Petition beim Deutschen Bundestag wegen Betrugsfall Hafele-Keating: Die Bundesministerin Johanna Wanka lehnt die Zuständigkeit ab

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Petition vom 19.08.2013 beim Deutschen Bundestag wegen Prüfung von Manipulationsvorwürfen bei dem berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zur Bestätigung der Relativitätstheorie.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich bis heute zu diesem Sachverhalt noch nicht geäußert.

Aufgrund von neuen Entwicklungen habe ich am 18.11.2013 folgenden Brief an den Petitionsausschuss gerichtet:

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18.11.2013 – Mein Brief an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Pet 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013
Beschwerde über das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Prüfung von Datenmanipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

mit meiner o.g. Petition habe ich den deutschen Bundestag darum gebeten, er möge beschließen, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation beim physikalischen Experiment Hafele/Keating amtlich geprüft werden, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka sich im Rahmen einer Bürgeranfrage geweigert hat, eine Prüfung zu veranlassen. Dieses Experiment wird bundesweit offiziell anerkannt und gelehrt. Sollte sich erweisen, dass eine Datenmanipulation vorliegt, gäbe es gesetzlichen Handlungsbedarf in öffentlicher Lehre und Forschung.

Ich informiere Sie über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit:
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1. Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, informierte mich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) spontan und unerwartet per E-Mail nach langem Schweigen, dass man meine Bitte um Prüfung dieser Manipulationsvorwürfe nicht vergessen hätte, mich jedoch „nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit und der Notwendigkeit, in der Sache weitere KollegInnen einzubinden – um noch etwas Geduld“ bat (Siehe Anlage 1).
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2. In einem mit 11.11.2013 datierten Brief teilte mir schließlich das BMBF lapidar und abschließend mit, dass meiner Bitte um Prüfung von Manipulationsvorwürfen, die ich bereits fünf Monate vorher am 15.04.2013 bei der Bundesministerin Johanna Wanka vorgetragen hatte, nicht abgeholfen werden könne, da „die Überprüfung physikalischer Experimente leider nicht zum Aufgabenbereich des Ministeriums für Bildung und Forschung“ gehöre. Ich hätte ein Monat Frist, um diese „Rechtsbefehlsbelehrung“ beim zuständigen Verwaltungsgericht anzuklagen (Siehe Anlage 2).
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Hier ist aus meiner Sicht eindeutig festzustellen, dass das BMBF weiterhin dieses Anliegen von öffentlichem Interesse unsachgemäß, fahrlässig und unzumutbar behandelt:

1) Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, teilte überraschend das BMBF seine Bereitschaft mit, sich sachlich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.

2) Am 11.11.2013 wird wiedermal mein Anliegen rein rhetorisch sinnentstellt: Ich habe nämlich nie das BMBF um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments gebeten, sondern um die amtliche Prüfung von begründeten Manipulationsvorwürfen.

3) Die vermeintliche „Rechtsbefehlsbelehrung“ mit Hinweis auf eine einmonatige Frist zur Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht empfinde ich in zweifacher Hinsicht als unzumutbar und nach meinem Rechtsverständnis sogar als gesetzwidrig:

– Erstens bezieht sich die Ablehnung der Zuständigkeit für dieses Anliegen durch das BMBF auf einen offensichtlich sinnentstellten Sachverhalt: Es ging nie um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments, sondern um die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft.

– Zweitens ist die Ablehnung der Zuständigkeit zur Behandlung eines öffentlichen Anliegens durch eine Behörde auf jeden Fall mit einem Hinweis auf die dafür zuständige und verantwortliche öffentliche Stelle zu versehen. Dieser erforderliche Hinweis fehlt im Bescheid des BMBF. Aus meiner Sicht hätte das BMBF allein aufgrund der Bestimmungen des § 258a StGB aktiv werden sollen.
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Durch das unsachgemäße Verhalten des BMBF entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass dieses Amt von Anfang an nicht bereit war, eine Prüfung der Manipulationsvorwürfe für dieses Experiment zu veranlassen, das seit Jahrzehnten im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig anerkannt und als Bestätigung der Relativitätstheorie gelehrt wird. Somit wird fahrlässig in Kauf genommen, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Deutsche Bundestag als legitimierte Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive möge beschließen, dass eine amtliche Prüfung dieses etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft im Interesse der Allgemeinheit vorgenommen wird.

mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

2 Anlagen

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Der Sündenfall. Betrug und Fälschung in der deutschen Wissenschaft
Ist das Wissenschafts-Ethos noch zu retten?
Der große Schwindel. Betrug und Fälschung in der Wissenschaft.
Betrug und Täuschung in der Wissenschaft
Newtons Koffer
Kulturfaktor Recht
Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?

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Eine Antwort zu “Petition beim Deutschen Bundestag wegen Betrugsfall Hafele-Keating: Die Bundesministerin Johanna Wanka lehnt die Zuständigkeit ab”

  1. 18.11.13: Brief an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Betrugsfall Hafele/Keatinig | Blog - Jocelyne Lopez

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