Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unter scharfer Kritik
von Roland Reuß und Volker Rieble
Am 19.10.11 ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein ganzseitiger Artikel mit einer tiefgehenden und sehr scharfen Kritik der Deutschen Forschungsgemeinschaft erschienen. Es gibt offensichtlich hinter den Kulissen der DFG viel zu sanieren… Hier die online-Version:
Die freie Wissenschaft ist bedroht
Fördert die mächtige Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
den Ideenklau und die Selbstbedienung?
Transparenz ist für sie ein Fremdwort. Dieses Monopol ist bedenklich.
Roland Reuß und Volker Rieble
Auszüge:
[…] Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist ein Verein deutscher Universitäten und Wissenschafts-organisationen (Forschungseinrichtungen, Akademien und wissenschaftliche Verbände). Ihr Zweck ist durch die Satzung bestimmt: Sie „dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forscherinnen und Forschern.“ Sie erhält Geld vom Staat, jedes Jahr etwa 2,5 Milliarden Euro. Dieses Geld verteilt sie an Forscher und Forschungseinrichtungen, vor allem für die Förderung von Forschungsprojekten. Daneben nimmt sie mit Geld Einfluss auf die Forschungsstruktur, namentlich durch die von ihr verwaltete Exzellenzinitiative, die Spitzenuniversitäten erhebliche Finanzmittel zuweist, aber ebenso durch die von der Förderung abhängige Errichtung von Sonderforschungsbereichen.
[…]
Das geht einher mit punktuellen konkreten Missgriffen, die Indiz für Fehlsteuerung sind. Das schlimmste Szenario ist der Ideenklau: Der Gutachter votiert gegen den Antrag, um dessen Kernidee als eigene Initiative einzureichen, mitunter auch in wortwörtlicher Übernahme. Hinzu kommen plagiatorische und betrügerische Anträge, die wahlweise bereits publizierte fremde Forschungsergebnisse als eigene Projektidee ausgeben oder eigenes Erforschtes als künftiges Projekt darstellen, um eine zukunftsbezogene Förderung für vergangene Leistung einzustreichen.
Das ist Subventionsbetrug und ein Fall für den Staatsanwalt. Was macht die DFG: Sie spricht eine Rüge aus, in sehr seltenen Fällen auch einmal eine Antragssperre – achtet aber ansonsten sehr darauf, dass solche Kriminalität die edle Sphäre der Wissenschaft nicht verlässt. Täter werden durch Anonymität geschützt.
[…]
Dementsprechend gewinnt die im Hauptausschuss festgelegte wissenschaftspolitische Ausrichtung der DFG eine klare Lenkungsfunktion. Werden dort interdisziplinäre Projekte, industriell verwertbare oder solche der Lebenswissenschaften bevorzugt, so werden die Antragsteller folgen.
Das müsste im Rahmen einer offenen Diskussion geschehen; doch ist der Hauptausschuss ein kleiner Lenkungskreis, der nichtöffentlich tagt und entscheidet und seine Entscheidungen auch nicht begründet. Weil dort die geldgebende Politik mit 32 Mitgliedern präsent ist, ist Staatseinfluss nicht ausgeschlossen. Auch dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden, doch fehlt jede parlamentarisch-demokratische Kontrolle. Die Ministerialagenten können nach eigenem Gutdünken Forschungskonzeptionen für die gesamte Bundesrepublik entwickeln – innerhalb eines privatrechtlichen Vereines, der niemandem verantwortlich ist.
[…]
Erforderlich ist zweitens eine Rückbesinnung auf ein Mindestmaß an wissenschaftspolitischer Neutralität: Wenn der Staat gemeinwohlwichtige Forschungsvorhaben mit inhaltlichem Suchauftrag verbinden will – wichtig etwa in der medizinischen Forschung -, dann mag er das tun und sich hierzu bekennen. Die allgemeine Forschungsförderung hingegen muss ein Mindestmaß an inhaltlicher Neutralität wahren, darf nicht Forschungsförderung mit Forschungslenkungspolitik koppeln. Der „strukturellen Gefahr wissenschafts-inadäquater Entscheidungen“ (BVerfGE 111, 333) ist entschieden zu begegnen.
Zentral ist die Forderung nach Transparenz: Transparenz in der Gutachterauswahl und in den Gutachten. Dass Fachreferenten der Geschäftsstelle die Gutachter freihändig auswählen und damit die zentrale Weichenstellung für das Qualitätsurteil programmieren, ist ein unhaltbarer Zustand. Dass Gutachter einen Anonymitätsschutz benötigten, ist nicht plausibel. Wissenschaftliche Rücksichtnahme ist kein Grund für Heimlichtuerei. Hochschullehrer erstatten in Berufungsverfahren über Kandidaten bewertend Bericht – ohne dass dies in ein Geheimverfahren verlagert wird. Jeder Kandidat und jeder Gutachter erträgt dies.
Der Wissenschaft ist offene Kritik immanent; weswegen ausgerechnet Subventionsentscheider und -empfänger vor Kritik geschont werden müssten, ist unerfindlich. Noch unerfindlicher ist die Idee, Gutachter könnten nicht mehr „frei“ ihre Meinung sagen, wenn der Antragsteller über ihr Votum in Kenntnis gesetzt wird. Ein wenig Selbstbewusstsein darf man von demjenigen erwarten, der für sich wissenschaftliche Unabhängigkeit in Anspruch nimmt. Im Übrigen finden auch wissenschaftliche Auseinandersetzungen nicht anonym statt. Wer Kritik äußert, muss sie auch selbst aushalten. Akademische Prüfungen im allgemeinen zeichnen sich da-durch aus, dass allenfalls der Prüfling, nie aber der Prüfer anonymisiert wird.
[…]
Das sind Vorschläge, die wir diskutieren wollen. An der grundsätzlichen Feststellung, dass die DFG als Organisation modernen Prinzipien guter Organisationsführung nicht entspricht, führt unseres Erachtens kein Weg vorbei. Es muss besser werden und damit anders – damit die DFG ihre Aufgabe künftig allein im Dienst der Wissenschaft versieht.
- 5. Januar 2012
- Artikel