Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating, siehe Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Da ich eine unsachgemäße Antwort vom Ministerium erhalten habe und meine diesbezügliche Beschwerde ignoriert wurde, habe ich am 19.08.2013 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über das elektronische Petitionsverfahren eingereicht: Petition zur Veröffentlichung einreichen.

Die Aufnahme der Petition wurde bestätigt und unter Petitions-ID 45157 erfasst. Nachstehend Text der Petition:

 

19.08.2013 – Petition beim Deutschen Bundestag

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

daß begründete Vorwürfe der Datenmanipulation beim physikalischen Experiment Hafele/Keating amtlich geprüft werden, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka sich im Rahmen einer Bürgeranfrage geweigert hat, eine Prüfung zu veranlassen. Dieses Experiment wird bundesweit offiziell anerkannt und gelehrt. Sollte sich erweisen, dass eine Datenmanipulation vorliegt, gäbe es gesetzlichen Handlungsbedarf in Lehre und Forschung.

Begründung

Ich habe am 15.04.2013 die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka im Rahmen einer Bürgeranfrage in Kenntnis gesetzt, dass seit mehreren Jahrzehnten im Internet auf der internationalen Ebene nachhaltige Vorwurfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment von Hafele und Keating mit Atomuhrentransport aus dem Jahre 1972 erhoben werden: Die Uhren sollen während des Experiments von den Experimentatoren manuell nachjustiert worden sein, um die Meßergebnisse der Relativitätstheorie anzupassen. Diese Theorie wurde durch dieses Experiment offiziell als experimentell bestätigt erklärt und wird auch als solche im öffentlichen Bildungssystem gelehrt und von öffentlichen Forschungseinrichtungen anerkannt. Ich habe um die Veranlassung einer amtlichen Prüfung dieser ausführlich begründeten Vorwürfe gebeten.

Der komplette E-Mail-Austausch mit dem Bundesministerium ist im Internet veröffentlicht, unter:

Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Wie aus dieser Korrespondenz hervorgeht, hat sich Bundesministerin Johanna Wanka aus meiner Sicht unsachgemäß und fahrlässig verhalten: Erst nach einer Erinnerung erhielt ich eine mit 06.06.13 datierte, äußerst befremdliche Antwort vom Bundesministerium, in der mit keinem Wort auf meine Bitte nach Veranlassung einer amtlichen Prüfung der Manipulationsvorwürfe eingegangen wurde. Stattdessen wurde mein Anliegen eklatant sinnentstellt und als eine Bitte um „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“ umgewandelt, die ich auf „den üblichen Wegen der Wissenschaft (Forscher und wissenschaftliche Institutionen, Zeitschriften und Tagungen)“ zur Diskussion stellen möge, begleitet mit dem abschließenden Wunsch, „weiterhin viel Freude und Erfolg bei [meiner] wissenschaftlichen Betätigung“ zu haben.

Meine Beschwerde vom 13.06.2013 über diese unsachgemäße Antwort, sowie meine Erinnerung vom 16.07.2013 wurden ignoriert.

Vor diesem Hintergrund entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass das Bundesministerium nicht gewillt ist, eine Prüfung der Datenmanipulationsvorwürfe zu veranlassen und somit leichtfertig etwaige wissenschaftliche Fälschungen institutionalisiert.

Es ist aus meiner Sicht hoch bedenklich, dass das zuständige und verantwortliche Amt die notwendigen Maßnahmen zur Prüfung dieses Verdachts nicht ergreift und somit fahrlässig in Kauf nimmt, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Antwort des Bundestages sehe ich dringlich entgegen.

Jocelyne Lopez
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18.11.2013 – Mein Brief an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Pet 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013
Beschwerde über das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Prüfung von Datenmanipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

mit meiner o.g. Petition habe ich den deutschen Bundestag darum gebeten, er möge beschließen, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation beim physikalischen Experiment Hafele/Keating amtlich geprüft werden, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka sich im Rahmen einer Bürgeranfrage geweigert hat, eine Prüfung zu veranlassen. Dieses Experiment wird bundesweit offiziell anerkannt und gelehrt. Sollte sich erweisen, dass eine Datenmanipulation vorliegt, gäbe es gesetzlichen Handlungsbedarf in öffentlicher Lehre und Forschung.

Ich informiere Sie über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit:
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1. Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, informierte mich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) spontan und unerwartet per E-Mail nach langem Schweigen, dass man meine Bitte um Prüfung dieser Manipulationsvorwürfe nicht vergessen hätte, mich jedoch „nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit und der Notwendigkeit, in der Sache weitere KollegInnen einzubinden – um noch etwas Geduld“ bat (Siehe Anlage 1).
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2. In einem mit 11.11.2013 datierten Brief teilte mir schließlich das BMBF lapidar und abschließend mit, dass meiner Bitte um Prüfung von Manipulations-vorwürfen, die ich bereits fünf Monate vorher am 15.04.2013 bei der Bundesministerin Johanna Wanka vorgetragen hatte, nicht abgeholfen werden könne, da „die Überprüfung physikalischer Experimente leider nicht zum Aufgabenbereich des Ministeriums für Bildung und Forschung“ gehöre. Ich hätte ein Monat Frist, um diese „Rechtsbefehlsbelehrung“ beim zuständigen Verwaltungsgericht anzuklagen (Siehe Anlage 2).
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Hier ist aus meiner Sicht eindeutig festzustellen, dass das BMBF weiterhin dieses Anliegen von öffentlichem Interesse unsachgemäß, fahrlässig und unzumutbar behandelt:

1) Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, teilte überraschend das BMBF seine Bereitschaft mit, sich sachlich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.

2) Am 11.11.2013 wird wiedermal mein Anliegen rein rhetorisch sinnentstellt: Ich habe nämlich nie das BMBF um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments gebeten, sondern um die amtliche Prüfung von begründeten Manipulationsvorwürfen.

3) Die vermeintliche „Rechtsbefehlsbelehrung“ mit Hinweis auf eine einmonatige Frist zur Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht  empfinde ich in zweifacher Hinsicht als  unzumutbar und nach meinem Rechtsverständnis sogar als gesetzwidrig:

– Erstens bezieht sich die Ablehnung der Zuständigkeit für dieses Anliegen durch das BMBF auf einen offensichtlich sinnentstellten Sachverhalt:  Es ging nie um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments, sondern um die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft.

–  Zweitens ist die Ablehnung der Zuständigkeit zur Behandlung eines öffentlichen Anliegens durch eine Behörde auf jeden Fall mit einem Hinweis auf die dafür zuständige und verantwortliche öffentliche Stelle zu versehen. Dieser erforderliche Hinweis fehlt im Bescheid des BMBF. Aus meiner Sicht hätte das BMBF allein aufgrund der Bestimmungen des  § 258a StGB aktiv werden sollen.
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Durch das unsachgemäße Verhalten des BMBF entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass dieses Amt von Anfang an nicht bereit war, eine Prüfung der Manipulationsvorwürfe für dieses Experiment zu veranlassen, das seit Jahrzehnten im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig anerkannt und als Bestätigung der Relativitätstheorie gelehrt wird. Somit wird fahrlässig in Kauf genommen, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Deutsche Bundestag als legitimierte Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive möge beschließen, dass eine amtliche Prüfung dieses etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft im Interesse der Allgemeinheit vorgenommen wird.

mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

2 Anlagen

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12.04.14 – Widerspruch gegen die Erhebung einer Gebühr nach dem Informationsfreiheitgesetz

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Siehe auch weitere Entwicklungen:

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?

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6 Antworten zu “Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating”

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