Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 1

Seit 2003 hat sich das GOM-Projekt Relativitätstheorie  zum erklärten Ziel gesetzt, eine vollständige internationale Dokumentation aller jemals – in allen Ländern und allen Sprachen – erschienenen Veröffentlichungen mit Kritik zur Speziellen Relativitätstheorie zu erstellen, wozu wir in diesem Blog seit 2008 mit der Vorstellung eines kritischen Autoren pro Tag konsequent beigetragen haben.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts seit 2003 besteht daraus, den Staat durch offizielle Ansprachen auf gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ in Bildung und Lehre hinzuweisen
und ihn aufzufordern, diese Missstände zu beseitigen, siehe hierzu u.a. unseren Blog-Artikel: Skandal Relativitätstheorie: Der Staat verstößt massiv gegen das Grundgesetz. Hier ist leider die Bilanz unserer 10-jährigen Bemühungen ernüchternd: Keine der angesprochenen zuständigen öffentlichen Stellen hat sich je ihrer Verantwortung gestellt – ein Sachverhalt, der insbesondere im Kapitel 9 der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Jahre 2009 analysiert wurde.

Es darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass Verstöße des Staates gegen geltende Gesetze ungeahndet bleiben. Nach dem Scheitern unserer Bemühungen mit offiziellen Ansprachen bleibt nur der rechtliche Weg übrig: Wissenschaftlicher Skandal Relativitätstheorie: Die einzige Lösung ist der rechtliche Weg. Das öffentliche Recht gewährt jedem einzelnen Bürger juristische Mittel gegen Fehlverhalten des Staates vorzugehen, die wir schon bei einigen einzelnen Sachverhalten in diesem Komplex eingeleitet haben – und wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof austragen werden: Irreführende offizielle Interpretation des milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiments, Betrugsfall Hafele-Keating Experiment und Diskreditierung der Kritiker im öffentlichen Bildungssystem. Auch begrüßen wir die Initiative des Kritikers Reinhard Rohmer gegenüber dem Staatsministerium Baden-Württemberg.

Als Beleg zu unseren Vorwürfen des gesetzwidrigen Verhaltens des Staats verweisen wir nachstehend auf den Nachweis 1 aus der Dokumentation von G.O. Mueller und wären jedem Leser dankbar, wenn er durch weitere Informationen bzw. persönliche Erfahrungen zur Unterstützung der Beweislage beitragen könnte, und danken im voraus für eine Zusammenarbeit:
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Nachweis 1 – Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit

Die Forschungsgruppe G.O. Mueller analysiert in ihrem Brief  an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde, den Tatbestand der passiven Ausblendung und der aktiven Unterdrückung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie in Lehre und Forschung und liefert zum Nachweis des Kulturbruchs  folgenden Beitrag:

Erstmals werden die Vorgänge 1922 in Leipzig anläßlich der Jahrhundertfeier der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte (GDNÄ) als Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit erkannt und veröffentlicht: die Mehrheit der Wissenschaftler der theoretischen Physik unter Führung von Max Planck beschlossen, künftig keine Kritik der Relativitätstheorien mehr zuzulassen, keine kritischen Vorträge und keine kritischen Diskussionen, sondern nur noch Jubelvorträge.

Die in Leipzig ausgeschlossenen Wissenschaftler als Vertreter der kritischen Minderheit verteilten während der Festsitzung auf der Straße vor dem Versammlungsgebäude einen von 19 “Physikern, Mathematikern und Philosophen” unterzeichneten Handzettel, der gegen den Ausschluß der Kritik protestierte: gewissermaßen ein früher Akt der Notwehr der “außerparlamentarischen Opposition”, damals gegen die Diktatur in der Physik. (Wortlaut des Handzettels ist abgedruckt in der Dokumentation, Kap. 3, S. 272; Datei in Verzeichnis 2 der CDROM.)

Dieses Ereignis wird bis zum heutigen Tage von der akademischen “Wissenschaftsgeschichte” als großartiger Erfolg und Sieg der einzig wahren und rechtgläubigen Physik gefeiert; so auch noch in einer Veröffentlichung im Jahr 2000 unter der Ägide der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Schönbeck, Charlotte: Albert Einstein und Philipp Lenard. Berlin 2000. 42 S.).

Akademien und Universitäten als geistige Zentren der akademischen Wissenschaften bejubeln und sanktionieren damit – seit 85 Jahren – den anhaltenden Rechtsbruch und Kulturbruch von 1922 in der theoretischen Physik.
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Siehe auch:

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 2

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 3

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 4

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 5

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 6

 

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2 Antworten zu “Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 1”

  1. András Bálint

    WAHRHEIT und PAROLEN
    NATUR und GESELLSCHAFT

    GOOGLE:
    zum Studium am Institut für Physik – Humboldt-Universität zu Berlin
    http://www.physik.hu-berlin.de/home/studienbeginn2013.pdf?
    14.10.2013 – Institut für Physik der Humboldt-Universität. Willkommen zum Studium am. Institut für Physik der. Humboldt-Universität zu Berlin. WS 2013/14 ..

    Unter dieser Homepage zu finden:

    Albert Einstein:
    „Ein Wissenschaftler wird nie verstehen, warum er allein deshalb an etwas glauben sollte, weil es in einem bestimmten Buch steht.
    … Er wird niemals glauben, daß die Ergebnisse seiner eigenen Bemühungen endgültig sind.“

  2. Skandal Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 1 | Blog - Jocelyne Lopez

    […] Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 1 […]

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