Whistleblowing über den Betrugsfall Hafele-Keating: Mein Beitrag von 30 Euro an Ministerin Johanna Wanka

von Jocelyne Lopez

Ich komme auf meine Bemühungen seit April 2013 zurück, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Ich bin dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als wissenschaftlich nicht hinterfragbar auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat, siehe:

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Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Über meine Petition hat der Bundestag trotz der langen Bearbeitungszeit von fast einem Jahr immer noch nicht beschlossen. Die Festsetzung einer Frist seitens der Bürger ist jedoch bei Petitionen allgemein nicht zugelassen, wir müssen also geduldig warten, es könnte noch Monate dauern…

Im Hintergrund und parallel zu dieser Petition läuft jedoch eine Auseinandersetzung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, worüber ich in meinem Blog-Artikel vom 13.05.2014 schon berichtet habe:

Betrugsfall Hafele-Keating: Bundesministerin Johanna Wanka stellt sich quer.

Zusammengefasst geht es hier um folgendes Sachverhalt: Ich soll an das Bundesbildungsministerium im Rahmen meiner Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse vom 15.04.2013 eine Gebühr von 30 Euro für eine Auskunft zahlen, die mir nicht erteilt wurde bzw. für meine Beschwerde, dass mir diese Auskunft nicht erteilt wurde… Originell. Diese skurrile Gebührenerhebung kann aus meiner Sicht als Schikane angesehen werden (zumal eine Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist) und fügt sich in der bisherigen Haltung des Ministeriums, bei diesem Sachverhalt so konsequent wie möglich zu mauern.

Gegen die Erhebung dieser Gebühr habe ich am 12.04.2014 die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet, die u.a. die Aufgabe wahrzunehmen hat, bei Konfliktsituationen mit Behörden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne der Interessen der Bürger zu vermitteln.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilte mir jedoch am 01.07.2014 mit, dass sie sich vom Bundesbildungsministerium überzeugen ließ, diese Gebühr sei gerechtfertigt, siehe:

Mitteilung der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 01.07.2014

Ich halte jedoch weiterhin eine Gebührenerhebung in diesem Fall für nicht angebracht und habe am 13.07.2014 das Bundesministerium für Bildung und Forschung wieder angeschrieben, um noch einmal klarzustellen, dass meine Frage nach der Zuständigkeit einer öffentlichen Stelle zur amtlichen Prüfung dieser Manipulationsvorwürfe immer noch nicht beantwortet wurde und um eine Stornierung der in Rechnung gestellten Gebühr von 30 Euro zu bitten, siehe meine Berichtserstattung:

Betrugsfall Hafele-Keating: Skurrile Gebührenerhebung durch das Bundesbildungsministerium der Johanna Wanka

Am 28.07.2014 informierte mich das Bundesbildungsministerium wieder einmal, dass es nicht dafür zuständig sei, jedoch bekam ich diesmal als Bonus die kleine zusätzliche Information dazu, immerhin, dass keine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland dafür zuständig sei und ich bitte schnellstens die 30 Euro Gebühr zahlen sollte, bevor es noch für mich teurer wird. Ich habe weiterhin wieder einmal geantwortet, dass ich nicht direkt nachvollziehen kann, warum ein Bürger 30 Euro für die erteilte Auskunft zahlen muss, dass man ihm keine Auskunft erteilen kann:

Betrugsfall Hafele-Keating: Es soll in der Bundesrepublik Deutschland keine Möglicheit geben, die Vorwürfe prüfen zu lassen

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Nachstehend eine weitere Entwicklung:

Gleich am nächsten Tag erteilte mir das Bundesministerium für Bildung und Forschung die verbindliche, amtliche Auskunft, dass es definitiv keine Möglichkeiten gibt in der Bundesrepublik Deutschland, diese Vorwürfe amtlich prüfen zu lassen, ich soll das glauben und basta:e-Keating: Es soll in der
Bundesrepublik Deutschland keine Möglicheit geben, die Vorwürfe prüfen zuen.

29.07.2014: Mail vom Bundesbildungsministerium:

Von Anna Seulen – BMBF – Justiziarat Z13
An Jocelyne Lopez
Datum: 29.07.2014

Ihr Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013)

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Juli 2014.

Die von Ihnen erneut aufgeworfenen Punkte wurden in meiner letzten E-Mail hinlänglich behandelt.

Eine Zuständigkeit des BMBF ist sowohl für die fachliche Überprüfung des Experiments selbst als auch für die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls, der auf der Verfälschung eben dieses Experiments basieren soll, nicht gegeben. Zu der Zuständigkeit anderer Behörden habe ich in meiner letzten E-Mail ebenfalls bereits Stellung genommen.

Dieser Vorgang wird diesseits als abgeschlossen betrachtet.

Ich bitte um Beachtung der abschließend gesetzten Zahlungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Anna Seulen
Referat Z13 – Justitiariat Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

29.07.2014: Meine Mail an das Bundesbildungsministerium:

Von Jocelyne Lopez
An Anna Seulen – ZB 13 Justiziarat BMFB
Datum 29.07.2014

Mein Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013)

Sehr geehrte Frau Seulen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.07.2014 und für die von mir gewünschte, unmissverständliche Bestätigung, dass weder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, noch in der gesamten behördlichen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, kein Amt, kein Fachbereich, keine öffentliche Lehr- oder Forschungseinrichtung, kein Ausschuss, kein Sonderausschuss bzw. kein Gremium der öffentlichen Hand die Möglichkeit habe, sich die Originalrohdaten des Experiments in den USA zu beschaffen und sie mit den im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem seit Jahrzehnten gelehrten bzw. anerkannten Daten zu vergleichen. Ich nehme damit Ihre verbindliche Auskunft zur Kenntnis, dass in der Bundesrepublik Deutschland absolut keine Möglichkeit existiert, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation bei den öffentlich gelehrten Forschungsergebnissen des  Hafele-Keating Experiments amtlich überprüft werden.

Die Zahlung der Gebühr von 30 Euro für die Erteilung dieser einfachen Auskunft im öffentlichen Interesse durch Ihre Behörde werde ich vornehmen. Ich hoffe durch diesen bescheidenen finanziellen Sonderbeitrag mitzuhelfen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiterhin im Auftrag und im Interesse der Steuerzahler in der Lage bleibt, den Schülern, den Studenten, den Lehrbeauftragten, den Forschern und der Öffentlichkeit einwandfreie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse als Lehr- und Forschungsinhalte zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie:

Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ref9@bfdi.bund.de

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags wegen Petition 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013 – Bearbeitung Peggy Bähr – vorzimmer.pet3@bundestag.de

 

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Die Frage ist jetzt nur: Soll ich das glauben, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeiten existieren, diese Vorwürfe amtlich prüfen zu lassen?

Ich werde über weitere Entwicklungen berichten.

In der Zwischenzeit empfehle ich zum Beispiel dieses Buch über Whistleblowing in der Wissenschaft in Deutschland:

Whistleblowing in der Wissenschaft
Rechtliche Aspekte im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

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