Philosophischer Gehalt und philosophische Bedeutung der Relativitätstheorie

von Aleksandr Danilovich Aleksandrov

Philosophischer Gehalt und philosophische
Bedeutung der Relativitätstheorie
Aleksandr Danilovich Aleksandrov

In: Philosophische Probleme der modernen Naturwissenschaft, All-Unions-Konferenz, Moskau 1958. Berlin (Ost) 1962, S. 81-119, 520-521.

Das GOM-Projekt referiert stichwortartig in seiner Dokumentation (Kapitel 4 und Ergänzung Kap. 4) diese Arbeit von Aleksandr Danilovich Aleksandrov:

Will Schwierigkeiten und Fehler beim Verständnis der Speziellen Relativitätstheorie erörtern und „eine solche Auffassung ihrer Grundlagen [zeichnen], die in bestimmtem Sinn der Einsteinschen direkt entgegengesetzt ist.“

Will die Theorie jedoch keineswegs „widerlegen“ oder „zerschlagen„, sondern „eine tiefere Auffassung“ vom philosophischen Sinn und physikalischen Inhalt entwickeln (S. 84).

– Erkennt in dem Aufbau der Speziellen Relativitätstheorie „eine verkehrte Logik“ (S. 85), weil als erste Begriffe das Bezugssystem/Koordinatensystem und das Relativitätsprinzip eingeführt werden. „Wenn man als Ausgangspunkt das Relative nimmt, so wird der Gegenstand ‚von den Füßen auf den Kopf gestellt‘.“ Nach der „objektiven Logik des Gegenstandes“ muß das „Primäre die Raum-Zeit als allgemeine Existenzform der Materie sein„. (S. 86)

– Aus der verkehrten Logik beim Aufbau der Speziellen Relativitätstheorie folgt eine „Übertreibung der Rolle der Relativität„, die „zu wesentlichen Fehlern beim Verstehen ihres physikalischen Inhalts führt„. (S. 90)

Die „Verallgemeinerung des Relativitätsprinzips auf beliebige Bewegungen“ soll angeblich in der Allgemeinen Relativitätstheorie gegeben sein. Zitiert als Belegstelle Einstein/Infeld (Evolution der Physik. 1956, S. 143): “ … können wir die Naturgesetze auf jedes beliebige System anwenden, und die Frage, ob das Ptolemäische oder das Kopernikanische Weltbild das richtige sei, … wäre völlig gegenstandslos geworden. Es bliebe dann gleich, welches System man zugrunde legte, und es wäre reine Formsache, ob wir sagen: ‚Die Sonne ruht und die Erde bewegt sich‘ oder ‚Die Sonne bewegt sich und die Erde ruht‘.“

Dazu bemerkt Aleksandrov, „daß all das nicht nur im philosophischen, sondern auch direkt im physikalischen und mathematischen Sinn unrichtig ist.“ Und: „Der Kampf zwischen den Anschauungen von Ptolemäus und Kopernikus betraf nicht vereinbarte Konventionen, sondern den objektiven Aufbau der Welt.“ Der Anspruch Einsteins, eine reale relativistische Physik aufzubauen, in der es keine absolute Bewegung gibt, ist mit der Allgemeinen Relativitätstheorie nicht eingelöst worden: „Die Bewegung der Erde um die Sonne ist nicht n u r relativ.“ (S. 90-92) Ein allgemeines Relativitätsprinzip, das die Gleichberechtigung beliebiger Koordinatensysteme behauptet, ist „überhaupt unmöglich„. (S. 92)

Verneint klar die Realität der relativistischen Effekte: „Diese Effekte betreffen nicht Veränderungen der Eigenschaften eines Körpers, sondern die Äußerung dieser Eigenschaften in bezug auf diese oder jene Körper.“(S. 96)

_ Die Allunionskonferenz 1958 markiert die offizielle Änderung der ideologischen Linie in der Sowjetunion in bezug auf Einsteins Theorien: von der Ablehnung als bürgerlich-idealistisch zur Akzeptanz als dialektisch-materialistischer Theorie. – Aleksandrov rühmt die Bedeutung der Speziellen Relativitätstheorie und versucht aus ideologischen Gründen seine Kritik der Speziellen Relativitätstheorie als eine rein methodische hinzustellen, die den großen Wert der Theorie nicht schmälert. Doch er bestreitet immerhin eindeutig die Realität der behaupteten Effekte (Kontraktion und Dilatation); leider verliert er kein Wort über den größten Trick der Theorie, das Zwillingsparadoxon, wohl um unnötige Konflikte zu vermeiden. – Der Allgmeinen Relativitätstheorie hingegen spricht er die Bedeutung einer wirklichen allgemeinen Relativierung ab, läßt sie nur als Gravitationstheorie gelten.

 

Eine Antwort zu “Philosophischer Gehalt und philosophische Bedeutung der Relativitätstheorie”

  1. Herbert Sommer

    Die Undurchführbarkeit der Feststellung von Geschwindigkeitsänderungen der Messgeräte relativ zu elektromagnetischen Wellen oder fotonischem Licht ist keine philosphische, sondern ganz klar eine rein physikalische Frage, und beruht physikalisch auf die Änderung materieller Eigenschaften (Länge, Masse und Eigenperioden) der bewegten Messgeräte in Abhängigkeit ihrer entsprechenden, eigenen (nicht relativen) Bewegungsänderungen.

    Das ist eine theoretisch durch die Maxwell-Gleichungen einwandfrei begründete und in der Wirklichkeit der Teilchenbeschleuniger, der erdumlaufenden Uhren und der interferometrischen Lichtgeschwindigkeitsmessungen eindeutig bestätigte Tatsache, die zugunsten der begrifflich falschen und mystisch-philosophischen Einsteinschen Auffassung über Raum und Zeit offiziell verheimlicht wird.

    Herbert Sommer

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