Die Wissenschaftskommunikation im Bereich Physik bei SciLogs/Spektrum der Wissenschaft verstößt gegen die Verfassung
Ich verweise weiterhin auf eine Diskussion des Bloggers Stephan Schleim (Philosoph, Psycholog und Kognitionswissenschaftler) bei der Diskussionsplattform SciLogs / Spektrum der Wissenschaft: Zum Verhältnis von Glauben, Philosophie und Naturwissenschaft.
Es hat sich zwischen dem 13. Juni und dem 29. September 2018, wo die Diskussion von Stephan Schleim geschlossen wurde, ein extrem reger Austausch über die verschiedenen Aspekte dieses Themenkomplexes mit einer Vielzahl von Teilnehmern über insgesamt 2358 Kommentaren entwickelt – was wahrscheinlich ein Rekord an Beteiligung der Öffentlichkeit bei SciLogs darstellt. Die Kommentare betreffen sowohl die Religionen
mit ihren Auswirkungen in Wissenschaft und Gesellschaft, als auch die Philosophie/Erkenntnistheorie, die Psychologie und Kognitionswissenschaft (mit dem Fallbeispiel einer konkreten Theorie), sowie die Natuwissenschaften (mit dem konkreten Fallbeispiel der theoretischen Physik), sowie auch die Untersuchung der Strukturen des Wissenschaftsbetriebs (lobbyartige Strukturen), sowie auch die Rolle der Politik und der Rechtswissenschaft in der Wissenschaft.
Nach anfänglicher Beteiligung an seinem eigenen, sehr ergiebigen Themenkomplex hat sich jedoch der Blogger Stephan Schleim für die Diskussion völlig desinteressiert und hat sie offensichtlich über Monate nicht einmal mehr verfolgt, so daß sich bei dem besprochenen Thema „Physik“ eine ganz neue Konstellation bei SciLogs ergeben hat: Die Beiträge über die Kritik der herrschenden Mainstream-Physik (Einstein-Physik) wurden nicht zensiert, was ein absolutes Novum bei SciLogs/Spektrum der Wissenschaft seit 10 Jahre ist! Die SciLogs-Physik-Blogger (Markus Pössel, Joachim Schulz und Heinrich Päs) dulden nämlich keine Kritik der Mainstream-Physik, kritische Teilnehmer werden systematisch disqualifiziert und diffamiert, kritische Beiträge und Links zu kritischen Publikationen werden gelöscht, Diskussionen werden geschlossen und kritische Teilnehmer gesperrt.
Ich habe diese hochbedenkliche Politik der Wissenschaftskommunikation bei SciLogs / Spektrum der Wissenschaft mit einigen Kommentaren thematisiert, denn sie verstößt gegen Bestimmungen des Art. 5 (3) Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“, siehe zum Beispiel nachstehend:
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Zitat Jocelyne Lopez – 26. September 2018 – 16:53 Uhr:
Wie es am Beispiel des Informationsfreiheitsgesetzes ersichtlich ist, verstößt der Staat gegen geltende Gesetze und gegen die Verfassung. Der Staat ist hier Straftäter.
In einem Rechtsstaat ist es vorgesehen, dass bei einer bekanntgewordenen Straftat jeder Bürger eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen kann (und sogar nach § 258 Strafgesetzbuch stellen muss), die Ermittlungen anstellt und die öffentliche Klage erhebt, so dass der Straftäter vor Gericht gestellt wird – im Fall einer Straftat vom Staat urteilen die Verwaltungsgerichte. Die öffentliche Klage ist natürlich kostenlos für den Bürger, die Staatsanwaltschaft ist dann selbst der Rechtsanwalt der Bürger.
Das Problem bei Straftaten des Staates, sprich von Organen der Exekutive (Ministerien, Behörden, usw.) ist, dass die Staatsanwaltschaften nicht so gerne eine öffentliche Klage gegen den Staat erheben, was natürlich zu verstehen ist: Die Staatsanwaltschaften gehören selbst zur Exekutive, sie verklagen ungerne die Hierarchie… Die Strafanzeigen gegen Organen des Staates (wie zum Beispiel Ministerien als Aufsichtsbehörden von staatlichen Einrichtungen) werden nach unserer Erfahrung im Tierschutz und auch in der Physik systematisch ohne Ermittlungen nach dem üblichen Textbaustein eingestellt: Es kann kein Verdacht auf strafrechtliche Handlungen erkannt werden. So ist der Bürger bei Straftaten des Staates gezwungen, selbst die Klage beim Verwaltungsgericht auf eigenen Kosten einzureichen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verstößt zum Beispiel seit Jahrzehnten unbestraft gegen das Grundgesetz Artikel 5 Abs.3 „Wissenschaftsfreiheit“, insbesondere gegen die Gebote, die für den Staat als unmittelbar geltendes Recht vorgeschrieben werden, wie es aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ zu ersehen ist:
– das Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege
– das Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie
– die meinungsneutrale Wissenschaftspflege und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.
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Die Forschungsgruppe G.O. Mueller hat in seinem Offenen Brief über die Wissenschaftsfreiheit an die 639 Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer diese Verstöße des Staats gegen GG Art. 5.3 mit 6 Nachweisen unterbreitet. Daraufhin wurde seitens der Adressaten dieser Brief mit der gesamten Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts katalogisiert.
Eine Klage gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung wegen Verstößen gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 ist ebenfalls fällig.
Zitat Jocelyne Lopez – 27. September 2018 – 10:15 Uhr:
Ich verweise noch einmal auf folgende Bestimmungen des Grundgesetzes hinsichtlich der Anerkennung der Wissenschaftlichkeit einer Arbeit:
„Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen.”
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Wir haben hier bei SciLogs ein besonders eklatantes Beispiel dafür, dass diese Kriterien nicht beachtet werden bzw. explizit nicht beachtet werden wollen, und zwar u.a. mit den Blogs des Hochschullehrers Prof. Heinrich Päs, der sogar explizit einzig seine eigenen vorgefaßten wissenschaftlichen Meinungen und Ergebnissen gelten lassen will mit der „systematischen Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen“, siehe die Regel von Prof. Päs zur wissenschaftlichen Kommunikation hier.
Prof. Päs löscht systematisch und kommentarlos alle kritischen Auffassungen und Quellen. Er versteht die Wissenschaftsfreiheit verfassungswidrig nur für sich selbst als verbeamteter Hochschullehrer, sowie auch nur für die anderen Autoren der herrschenden Meinung der „Science Community“ und spricht die freie Ausübung der Wissenschaftsfreiheit allen anderen Wissenschaftlern ab, die seine Ansichten und Ergebnissen in Frage stellen.
Verfassungsrichter würden den Arbeiten von Prof. Päs die Wissenschaftlichkeit aberkennen, sowie auch bei den anderen SciLogs-Physikbloggern Markus Pössel und Joachim Schulz.
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Zitat Jocelyne Lopez – 27. September 2018 – 12:21 Uhr:
Ich habe hier Bestimmungen des Grundgesetzes herangeführt, die sich nicht einzig auf staatliche Institutionen beziehen, sondern allgemein auf „Wissenschaftler“ und auf wissenschaftliche “Arbeiten”:
„Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat… […] Das Verfassungsgericht spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn […]
Nichtdestotrotz geben die Blogger Heinrich Päs und Markus Pössel als Wissenschaftler ihre staatlichen Arbeitsgeber in ihrem Profil bei SciLogs an und es ist natürlich als gegeben anzusehen, dass sie auch in der Ausübung ihrer rechtlich-öffentlichen Aufgaben außerhalb von SciLogs dieses verfassungsmäßige Fehlverhalten beibehalten. Es ist zum Beispiel nicht anzunehmen, dass Prof. Heinrich Päs in seinen Vorlesungen an der Uni den Studenten Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen vermittelt, die seine Auffassungen in Frage stellen. Auch ist es ausgiebig nachgewiesen, dass Markus Pössel als Leiter des “Zentrums für astronomische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit” der Max Planck Gesellschaft nie Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen kommuniziert, die seine eigenen Auffassungen, sprich die Auffassungen seines Arbeitsgebers, in Frage stellen.
- 29. September 2018
- Artikel
02. Oktober 2018 um 09:13
Ich verweise zum Beispiel auf einige Beobachtungen und Fakten hinsichtlich der Verpflichtung des Staates (Bildung und Forschung) die Gebote der „Nicht-Identifikation mit einer Theorie“ und der „meinungsneutralen Wissenschaftspflege“ verfassungsgemäß zu respektieren:
– Ist es keine Identifikation mit einer Theorie, wenn der Staat 10 Mio Euro aus der Steuerkasse allein für die Feierlichkeiten im „Einstein-Jahr 2005“ ausgibt, ohne je ein einziges Cent für die Vermittlung der Kritik dieser Theorie im Bildungssystem seit Jahrzehnten ausgegeben zu haben?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn anlässlich der teueren Feierlichkeiten des Einstein-Jahrs die kritischen Einträge von 2 Bürgern (darunter vom Kritiker Christoph von Mettenheim) kommentarlos aus dem Gästebuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelöscht wurden?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn anlässlich der teueren Feierlichkeiten des Einstein-Jahrs in einer vom Bundesministerium finanzierten Aufstellung in Berlin die Kritik der Relativitätstheorie einzig und allein durch Aufstellung des Buches eines Kritikers (Gehrke) in einer Vitrine dem Publikum vorgestellt wurde, in unmittelbarer Nähe einer Maschinenpistole des Typs, mit dem 1922 Rathenau ermordert wurde? Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, dem Publikum zu suggerieren, Kritiker der Relativitätstheorie seien Mörder und Terroristen?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn die Verlage, die die Bücher zur Gestaltung der Lehre im öffentlichen Bildungssystem herausgeben, kein Wort über eine fachlich fundierte Kritik der Relativitätstheorie seit über 100 Jahren erwähnen, geschweige denn darlegen?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn vom bekanntesten Lexikonverlag (Brockhaus) auf Anfrage eines Lehrers zur Gestaltung des Unterrichts die Auskunft erteilt wurde, es gäbe nur antisemitische und unseriöse Kritiker der Relativitätstheorie?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in den Medien verbreitet, dass es nur antisemitische Kritiker der Relativitätstheorie gäbe?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn eine Bundesministerin für Bildung und Forschung (Annette Schavan) den Kritikern der Relativitätstheorie lediglich private Mittel, privates Engagement, Selbstverlage und das Internet zur Verbreitung und Vermittlung ihrer kritischen Ansätze und ihrer Arbeiten zuweist?
– Ist es meinungsneutrale Wissenschaftspflege und Vermittlung der Wissenschaft an die nächstfolgende Generation, wenn der Staat wissentlich den Kritikern der Relativitätstheorie Verleumdungen, Beleidigung und Hetze im Internet aussetzt und daran keinen Handlungsbedarf im Interesse der Allgemeinheit erkennt?
– Ist es nicht Identifikation mit einer Theorie, wenn der beamtete Mitarbeiter der Bundesbehörde PTB Priv.-Doz. Dr. Robert Wynands sich so mit der Relativitätstheorie identifiziert, dass er sich sogar im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes beauftragt fühlte – anstatt die gestellte Frage zu beantworten – den anfragenden Bürgern Unterricht über die Gültigkeit der Relativitätstheorie zu erteilen, um die Gültigkeit der Meßergebnisse des OPERA-CERN-Neutrino Experiments zu „beweisen“.
Die Liste der Verstöße des Staates gegen das Grundgesetz im Bildung- und Forschungssystem läßt sich beliebig fortsetzen…
05. Oktober 2018 um 09:48
Man muss sich vor Augen halten, wie Behörden und Forschungseinrichtungen der öffentlichen Hand alleine schon im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes versuchen, die Verfassung umzugehen:
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1) Die Bundesbehörde PTB weigert sich, den Bürgern die Information preiszugeben, ob sie die Uhren beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment gemäß der konstanten Lichtgeschwindigkeit c=const nach Einstein oder der variablen Lichtgeschwindigkeit c +/- v nach Sagnac synchronisiert hat, und zwar mit den zwei hintereinander vorgeschobenen Ausreden: „Wir wissen es nicht“ (!!!) und „Wir müssen diese Information nach Informationsfreiheitsgesetz nicht preisgeben, denn sie ist keine amtliche Information“.
Erst nach Einschaltung unseres Rechtsanwalts kriegt die Behörde PTB kalte Füße vor einem Prozess und gibt die Information preis.
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2) Die Einrichtungen der öffentlichen Hand Max Planck Gesellschaft und Deutsche Forschungsgemeinschaft, die quasi das Monopol der öffentlichen Forschung besitzen, weigern sich 3 grundlegenden Fragen über das LIGO Experiment zu beantworten, mit der Ausrede: sie seien als eingetragene Vereine eine juristische Person des Privatrechts, sie handeln nur rein privatrechtlich und nicht öffentlich-rechtlich und seien daher vom Informationsfreiheitsgesetz nicht gebunden.
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Die Millionen und Milliarden der Steuerzahler werden also in privaten Händen anvertraut… Ist das nicht eine tolle juristische Konstruktion?
Diese Ausrede ist allerdings hochgradig dubios und juristisch anfechtbar, denn der Gültigkeitsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes – das verabschiedet wurde um Lobbyismus und Korruption zu bekämpfen – sich nicht mit dem juristischen Status der Institutionen, die Steuergelder erhalten und verwenden, festmachen lässt, sondern einzig mit dem Umstand, dass Steuergelder im Auftrag des Staates, sprich im Auftrag der Bürger, verwendet wurden. Ich zitiere hier zum Beispiel das Informationsgesetz des Bundes – alle Bundesländer (bis auf Bayern, Niedersachsen und Sachsen) haben ebenfalls ein vergleichbares Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet:
IFG Bundes: § 1 Grundsatz
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. [Hervorhebung von J. Lopez]
Die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft wissen ganz genau, dass sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen und daher diese 3 Fragen als amtliche Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes beantworten müssen. Sie pokern nur, wie die PTB zuvor für das OPERA-Experiment es auch getan hat, dass die Bürger wegen den Prozesskosten abgeschreckt werden und auf die Beantwortung der Fragen verzichten.
05. Oktober 2018 um 10:13
Wir haben am 2. Oktober 2018 folgende Bürgeranfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung per e-Mail gerichtet:
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Von: Jocelyne Lopez und Wolfgang Engelhardt
An : Bundesministerium für Bildung und Forschung – Information@bmbf.bund.de
Betr.: Bürgeranfrage über das LIGO-Experiment zur Entdeckung von Gravitationswellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
öffentlich zugänglichen Quellen ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung sich an der Finanzierung der Entwicklung der Hochleistungsdetektoren durch das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein -Institut) beteiligt hat, die die erstmalige Entdeckung einer Gravitationswelle in den USA am 14. September 2015 ermöglicht haben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die folgenden Fragen zu beantworten:
Frage Nr. 1:
Im „discovery paper“ PRL 116, 061102 (2016), zu dessen Autoren auch Mitglieder des Einstein-Instituts zählen, wird die Durchführbarkeit der äußerst delikaten Messungen nicht nachgewiesen, sondern auf Ref. 63 verwiesen: „The detector output is calibrated in strain by measuring its response to test mass motion induced by photon pressure from a modulated calibration laser beam [63].“ Eine erste Version des Kalibrations-Reports wurde zeitgleich mit der Entdeckung ins Internet gestellt, allerdings erfolgte die Veröffentlichung erst 13 Monate später in Phys. Rev. D. Dieses Papier enthält keine Daten, die den experimentellen Zusammenhang zwischen Strahlungsdruck-induzierter Spiegelauslenkung und Detektor-Output im Attometer-Bereich herstellen. Daher unsere Frage:
Wo wurde die experimentell ermittelte Abhängigkeit des Detektor-Outputs von der Spiegelverschiebung im gültigen Messbereich von 10-18 m (0,000000000000000001 m) veröffentlicht?
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Frage Nr. 2:
Im discovery-Papier findet sich weiterhin die Ankündigung: “The detector response to gravitational waves is tested by injecting simulated waveforms with the calibration laser.”
Wo ist beschrieben, wie man eine Gravitationswelle wie GW150914 mit 10 Schwingungen der Spiegel im Attometer-Bereich per Strahlungsdruck simuliert und den „detector response“ gemessen hat? Wo sind Input- und resultierende Output-Daten dokumentiert?
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Wir bitten um die Beantwortung dieser 2 Fragen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 1 Monat, d.h. bis zum 02.11.2018 und danken dafür im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Dr. Wolfgang Engelhardt
06. Oktober 2018 um 00:55
„Sie müssen sich von diesen dem neunzehnten Jahrhundert angehörenden Vorstellungen hinsichtlich der Naturgesetze freimachen. Die Naturgesetze machen wir“ (O’Brien, Agent der Gedankenpolizei, „1984“).
Wer der speziellen Relativitätstheorie auf den Grund geht, stellt dabei unweigerlich irgendwann fest (spätestens beim Zeichnen eines Diagramms), dass einem dort schon gleich zu Beginn der Herleitung ein „Korrektur“-Faktor untergejubelt wird, der dort nicht hingehört und der auch gar nicht aus Einstein Postulaten hervorgeht:
der Lorentzfaktor, ein variabler Faktor zwischen 1 und unendlich, mit jedem man praktisch jedes beliebige Ergebnis produzieren kann, 2+2=5 inklusive, ausgenommen richtige natürlich
(siehe dazu auch: http://gsjournal.net/Science-Journals/Research%20Papers/View/6724).
Der Zweck dieses Faktors liegt dabei auf der Hand: Betrug.
Mit genau diesem Faktor werden bei Teilchenbeschleunigern die angegebenen Energien berechnet, der Wertebereich dieses Faktor geht dort derzeit bis etwa 100 Billionen.
Nichtsdestotrotz gibt die Bundesregierung, angeführt von unserer Bundesphysikerin Merkel, jährlich(!) viele Milliarden, d.h. einen Großteil des Etats für Forschung und Bildung(!), als Grundlagenforschung getarnt dafür aus, den Bürgern die wesentlichen Grundlagen vorzuenthalten und stattdessen den Glauben an das „Genie“ Einstein und seinem wunderbringenden „Korrekturfaktor“ zu propagieren, der uns so wundersame Dinge im Grenzbereich zwischen Religion und Science Fiction, wie z.B. Schwarze Löcher, Urknall, Geisterteilchen und Gottesteilchen, beschert.
Unser Bildungssystems zielt damit darauf ab, beliebig manipulierbare Halb-Idioten zu produzieren, denen wesentliche Grundlagen fehlen und denen die natürliche Intelligenz aberzogen wurde.
„Es verändert die Meinungsbildung in der Gesellschaft, wenn jeder nur noch Teilinformationen bekommt und uns so etwas wie ein gemeinsames Fundament von Wissen und Fakten fehlt, auf dem wir unsere Meinungen bilden“ (Merkel, 2017).
„Das ganze Thema der künstlichen Intelligenz wird eine riesige Rolle spielen. Darum ist es wichtig, Forschungseinrichtungen wie die der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ähnlicher Organisationen weiter zu stärken“ (Merkel, 2017).
Allein die Tatsache, dass unser Bundesbildungsministerium aus Straußens Atomministerium hervorgegangen ist, das (nicht ohne Hintergedanken, wie man weiß) Propaganda für die friedliche Nutzung der Kernenergie machte, sollte zu denken geben. Strauß selbst hat sich später als Verteidigungsminister folgerichtig für die nukleare Bewaffnung der Bundeswehr stark gemacht.
Von natürlicher Intelligenz ist in unserem Bildungssystem wohlgemerkt nicht die Rede.
Das Grundgesetz noch vom Amtseid in der Hand haltend, das in Wahrheit nur Makulatur ist, weil man auf dessen Einhaltung praktisch nicht klagen kann, vergeht sich die Politik an unseren Kindern und Enkeln.
1984, ein Jahr, das für Orwell noch in der Zukunft lag, ist heute längst von der Gegenwart überholt.