Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating: Erinnerung an meine Beschwerde an Bundesministerin Johanna Wanka
von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung wegen Vorwürfen der Datenmanipulation bei einem berühmten Experiment zur Bestätigung der Relativitätstheorie: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating.
Da ich keine Antwort bekam, habe ich am 16.05.2013 eine Erinnerung geschrieben. Daraufhin erhielt ich eine Antwort, die völlig neben dem geschilderten Sachverhalt stand, was mir Anlaß zu einer Beschwerde gab: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating.
Da ich auch keine Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist bekommen habe, habe ich heute folgende Erinnerung an meine Beschwerde geschrieben:
An Herrn Dr. Ralph Dieter, Bundesministerium für Bildung- und Forschung, Bonn
Betr.: Meine Anfrage vom 15.04.2013
wegen Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele & Keating
Meine Erinnerung vom 16.05.2013
Ihr Brief vom 06.06.2013
Meine Beschwerde vom 13.06.2013
Hier: Erinnerung
Datum: 16.07.2013
Sehr geehrter Herr Dr. Dieter,
leider ist meine Beschwerde vom 13.06.2013 über die Antwort Ihres Amtes vom 06.06.2013 in obiger Angelegenheit unbeantwortet geblieben.
Ich erinnere daran mit Nachdruck, dass bei diesem Sachverhalt ein begründeter Verdacht auf Datenmanipulationen für ein in der theoretischen Physik wichtiges Experiment besteht, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig für die Bestätigung der Relativitätstheorie gilt und als solche sowohl bundesweit gelehrt als auch von öffentlichen Forschungsinstituten bundesweit anerkannt wird.
Es ist aus meiner Sicht hoch bedenklich, dass Ihr Amt nicht die notwendigen Maßnahmen zur Prüfung dieses Verdachts ergreift und somit fahrlässig in Kauf nimmt, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.
Ich berufe mich weiterhin in diesem Zusammenhang auf Art. 20 Abs. 3 GG, sowie auf § 258 StGB. Sollte Ihr Amt weiterhin untätig bleiben, sähe ich mich gezwungen, mich an die Kontrollinstanz des Ministeriums für Bildung- und Forschung zur Prüfung dieser Angelegenheit im Interesse der Allgemeinheit zu wenden.
Für eine Antwort bis zum 15. August 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
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- 16. Juli 2013
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