Transzendentalphilosophische und physikalische Raum-Zeit-Lehre

von Ingeborg Strohmeyer

Transzendentalphilosophische und physikalische Raum-Zeit-Lehre:
eine Untersuchung zu Kants Begründung des Erfahrungswissens
mit Berücksichtigung der speziellen Relativitätstheorie
Ingeborg Strohmeyer

Dissertation Universität Köln,  1977 – books.google.de

Das GOM-Projekt referiert stichwortartig in seiner Dokumentation diese Dissertation von Ingeborg Strohmeyer:

Thema ist die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit von Kants transzentalphilosophischer Erkenntislehre hinsichtlich Raum und Zeit mit der physikalischen Raum-Zeit-Lehre der Speziellen Relativitäts-theorie (nur der Speziellen Relativitätstheorie). Ergebnis (S. 258): „Es zeigte sich, daß Kants transzental-philosophische Erkenntnislehre in vollen Einklang mit der speziellen Relativitätstheorie gebracht werden kann.“

– Dieser „Einklang“ entsteht durch die Methode, auf einem Negativ-Befund (Kant verwendet apriorische Begriffe, also können metrische Aussagen sie nicht tangieren) einen positiven Schluß zu gründen: die Spezielle Relativitätstheorie ist „nämlich im wesentlichen eine metrische Raum-Zeit-Lehre […] und die spezifisch relati-vistischen Aussagen [sind] metrische Bestimmungen“ (S. 257), weshalb sich Kant und die Spezielle Relati-vität nicht berühren, woraus der Einklang folgt.

– Zur Frage der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie ist von einer Examensarbeit aus dem deutschen akademischen Betrieb nur kontrollierte Orthodoxie zu erwarten; die Spezielle Relativitätstheorie wird daher mit allen Behauptungen als vollständig bestätigt dargestellt. Einen bemerkenswerten Widerspruch hierzu bilden jedoch die folgenden Zurückweisungen von allgemein üblichen Ansprüchen der Relativisten:

(1) Für die Spezielle Relativitätstheorie gibt es „keinen objektiven Raum und keine objektive Zeit, in denen die Natur existiert“ (S. 257).

(2) Das „Raum-Zeit-Ganze“ ist eine „mathematische Koordinatenbeschreibung“, die „keine Objektivität und Wahrheit im herkömmlichen Sinne besitzt“ (S. 257/258).

(3) Ferner wird die Frage nach der „philosophischen Relevanz“ der Speziellen Relativitätstheorie gestellt und werden in mehrfach wiederholten Wendungen die „mathematischen, relativistisch-objektiven Erkennt-nisse“ (S.265) in aller Härte degradiert: „Denn sie enthalten bloße Konventionen, die keine Objektivität beanspruchen und folglich nicht den Bedingungen a priori der Objektivität unterliegen“ (S. 265). „Was die philoso-phische Relevanz der speziellen Relativitätstheorie betrifft, die – wenn es sie gibt – auf dem Wandel vom klassischen zum relativistischen Zeitbegriff beruht, so besteht sie keinesfalls darin, Kants transzendental-philosophische Zeitlehre zu widerlegen bzw. angesichts der modernen Erkenntnisse als unhaltbar nachzuweisen;…“(S. 269/270).

(4) Ein Zeitbegriff ist „zur Erkenntnis der Natur unentbehrlich“: „Wie dieser Begriff philosophisch zu bestimmen ist und wie die Fragen nach seinem Ursprung und seiner objektiven Realität zu beantworten sind, dies zu klären ist nicht mehr Sache der Physik, sondern der Philosophie“ (S. 270).

Hinterlassen Sie eine Antwort

Erlaubter XHTML-Code: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>