Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 4

Seit 2003 hat sich das GOM-Projekt Relativitätstheorie zum erklärten Ziel gesetzt, eine vollständige internationale Dokumentation aller jemals – in allen Ländern und allen Sprachen – erschienenen Veröffentlichungen mit Kritik zur Speziellen Relativitätstheorie zu erstellen, wozu wir in diesem Blog seit 2008 mit der Vorstellung eines kritischen Autoren pro Tag konsequent beigetragen haben.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts seit 2003 besteht daraus, den Staat durch offizielle Ansprachen auf gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ in Bildung und Lehre hinzuweisen
und ihn aufzufordern, diese Missstände zu beseitigen, siehe hierzu u.a. unseren Blog-Artikel: Skandal Relativitätstheorie: Der Staat verstößt massiv gegen das Grundgesetz. Hier ist leider die Bilanz unserer 10-jährigen Bemühungen ernüchternd: Keine der angesprochenen zuständigen öffentlichen Stellen hat sich je ihrer Verantwortung gestellt – ein Sachverhalt, der insbesondere im Kapitel 9 der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller aus dem Jahre 2009 analysiert wurde.

Es darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass Verstöße des Staates gegen geltende Gesetze ungeahndet bleiben. Nach dem Scheitern unserer Bemühungen mit offiziellen Ansprachen bleibt nur der rechtliche Weg übrig: Wissenschaftlicher Skandal Relativitätstheorie: Die einzige Lösung ist der rechtliche Weg. Das öffentliche Recht gewährt jedem einzelnen Bürger juristische Mittel gegen Fehlverhalten des Staates vorzugehen, die wir schon bei einigen einzelnen Sachverhalten in diesem Komplex eingeleitet haben – und wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof austragen werden: Irreführende offizielle Interpretation des milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiments, Betrugsfall Hafele-Keating Experiment und Diskreditierung der Kritiker im öffentlichen Bildungssystem. Auch begrüßen wir die Initiative des Kritikers Reinhard Rohmer gegenüber dem Staatsministerium Baden-Württemberg.

Als Beleg zu unseren Vorwürfen des gesetzwidrigen Verhaltens des Staats verweisen wir nachstehend auf den Nachweis 4 aus der Dokumentation von G.O. Mueller und wären jedem Leser dankbar, wenn er durch weitere Informationen bzw. persönliche Erfahrungen zur Unterstützung der Beweislage beitragen könnte, und danken im voraus für eine Zusammenarbeit:

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Nachweis 4: Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen

Erstmals wird – als Folge des Ausschlusses der Kritik (Nachweis 2) und der
Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung (Nachweis 3) – indirekt auch die Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen demonstriert, die die Kritiker in ihren Veröffentlichungen vorgetragen haben. Die Demonstration erfolgt in mehrfacher Weise.

A. Zum einen haben mehrere Kritiker die direkte Auseinandersetzung mit der akademischen Physik gesucht und um Antworten auf ihre kritischen Arbeiten gebeten, können jedoch nur über strikte Verweigerungen von seiten des Physik-Establishments berichten.

Unterstützt wird dieser Befund durch Vorgänge in den letzten Jahren. Auf seiner Homepage berichtet z. B. Dr. Christoph v. Mettenheim über seinen erfolglosen Versuch, im Jahr 2005 mehrere physikalische Institute zu einer Diskussion über seine auf der Homepage veröffentlichte Kritik der Speziellen Relativitätstheorie zu bewegen [siehe hier].

B. Bei einiger Kenntnis der kritischen Arbeiten muß man als sicher annehmen, daß die Kritiker in ihren Arbeiten jede in der akademischen Fachliteratur eventuell anzutreffende Auseinandersetzung mit ihrer Kritik begierig aufgegriffen und diskutiert hätten. Ein solcher Vorgang ist uns bisher nicht bekannt geworden.

C. Die Theorievertreter selbst machen aus ihrer grundsätzlichen Verweigerung jeglicher Diskussionen mit den Kritikern übrigens gar kein Geheimnis.

Die von den rechtgläubigen Physikern beherrschte Wikipedia z. B. hat die Kritik der Theorie in einen eigenen Artikel ausquartiert (als ob die Kritik einer Theorie mit der Theorie gar nichts zu tun hätte), damit die Kritik im Theorie-Artikel nicht stört (Stand: 18.12.07):

Artikel “Kritik an der Relativitätstheorie

Darin heißt es: “Wissenschaftliche Kritik an der Relativitätstheorie Albert Einsteins wurde vor allem in den Jahren nach ihrer Veröffentlichung geäußert. Die Theorien der damaligen Gegner der Theorie werden in der wissenschaftlichen Fachwelt heute nicht mehr diskutiert.”

Der Artikel strickt an der offiziellen Legende der akademischen “wissenschaftlichen Physik”. Demnach gab es nur “damalige” Kritiker, die Kritiker waren immer “Gegner”, und die Gegner vertraten immer nur eigene Theorien, und die “werden … heute nicht mehr diskutiert.” Dieser semantische Mummenschanz will dem Leser suggerieren:

wissenschaftliche Kritik hat es nur früher mal gegeben; ist widerlegt durch die Dokumentation;

– die Kritik bestand immer nur aus gegnerischen Theorien; ist widerlegt durch die Dokumentation, da auch viele kritische Autoren die Theorie grundsätzlich akzeptieren und nur bestimmte Aussagen der Theorie kritisieren;

– die damaligen Theorien werden nicht mehr diskutiert; andere proprietäre Theorien der Kritiker sind überhaupt keine Kritik und die Frage ihrer Diskussion ist hier nur eine Desinformation;

Kritik der Theorie, die heute zu diskutieren wäre, scheint es nicht zu geben; ist widerlegt durch die Dokumentation.

Weiter heißt es in dem Wikipedia-Artikel dann doch in schöner Offenheit und mit dem seltenen Eingeständnis sogar der “Existenz” von “Kritiken”:

Übereinstimmend beklagen sich Anti-Relativisten daher über eine systematische Anfeindung und einen Ausschluss aus der wissenschaftlichen Diskussion.”

“Aufgrund der vielen experimentellen Erfolge und Bestätigungen der Relativitätstheorie werden die Kritiken der Antirelativisten in der wissenschaftlichen Fachwelt heute nicht mehr Ernst genommen.

Die Kritiken werden nicht in anerkannten Fachjournalen, sondern nur noch in Privat-Verlagen oder Internet-Seiten veröffentlicht. Beispiele dafür sind Theimer (1977) und Galeczki/Marquardt (1997).

Quod erat demonstrandum. Das einzige Argument gegen Theimer und Galeczki/Marquardt ist also der “Privat- Verlag”! Der Ausschluß und die Nicht-Diskussion werden hier stolz als Stärke der “Wissenschaft” und Irrelevanz der Kritik propagiert und sollen das Publikum von solchen kritischen Machwerken abschrecken.

D. Eine weitere Unterstützung für diesen Nachweis 4 liefert auch die Reaktion der bisher insgesamt 1900 Adressaten unserer 2230 versandten Exemplare der Dokumentation, jeweils verbunden nur mit der Bitte an die Adressaten, die Öffentlichkeit über die Existenz der Dokumentation zu informieren und eine Prüfung der durch die Dokumentation aufgedeckten Tatbestände anzuregen. Mehr als Information und Prüfung hat das Forschungsprojekt von keinem Adressaten erbeten.

Unsere Adressaten scheinen fast sämtlich in eine Schreckstarre gefallen zu sein angesichts der möglichen Dimensionen des Skandals, so daß überhaupt nur ganze 6 Adressaten sich wenigstens zu einer geschäftsmäßigen Empfangsbestätigung aufraffen konnten: wir danken diesen 6 Adressaten aufrichtig. Nur eine Adressatin, Frau Bundesministerin Schavan, hat die Beantwortung unseres “Offenen Briefes” an alle Bundestagsabgeordneten an ihr Ministerium delegiert. Wir danken Frau Schavan für diesen Schritt sehr, auch wenn anschließend ihre Mitarbeiter auf die entscheidenden Punkte des “Offenen Briefes” nicht eingegangen sind.

E. Erheblich positiver haben von den weltweit 130 versorgten Bibliotheken bis heute immerhin 57 Bibliotheken reagiert und die zugesandten Veröffentlichungen des Projekts in ihren Katalogen nachgewiesen. Damit haben sie aus freier Entscheidung den herrschenden akademischen Boykott gegen die Relativitätskritiker nicht mitgemacht. Eine Bibliothek ist nicht verpflichtet, unaufgefordert zugesandte Veröffentlichungen in ihren Bestand aufzunehmen und im Katalog nachzuweisen.

Es bleiben jedoch ca. 70 Bibliotheken, die die zugesandte Dokumentation woandershin entsorgt haben – was ihr gutes Recht ist. Fragt sich nur, ob diese Bibliotheken für ihre Leser bessere Dokumentationen der Kritik der Relativitätstheorien in ihren Beständen haben (welche sollten das wohl sein?) oder aber Nachweise solcher Kritik nicht für wünschenswert halten. Mehr als die Hälfte der Bibliotheken übt also immer noch Zensur, eine Bestätigung für den Nachweis 4.

Eine besondere Posse hat uns im Jahr 2002 die Bibliothek der ETH Zürich geboten. Sie hat die Dokumentation im August in ihren Katalog aufgenommen – und den Eintrag nach ca. 2 Monaten wieder gelöscht! Eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Fachreferenten der Bibliothek ergab, daß anonym erschienene Werke als unwissenschaftlich gelten und deshalb in den Katalog nicht aufgenommen werden könnten.

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Siehe auch in diesem Blog:

Verstoß gegen das Grundgesetz: Anfrage an Ministerin Annette Schavan
Die Existenz einer ungebrochenen Kritik-Tradition der Relativitätstheorie

Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung
Der Terror der Anhänger der Relativitätstheorie
Max Planck und der Verrat an der WissenschaftVerbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre
sowie:

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 1

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 2

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 3

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 5

Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 6

 

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Eine Antwort zu “Relativitätstheorie und Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat: Nachweis 4”

  1. Peter Rösch

    **Auf seiner Homepage berichtet z. B. Dr. Christoph v. Mettenheim über seinen erfolglosen Versuch, im Jahr 2005 mehrere physikalische Institute zu einer Diskussion über seine auf der Homepage veröffentlichte Kritik der Speziellen Relativitätstheorie zu bewegen . . . **
    Die Frage ist, wieso ein so hervorragend geschulter Rechtskundiger wie Dr. v. Mettenheim nicht den in diesem Falle doch eigentlich naheliegenden Beschwerde- und Petitionsweg gegangen ist. Vielleicht: weil er weiß um die Korrumpiertheit deutscher Behörden und Gerichte? Vielleicht sollte man einen solchen Weg erst einmal in einem anderen Land, das in dieser Hinsicht Bessers verspricht, gehen?

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