Wissenschaftsbetrug Hafele-Keating und Rechtsstaat Deutschland
von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf Austausche im MAHAG-Forum über die rechtlichen Möglichkeiten der Untersuchung von Betrugsfällen in der Wissenschaft durch die Frage des Teilnehmers Chief im Falle eines Verdachts auf Datenmanipulationen bei einem Experiment:.
[…] Bei dem Experiment handelt es sich um eine Michelson-Morley Anordnung, welche eine Messung der LG in Abhängigkeit von der Orientierung von „turntable“ ermöglichen soll. Die Autoren haben gerade diese gemessene systematische Änderung der Lichtgeschwindigkeit unterdrückt.
Das Problem ist, dass von der offiziellen Seite keine Einwände gegen diese unzulässige Datenmanipulation erhoben werden (wurden)!
Die einzige Möglichkeit wäre vielleicht, vor einem unabhängigen Gericht zu klagen?
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28.02.2014 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Nein, eine Klage ist hier nicht möglich, weil Fälschungen und Manipulationen in der Wissenschaft nicht als Straftat eingestuft sind, also nicht anklagbar vor Gericht. Es gibt zurzeit Überlegungen, aufgrund des Umfangs der Problematik, Betrug in der Wissenschaft als juristische Straftat zu erklären, siehe zum Beispiel einen Artikel in der FAZ vom 12.09.13 : „Wissenschaftsbetrug“ als Straftat.
Die einzige Möglichkeit hier etwas zu unternehmen wäre, wenn nachgewiesen wird, dass dieses Experiment von öffentlichen Einrichtungen im Bildung- und Forschungssystem als gültig und aussagekräftig gelehrt oder verwendet wird. Wenn es der Fall ist, wäre der Staat dafür verantwortlich, dass er einen etwaigen Betrug verbreitet und unterstützt. Und das müssen die Bürger nicht hinnehmen. Man könnte also vom Staat fordern, dass er diese Vorwürfe der Fälschung überprüfen lässt und, falls sie sich bestätigen sollten, dass der Staat dieses Experiment aus jeglichem Lehr- oder Veröffentlichungsmaterial von öffentlichen Institutionen entfernen lässt und es öffentlich in angemessener Weise kommuniziert.
Das ist zum Beispiel der Fall des Experiments Hafele-Keating, wo Vorwürfe der Datenmanipulation erhoben wurden, und wo wir den Staat aus seiner Verantwortung heraus gegenüber der Allgemeinheit gebeten haben, diese Vorwürfe prüfen zu lassen. Siehe unsere Petition vom 19.08.13, die aktuell noch beim Bundestag geprüft wird: Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating..
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01.03.2014 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Noch ein kleiner Abstecher in politischer Bildung:
Es gibt in einem Rechtsstaat drei gesetzlich geregelte sogenannte Mächte: Die Legislative, die Exekutive und die Judikative.
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1. Die Legislative (die gewählten Politiker) ist oben in der Hierarchie der Macht, d.h. sie hat das Sagen über die Exekutive, da sie als legitimierte Volksvertretung jeden einzelnen Bürger als Souverän vertritt: Jeder einzelne Bürger ist per Grundgesetz oben in der Hierarchie der Macht: Art. 20 § 2 Grundgesetz:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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2. Die Exekutive (die Behörden) ist der Dienstleister der Bürger: sie hat die Bürger zu dienen, die sie auch dafür durch Steuer 100 %ig bezahlen, was auch im Ausdruck „öffentlicher Dienst“ zu erkennen ist.
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3. Die Judikative (die Gerichte) ist unabhängig, sie unterliegt weder Legislative noch Exekutive.
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Wenn man unsere Vorgehensweise beim Fallbeispiel Hafele-Keating untersucht, kann man die Umsetzung dieser gesetzlich geregelten Strukturen erkennen:.
1) Ein Bürger stellt fest, dass die Allgemeinheit durch einen etwaigen Betrugsfall geschadet werden könnte, der von der Exekutive verbreitet wird. Dieser eine Bürger ist als Souverän berechtigt, die Dienstleistung von der Exekutive zu verlangen, dass diese Vorwürfe amtlich geprüft werden und, im Falle einer Bestätigung der Vorwurfe, dass die Exekutive die notwendigen Maßnahmen ergreift, um den Schaden für die Bürger zu beseitigen..
2) Weigert sich die Exekutive, diese Dienstleistung zu bringen und die Vorwürfe amtlich prüfen zu lassen, wie es der Fall mit der Bundesministerin Johanna Wanka ist, ist der Bürger gesetzlich berechtigt, die zuständige Legislative als seinen legitimierten Vertreter und als Kontrollinstanz der Exekutive einzuschalten. Das habe ich mit der Einreichung einer Petition getan, indem ich die zuständige Legislative (hier der Bundestag, weil es sich um ein Bundesministerium handelt) gebeten habe zu beschließen, dass die Behörde diese Vorwürfe des Betruges prüft, um etwaige Schaden für die Allgemeinheit abzuwenden. Auf dieser Ebene sind wir zurzeit. Eine Petition MUSS zwingend bearbeitet werden, es ist gesetzlich nicht möglich für den Bundestag, sie zu ignorieren.
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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:
CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013
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- 1. März 2014
- Artikel
01. März 2014 um 09:36
[…] Wissenschaftsbetrug Hafele-Keating und Rechtsstaat Deutschland […]
06. März 2014 um 08:06
[…] verweise auf meinen Blog-Eintrag im Blog der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie Wissenschaftsbetrug Hafele-Keating und Rechtsstaat Deutschland, wo ich kurz die Verhältnisse der Machtverteilung in einem Rechtsstaat skizziert […]