage sei, zur Klärung von fachlichen Fragen beizutragen. Soll das ein Witz sein? Und sollen die Steuerzahler den Witz lustig finden?
Vor diesem Hintergrund besteht hier aus meiner Sicht der dringende Verdacht, dass das Bundesministerium Manipulationen der Meßergebnisse zur umstrittenen Interpretation des Experiments stützt.
Damit wird auch vom Bundesminister Rösler versiegelt, dass der im Rahmen des IFG legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit weder angemessen noch kompetent befriedigt werden soll, so dass eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist.
Dieses Verhalten ist inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat.
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Siehe auch:
CERN-Experiment: Die Petition vom 11.08.13 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht
Petition beim Bundestag wegen CERN-Experiment: Ansprache an die Bundesabgeordnete Katja Kipping
Petition wegen CERN-Experiment: Die Bundestagabgeordnete der Opposition sind gefragt
CERN-Neutrinoeperiment: Ich soll die PTB missbraucht haben
- 19. August 2013
- Artikel
19. August 2013 um 12:18
sorry aber das is fake, kinder.
19. August 2013 um 18:01
Zitat Franz Dürrkopp: „sorry aber das is fake, kinder“
Warum sollte es Ihrer Meinung nach ein Fake sein?
Ich verweise auf die rechtlichen Erläuterungen über Petitionen aus der Webseite des Bundestages:
10 Punkte zum Ablauf und Inhalt des Petitionsverfahrens
zum Beispiel auf Punkt 2:
„Parlamentarisch beraten werden Bitten zur Gesetzgebung des Bundes und Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden.“
Haben Sie gegen diese rechtlichen Bestimmungen etwas auszusetzen?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
20. August 2013 um 10:39
Franz Dürrkopp meint vermutlich den Umstand, dass die Politik nicht berechtigt ist (die meisten Abgeordneten wären wohl auch fachlich überfordert), über die Richtigkeit komplizierter wissenschaftlicher Sachverhalte oder Theorien zu entscheiden. Zum Glück ist das so nach unserer freiheitlichen Verfassung.
Doch hier geht es m. E. darum, dem Bundestag in Erinnerung zu rufen, dass bestimmte, als unanfechtbar geltende wissenschaftliche Positionen, die mit staatlichen Mitteln gefördert werden, keineswegs unumstritten sind. Daher verdient das Engagement von Frau Lopez volle Anerkennung.
20. August 2013 um 11:29
Zitat Luitpold Mayr:
„Doch hier geht es m. E. darum, dem Bundestag in Erinnerung zu rufen, dass bestimmte, als unanfechtbar geltende wissenschaftliche Positionen, die mit staatlichen Mitteln gefördert werden, keineswegs unumstritten sind.“
Bei dieser Petition geht es auf gar keinen Fall um einen wissenschaftlichen Meinungsstreit, der von den Abgeordneten des Bundestages zu schlichten wäre. Keine Behörde und kein Parlament ist befugt, eine Bewertung über eine wissenschaftliche Theorie abzugeben, wie übrigens auch kein Gericht. Das ist wie Sie es richtig anmerken zum Glück (gesetzlich) untersagt.
Es geht bei dieser Petition einzig um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft als Aufsichtsbehörde der PTB im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Es geht also hier nicht darum einen Meinungsstreit über eine Theorie vorzutragen, sondern einzig den legitimierten Anspruch der Bürger und Steuerzahler durchzusetzen, fachliche Fragen amtlich klären zu lassen, die eine widerspruchsfreie Interpretation des Experiments für die Öffentlichkeit ermöglichen.
Die Tatsache, dass das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft sich weder gewillt noch kompetent erklärt, um offene fachliche Frage zu beantworten, darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden. Wenn nötig müssen andere fachlich kompetente amtliche Ansprechpartner für die Beantwortung der Fragen offiziell beauftragt werden, wenn das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft dazu nicht in der Lage ist.
Ich verweise hier auf die Erläuterungen auf der Webseite des Bundestages über die parlamentarische Prüfung einer Petition, die auf jeden Fall zu erfolgen hat, egal wie viele Unterzeichner die Petition innerhalb 4 Wochen unterstützen und egal ob die Petition veröffentlicht wird oder nicht.
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
20. August 2013 um 18:05
Danke für die interessante rechtliche Klarstellung. Bin wie vermutlich viele andere Leser dieses Blogs darauf gespannt, wie es weitergeht.
21. August 2013 um 08:50
Ich rechne mit etwa 2 bis 3 Monaten bis die Petition bearbeitet und abgeschlossen wird.
Allein die Prüfung, ob eine Petition im Internetportal des Bundestages veröffentlicht werden kann, dauert 3 Wochen, siehe: Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?
Wahrscheinlich wird jedoch unsere Petition in der jetzigen Form nicht veröffentlicht, weil sie dem Punkt 3i der Richtlinie nicht entspricht:
3i) Links (URLs) auf andere Web-Seiten enthält;
und die Petition einen Link zu der kompletten Zusammenstellung der Austausche mit den Behörden in dieser Angelegenheit enthält.
Es ist aber unbedingt erforderlich, dass alle Interessente die Möglichkeit haben, Kenntnis von der Zusammenstellung der Korrespondenz zu nehmen, was maßgebend für das Verständnis und die Beurteilung des Sachverhaltens ist. Es war jedoch nicht möglich, diese Zusammenstellung elektronisch mit der Petition einzureichen (das Feld für die Begründung der Petition im Vordruck ist auf 3000 Zeichen begrenzt).
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, diese Korrespondenz-Zusammenstellung durch eine elektronische Anlage auf dem Server des Bundestages der Petition öffentlich beizufügen und sie damit den Interessenten zur Verfügung zu stellen, ich weiß es noch nicht, wir werden sehen.
Jedoch unabhängig davon, ob eine Petition veröffentlicht wird oder nicht, erfolgt auf jeden Fall eine parlamentarische Prüfung jeder Petition, siehe https://epetitionen.bundestag.de/epet/hilfeseite.$$$.rubrikId.unterstuetzerauswirkung.html
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
28. August 2013 um 09:55
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29. August 2013 um 10:41
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30. August 2013 um 07:30
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11. September 2013 um 07:44
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17. September 2013 um 15:10
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20. September 2013 um 08:51
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01. Oktober 2013 um 06:42
[…] Jetzt kannst Du auch vielleicht verstehen, warum die Behauptungen der Relativisten, die GPS-Navigatoren würden ohne Berücksichtigung der Effekte der Speziellen Relativitätstheorie die richtigen Positionen von Objekten gar nicht finden, reine propagandistische Irreführung und Manipulation der öffentlichen Meinung sind, siehe: CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013 […]
04. Oktober 2013 um 07:25
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06. Oktober 2013 um 09:19
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12. Oktober 2013 um 10:18
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17. Oktober 2013 um 10:10
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20. Oktober 2013 um 09:27
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23. Oktober 2013 um 10:42
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05. Februar 2014 um 10:42
Fragwürdige Neutrinos
Es gab und gibt namhafte Wissenschaftler, die die Existenz von Neutrinos für absurd halten. Das Neutrino war im mechanistischen Teilchenbild Paulis ein unerklärlicher Energiebetrag, der im Spektrum der Beta-Elektronen sichtbar wurde. Teilchen und Kerne besitzen eine variablen innere Energie, so wie auch die Atome bzw. Moleküle eines Gases unterschiedliche Energien besitzen. Im Zerfallsprozess kann ein mehr oder weniger großer Energiebetrag auf das Beta-Elektron übergehen. Mehr noch, überschreitet die innere Energie einen bestimmten Wert, kann ein Atomkern aus seinem stabilen Zustand entgegen dem normalen Umwandlungsverhalten in einen instabilen Kernzustand übergehen. Dieser Vorgang wird von der Lehrmeinung als „chemischer Neutrinonachweis“ gedeutet(GALLEX, Homestake u.a.).
In den 1300t Blei des OPERA-Experiments laufen je Sekunde gut 6000 Alpha-Umwandlungen des instabilen Blei-Isotops 204 ab, von denen jede eine ganze Kaskade von Folgereaktionen auslöst. Wie hiervon die Wechselwirkungen der CERN-Neutrinos unterschieden werden – durch exakte Zeitmessung etwa? Durch Veränderung der Protonen-Impulsdauer am CERN könnte man die Geschwindigkeit der „Neutrinos“ variieren – zumindest rechnerisch. Die „Neutrinogeschwindigkeit“ erweist sich als Funktion der genannten Impulsdauer. In diesem Falle steht der Glaube an das Neutrino allerdings über den mathematischen Kompetenzen.
Was den ersten „Neutrinonachweis“ durch Reines und Cowan 1956 betrifft, siehe: http://tinyurl.com/neutrinofrage
Die Physik steht an einem Scheideweg. Gelingt es ihr nicht, sich von den überkommenen Theorien zu befreien, wird sie als ein „wissenschaftlicher Glaube“ enden. Bei diesem Befreiungsschlag kann auch der Bundestag nicht weiterhelfen, aber ein Moratorium über Fördergelder würde den Prozess durchaus beschleunigen.