Bundesministerin Johanna Wanka mauert bei der Prüfung von Datenmanipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating
von Jocelyne Lopez
Als laufende Berichtserstattung über den Stand der Bearbeitung meiner Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating habe ich nebenbei in einer Diskussion in diesem Blog bekanntgegeben, dass der Petitionsausschuss des Bundestages mich auf Nachfrage am 24. Februar 2014 informierte, die Behandlung meiner Petition sei noch nicht abgeschlossen, ich möge mich gedulden und werde informiert, sobald ein neuer Sachstand bekannt wird.
Am Rande der Behandlung meiner Petition durch den Bundestag möchte ich über eine neue Entwicklung berichten, die aus meiner Sicht dafür zeugt, dass
die Bundesministerin Johanna Wanka sich weiterhin dagegen strebt, diese Vorwürfe der Datenmanipulation und Fälschung in der Wissenschaft im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen. Soll etwa die Nichtbeachtung bzw. das Hinnehmen von Fehlverhalten bei den Standards guter wissenschaftlicher Praxis Tradition beim Bundesministerium für Bildung und Forschung werden?
Ich erhielt vor ein paar Tagen völlig unerwartet und zeitlich völlig zusammenhanglos einen Gebührenbescheid des Ministeriums für Bildung und Forschung in dieser Angelegenheit über die Erhebung einer Gebühr im Rahmen meiner Bürgeranfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz für die Erteilung einer Information, die mir nie erteilt wurde… Ich habe heute einen Widerspruch gegen diese Gebührenerhebung an das Ministerium für Bildung und Forschung mit Kopie an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschickt:
12.04.14 – Widerspruch gegen die Erhebung einer Gebühr nach dem Informationsfreiheitgesetz
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Hierzu verweise ich auch auf die Ausführungen von Jura-Experten in diesem Blog:
„Die interne Verantwortung des Wissenschaftlers realisiert sich in der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Traurige Berühmtheit wissenschaftlichen Fehlverhalten haben die „großen” Betrugsfälle, wie etwa die Fälschungen des Nanophysikers Jan Hendrik Schön, erlangt. Jüngste Studien aus den Vereinigten Staaten belegen aber, dass diese gleichsam nur die Spitze eines Eisbergs bilden. So haben von rund 3000 anonym befragten Wissenschaftlern der National Institutes of Health ein Drittel zugegeben, in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen zu haben. „Lug und Trug in den Wissenschaften” sind allerdings auch in Deutschland ein Thema, wie die dreistellige Zahl von Fällen, die dem Ombudsmann der DFG vorliegen, und nicht zuletzt die noch immer schwelenden Streitigkeiten um den „Fall Protsch” unserer gastgebenden Universität belegen.
Die Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhalten durch die Wissenschaft selbst erfolgt primär im Rahmen von Ombuds- und Untersuchungsverfahren. Dahinter steht die Erkenntnis, die der Wissenschaftshistoriker Michael Hagner treffend auf den Punkt gebracht hat: „Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.“
(Prof. Dr. Martin Schulte)
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- 12. April 2014
- Artikel