Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Strafanzeige vom 10.12.2014 an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments:

Strafanzeige vom 10.12.2014 gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment
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Neue Entwicklung:
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Meine Strafanzeige wurde am 19.12.2014 von der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge, siehe:

19.12.2014 – Einstellung der Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig
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Dies war natürlich zu erwarten: Staatsanwaltschaften verfolgen grundsätzlich nie etwaige Verstöße gegen geltende Gesetze durch eine Behörde, nie. Diese Antwort der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist die zu erwartende Standard-Antwort auf der Ebene des Bundes und der Länder, was im Klartext bedeutet, dass der Staat in der Praxis entgegen Art. 20 GG nicht an Recht und Gesetz gebunden ist und sich nie vor Gericht für etwaige gesetzwidrige Handlungen zu verantworten braucht, sondern tun und lassen darf, was er will. Die Gesetze fungieren dementsprechend für den Staat als Pseudo-Gesetze in einer Pseudo-Demokratie. Der Bundestag als Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive versiegelt auch bei Bedarf dieses unausgesprochenen Mechanismus, siehe zum Beispiel:

Ablehnung der Petition durch den Bundestag wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch die Behörde PTB

oder

Lobbyismus: Der Abgeordnetenwatch verklagt den deutschen Bundestag

Dies ist nicht nur im Bereich der Physik zu beobachten, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, wie auch im Bereich Tierschutz, wo ich mich auch gesellschaftlich engagiere, siehe zum Beispiel folgende konkrete Erfahrungen aus meinem heutigen Blog-Artikel:

LANUV NRW: Verbandsklagerecht in einem totalitären Staat?

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Ich werde Widerspruch und Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung meiner Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig einreichen, allerdings nur formell für den Nachweis der Ausschöpfung des Rechtswegs, weil die Generalstaatsanwaltschaft Celle natürlich die Einstellung der Anzeige bestätigen wird, schon klar.

Ich werde in diesem Blog berichten.

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Eine Antwort zu “Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt”

  1. Peter Rösch

    Tja, Jocelyne. Genau aus solchen Gründen tut sich derweil ja so einiges in Deutschland, in Europa . . .

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