Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Ich kam mir wie eine Idiotin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vor

von Jocelyne Lopez

Ich berichte über eine Erfahrung, die ich kürzlich vor Gericht bei der Inanspruchnahme des Informationsfreiheitgesetzes machen musste, die zwar mein anderes Interessengebiet als gesellschaftliches Engagement betrifft, die Tierversuche, jedoch im Falle der Hinterfragung der Relativitätstheorie auch von Belang ist, da zum Beispiel auch die Behörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bei unserer Bürgeranfrage über das CERN-Neutrinoexperiment im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit Erhebung von Gebühren gedroht hat, siehe:.

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Zitat PTB 22.03.2013:

„Laut Gesetz müssen wir unsere Leistungen nach der Zulassungskostenverordnung bzw. der Kostenverordnung für Nutzleistungen abrechnen — die aktuellen Stundensätze finden sich auf unserer Webseite. Bei Bürgeranfragen haben wir bisher auf die Rechnungsstellung verzichtet, weil sich der Aufwand in der Regel in Grenzen hält. Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.“

Ich erinnere daran, dass dieses relativ neue Gesetz (2006) erlassen wurde, um allen Bürgern ungehindert und ohne jegliche Voraussetzung einen freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die Behörden vorliegen, siehe:.


Wikipedia
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Das Gesetz über die Informationsfreiheit gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich. […]

Trotz des umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt zuvor doch das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch. […]

Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene. […]

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Dieses Gesetz findet auch europaweit seine Entsprechung in der EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008, die von der Bundesrepublik Deutschland mitunterschrieben wurde.

Ich habe schon in meinem Blog darüber berichtet, dass wir als Tierschützer dieses Gesetz im Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen haben, um Transparenz über die umstrittenen Primatenversuche an der Uni Bochum herbeizuführen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung solcher Versuche durch die zuständige Behörde zu kontrollieren (hier LANUV NRW).

Dabei wurden wir mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren konfrontiert (insgesamt um ca. 500 Euro mit 4 Gebührenbescheiden der Behörde, wogegen wir gleich 4 Mal geklagt haben), obwohl das IFG eine Gebührenbefreiung vorsieht, wenn die Anfrage ohne kommerzielle Nutzung der Auskünfte im öffentlichen Interesse erfolgt, was eindeutig unser Fall war. Eine Summe von 500 Euro ist nicht unwesentlich für den Privathaushalt von ehrenamtlich engagierten Bürgern oder für kleine Tierschutzvereine, die praktisch schon für jeden Notfall auf Spenden angewiesen sind.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2014 betraf unsere 4. Klage vom 21.01.2013, die unseren vorherigen drei Klagen vorangegangen ist.

Das IFG sieht wie gesagt eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen vor, die im öffentlichen Interesse oder aber aufgrund der Billigkeit zur Vermeidung von sozialen Härten erfolgen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist aus unserer Sicht sehr eigenwillig mit der Interpretation und der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen umgegangen:

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  1. Öffentliches Interesse:

Wir haben schon darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht diese Bestimmung des IFG dahingehend interpretiert hat, dass es den Behörden obläge zu beurteilen, ob ein öffentliches Interesse bei einer Auskunftsersuche von Bürgern vorliegt oder nicht. Originell.

LANUV NRW hat nun mal entschieden, dass in unserem Fall kein öffentliches Interesse vorläge und dementsprechend eine Gebührenbefreiung nicht in Frage käme. Das Gericht hat sich dieser Entscheidung der Behörde angeschlossen.

Siehe:
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Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

und

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

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2.     Billigkeit:

Die ersten 3 Gebührenbescheiden des LANUV NRW im Rahmen dieser Auskunftsersuche hat eine Mitstreiterin, Frau Gisela Urban, bezahlt: Insgesamt 429 Euro.

Frau Gisela Urban ist keine Sozialempfängerin und konnte deshalb nicht Anspruch auf Billigkeit gelten lassen, jedoch war sie mit dieser Summe als ehrenamtlich tätigte Bürgerin in ihrem Privataushalt schon in die Enge getrieben.

Dadurch, dass noch mehr Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei den Primatenversuchen in Bochum an die genehmigende Behörde LANUV NRW zu stellen waren, bin ich also zur finanziellen Entlastung von Frau Urban eingesprungen. Ich habe dann den 4. Gebührenbescheid der Behörde über 62 Euro bezahlt, weil auch ich keine Sozialempfängerin bin und Anspruch auf Billigkeit nicht gelten lassen konnte.

Der Richter fragte mich während der Gerichtsverhandlung, warum ich keinen Anspruch auf Billigkeit beantragt habe. Ich informierte ihn, dass ich keine Sozialempfängerin bin, dass jedoch auch für meinen privaten Aushalt als ehrenamtlich tätigte Bürgerin eine Summe von 62 Euro keine Lappalie ist, zumal noch 8 unbeantwortete Fragen an die Behörde offen waren, die mit weiteren Gebühren in unbekannter Höhe begleitet werden würden. Der Richter wischte meine Einwänden vom Tisch weg, ich solle eben meine 8 weitere Fragen an die Behörde stellen, und zwar in einer Art und Weise, die bei mir so angekommen ist: Wo ist das Problem, Frau Lopez? Pech gehabt, dass Sie keine Sozialempfängerin sind, die Gebühren können Sie sich also leisten, zahlen Sie die, und fertig. Auch manche Grinsen am Richtertisch, wo 5 Personen mir gegenüber saßen, habe ich sehr wohl wahrgenommen, Zuschauer im Saal auch. Ich kam mir als Klägerin wie auf der Anklagebank vor und wie eine Idiotin, die einen Aufstand für 62 Euro macht, wo kämen wir hin, wir haben schließlich was anderes zu tun. Manche Richter gehen wohl sehr großzügig mit dem Geld von anderen Bürgern um.

Ich fragte den Richter dann, wozu das IFG eine Gebührenbefreiung für alle Bürger vorgesehen hat, wenn nur Sozialempfänger aufgrund der Billigkeit sie in Anspruch nehmen können, es sei wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen.

Die Antwort des Richters war aus meiner Sicht auch sehr befremdlich und ist bei mir persönlich so angekommen: Gebühren werden grundsätzlich bei Bürgeranfragen im Rahmen des IFG zwischen 10 und 500 Euro erhoben, um die Behörden davor zu schützen, dass jeder Heini in der Bevölkerung sich berechtigt fühlt, mit irgendwelchen schwachsinnigen Fragen die Behörden zu überfluten, weil er glaube, es sei ja kostenlos. Diese Haltung entspricht aus meiner Sicht einer grundsätzlichen Entmündigung der Bürger. Als ich entgegenhalten wollte, dass unsere Auskunftsersuche im Rahmen der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum ausführlich begründet und fundiert war, unterbrach er mich sofort, das interessierte ihn offensichtlich nicht, womit ich mir auch persönlich als mündige Bürgerin grundsätzlich entmündigt vorgekommen bin.
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Sowohl durch die Interpretation der Gesetzestexte als auch durch die Auslegung der Absichten des Gesetzgebers kam es mir im Rahmen dieser Gerichtsverhandlung so vor, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf seine eigenen Gesetze zugunsten der Behörde LANUV NRW erlassen hat.
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Nachtrag:

Dieses unsägliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2014 wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dergleichen Angelegenheit am 31.10.2014 de facto widersprochen, siehe:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

 

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13 Antworten zu “Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Ich kam mir wie eine Idiotin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vor”

  1. Peter Rösch

    Sehen Sie! (Alles schon erlebt.)

  2. Jocelyne Lopez

    Siehe auch meinen heutigen Blog-Eintrag:

    Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

    Ich komme auf meine Berichtserstattungen über das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 07.02.14 über die Inanspruchnahme durch eine Gruppe von Tierschützern des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der von der Behörde LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Uni Bochum zurück.

    Aus unserer Sicht handelt es sich eindeutig um einen Scheinprozess, sowohl durch die haarsträubende Interpretation der Gesetzestexte durch den Richter, als auch durch seine befremdliche Auslegung vom Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, sowie auch durch seinen demütigenden Umgang mit mir als Klägerin, den ich während der mündlichen Verhandlung deutlich wahrgenommen habe:

    1. Wir haben für diese Auskunftsersuche gegenüber der Behörde zwar geltend gemacht, dass eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuche der Bürger vom Gesetzgeber vorgesehen wurde, wenn die Anfragen im öffentlichen Interesse erfolgen, jedoch entschied der Richter kategorisch und ohne Möglichkeit des Widerspruches, dass ich diese gesetzliche Bestimmung völlig falsch interpretiert habe: Die Behörde habe doch zu entscheiden, ob ein öffentliches Interesse vorliegt oder nicht, doch nicht die Bürger, das wäre noch schöner, oder? Die Behörde hat nun mal entschieden, dass für die Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum kein öffentliches Interesse und folglich kein Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht. Ist so. Der Richter war auch dieser Meinung, natürlich. Ist so. Pech gehabt, im Namen des Volkes.

    2. Der Richter war der Meinung, dass die Gebührenbefreiung, die beim Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist, in gar keinen einzelnen Fällen gelten kann: Gebühren werden grundsätzlich bei Auskunftsersuchen der Bürger zwischen 10 und 500 Euro erhoben, und zwar um die Behörden davor zu schützen, dass jeder Heini oder jede Tussi aus der Bevölkerung die Behörden mit schwachsinnigen Fragen überfluten, weil die glauben, es sei umsonst. Ist so. Die Bürger werden grundsätzlich als Heinis und Tussis entmündigt, im Namen des Volkes.

    3. Dass der Richter in der Verhandlung sich ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde verstanden hat, war mir und den drei Mitstreitern, die im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend waren, schon nach kurzer Zeit ganz klar. Das Motto ist deutlich rübergekommen: Was will diese Tussi von uns? Wir hätten alle vier nach kurzer Zeit gleich aufstehen und nach Hause fahren können, dann hätten wir uns auch manche Grinsen am Richtertisch erspart. Auch den Richterspruch nach Verkündung des Urteils hätte ich mich gerne sparen können: Nicht böse sein, ist so. Gedemütigt vor Gericht, im Namen des Volkes.

    Jocelyne Lopez

  3. Jocelyne Lopez

    #1 – Zitat Peter Rösch:

    Sehen Sie! (Alles schon erlebt.)“

    Recht wird keinem geschenkt, es muss erkämpft werden.

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  4. Jocelyne Lopez

    Siehe auch in meinem Blog:

    Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

    Jocelyne Lopez

  5. VWGDue

    Mein Lob an die Richter,

    die haben den Durchblick! Die haben sich vor dem Termin sicher im Internet informiert und wussten was auf sie zukommt und korrekt gehandelt.

    Nochmals meinen Lob an das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
    Gruß arminius

  6. Jocelyne Lopez

    Zitat Anonymous „VWGDue“:

    Mein Lob an die Richter, die haben den Durchblick! Die haben sich vor dem Termin sicher im Internet informiert …“

    Aber nein, Anonymous, wieder falsch verstanden: Die Justiz „guckt“ nicht, wer vor ihr erscheint, sie soll ja blind urteilen: Justicia

    Also brauchst Du kein Lob an die Richter aussprechen, wenn „sie sich vor dem Termin sicher im Internet informiert“ haben – vor allem bei Dir als notorischer und langjähriger Stalker und Mobber. :grins:

    Jocelyne Lopez

  7. Frank Wappler

    Jocelyne Lopez schrieb (10. Februar 2014):
    > Wikipedia:
    >>> Das Gesetz über die Informationsfreiheit gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich. […]

    > […] Dabei wurden wir mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren konfrontiert

    Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Idee des Crowdfunding (zum gemeinschaftlichen, und dadurch für jede einzelne beteiligte Person erleichterten, Aufbringen der geforderten Gebühren) erinnern;
    sowie an die Idee des Crowdsourcing (zur Optimierung der Formulierung von Anfragen sowie der Publizierung entsprechender Antworten).

    In wie fern das eventuelle Gelingen dieser Ideen in diesem Zusammenhang auch als Ausdruck öffentlichen Interesses und/oder von Sinn und Ernsthaftigkeit der daraus resultierenden Anfragen aufzufassen wäre, sei selbstverständlich dahingestellt.

  8. Jocelyne Lopez

    Zitat Frank Wappler:

    Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Idee des Crowdfunding (zum gemeinschaftlichen, und dadurch für jede einzelne beteiligte Person erleichterten, Aufbringen der geforderten Gebühren) erinnern; sowie an die Idee des Crowdsourcing (zur Optimierung der Formulierung von Anfragen sowie der Publizierung entsprechender Antworten).“

    Weder die eine noch die andere Idee ist hier geeignet: Ein ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement für die Umsetzung der geltenden Gesetze und der Rechte von Tieren und Bürgern hat gar keinen kommerziellen Hintergrund: Man kauft oder verkauft nichts, man produziert nichts. Man strebt nur nach Gerechtigkeit und Demokratie. Die Ausgaben, womit man dabei konfrontiert wird, wie zum Beispiel hier Gebühren, werden ausschließlich privat von den ehrenamtlichen tätigten Bürgern finanziert oder auch von Spenden aus der Bevölkerung. Ein Spendenaufruf von Frau Gisela Urban, die mit der Zahlung von 429 Euro für 3 Gebührenbescheiden der Behörde schon in ihrem Privataushalt in die Enge getrieben wurde, ist jedoch völlig erfolglos geblieben, obwohl noch weitere Fragen an die Behörde zu stellen waren, um die nötige Transparenz bei der Genehmigung dieser Versuche zu erreichen, siehe hier.

    Deshalb wäre auch der Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes verständlicherweise ausgehölt, wenn die Bürger die den Behörden vorliegenden Informationen kaufen müssten, und zwar teuer kaufen müssten. Deshalb hat der Gesetzgeber verständlicherweise eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen vorgesehen, die im öffentlichen Interesse ohne kommerzielle Nutzung erfolgen.

    Diese Gebührenbefreiung, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, wurde uns aber von der Behörde – und von dem Richter – verweigert. Das ist eine grundlegende Haltung, die Verfassungsrelevanz besitzt.

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  9. Jocelyne Lopez

    Ich verweise auf meinen heutigen Blog-Eintrag über eine bandaktuelle Petition der Albert Schweizer Stiftung:

    Die Verfassung wird für Tierrechte zur Farce: Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsrichters Dieter Kley

    Bitte, bitte, bitte, die Petition für die Rechte der Tiere und der Bürger mitunterzeichnen!

    Jocelyne Lopez

  10. HG.Hildebrandt

    Kritische Nachfragen sind nicht nur lästig, sondern schaden unter Umständen den Interessen derer, die so zur Auskunft verpflichtet werden. Ob das nun Ämter, Behörden, Wissenschaftseinrichtungen oder Privatpersonen sind. Hat nicht auch das CERN nach dem Neutrino-GAU seine Informationsrichtlinien verschärft? Sind nicht viele Wissenschaftler bestrebt, Daten, Beobachtungen und Funde unter Verschluss zu halten oder wie eine Privatsache zu verbergen? Diese Original-Belege sprechen möglicherweise eine andere Sprache als die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen, zumindest könnte ein „unmündiger“ Bürger in Kenntnis der Beweislage zu ganz anderen Ergebnissen kommen.

    Ja, und nicht zu vergessen sind wirtschaftliche Interessen. Da wird in manchen Bereichen mehr in der Schublade verschwinden als veröffentlicht. Ich habe deshalb noch mehr Ressentiments vor der Gentechnik als vor überflüssigen Tierversuchen.

    Ich denke, dass die Richter hier in einer stillschweigenden Übereinkunft entscheiden haben. Irgendein Potentat hat das mal etwa so formuliert: Es steht dem gemeinen Bürger nicht an, sich ein Urteil über Durchlauchtigst Entscheidungen anzumaßen …

  11. Jocelyne Lopez

    Zitat HG.Hildebrandt:

    „Kritische Nachfragen sind nicht nur lästig, sondern schaden unter Umständen den Interessen derer, die so zur Auskunft verpflichtet werden.“

    So ist das. In diesem Fall der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum hat unsere Nachfrage sehr wohl den Interessen der Behörde geschadet: Er wurde nämlich dadurch ersichtlich, dass sie gegen geltende Gesetze verstoßen hatte, siehe in meinem Blog:

    LANUV NRW (Bündnis DIE GRÜNEN) zwingt den Bürgern den Forschungsmüll der Universität Bochum auf

    und

    LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  12. Jocelyne Lopez

    Siehe auch den Eintrag vom 21.02.14 in meinem Blog mit Volltext des Urteils:

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

    Jocelyne Lopez

  13. Peter Ingelheim

    @11 Lopez
    So ist es leider. Wir leisten uns ein Heer von Forschern, die nichts Nutzbringendes hervorbringen, dieweil die Wirtschaft über Fachkräftemangel klagt. Welche nutzbringenden Anwendungen und Produkte haben denn in den letzten 20 Jahren die staatlichen Forschungseinrichtungen – vor allem die in Potsdam – hervorgebracht. Vor allem haben sie den Steuerzahler viel Geld gekostet. Wie lange macht der Steuerzahler das noch mit, daß hochqualifizierte Leute sich mit Unsinn beschäftigen? Und auch die in diesem Forum viel diskutierten Neutrinoversuche am Cern waren doch letztendlich das Einzige das dort getan wurde, das in den letzten Jahren an die Öffentlichkeit drang? Was macht das dortige Heer der Wissenschaftler eigentlich. Nasebohren oder wirklich nutzbringende Forschungen, die der Menschheit wichtige neue Erkenntnisse bringen?

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