Dienstaufsichtsbeschwerde an den Rektor der Universität Stuttgart Prof. Wolfram Ressel wegen kritikloser Vermittlung der Relativitätstheorie

Herr Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Rohmer hat am 12. März 2014 eine einmalige Initiative ergriffen, um den skandalösen  und desaströsen Zustand der kritiklosen Vermittlung der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart zu monieren und den Rektor Prof. Dr. Ing. Wolfram Ressel an seine Verantwortung und Zuständigkeit zur Umsetzung der unmittelbar gültigen  Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ erinnert.

Wir begrüßen außerordentlich diese Initiative von Reinhard Rohmer, die nicht nur von seiner Treue an die Verfassung zeugt, sondern auch von seinem Verantwortungs-bewusstsein gegenüber den Studierenden, der Wissenschaft und der Öffentlichkeit:


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Prof. Dr. rer. Nat. Günter Wunner und Herrn Apl. Prof. Dr. rer. Nat. Jörg Main wegen Wissenschaftsbetrugs 
ein gleichlautender Brief ist an vier Kollegen vom Rektorat ergangen:
Prorektor für Struktur und Foschung Prof. Dr. rer. nat. Hans-Joachim Werner
Prorektor für Lehre und Weiterbildung Prof. Dr.-Ing. Alfred Kleusberg
Prorektor für Wissens- und Technologietransfer Prof. Dr. phil. nat. Thomas Graf
Kanzlerin Dr. Bettina Buhlmann, Zentrale Verwaltung.

Offener Brief an die Lügen-Professoren der Theoretischen Physik Günter Wunner und Jörg Main
Empfänger dieses Briefes mit Anlage:

– Die 5 o.g. Mitglieder des Rektorats
– Die 13 Mitglieder der Fachschaft Physik
– 10 Mitglieder des Universitätsrats der Universität Stuttgart:

Vorsitzender: Dr. Siegfried Dais
Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Artemis Alexiadou

Universitätsextertne Mitglieder:
Dr. Barbara Bludau, Pöllath+Partner, München
Dr. Siegfried Dais, Robert Bosch Industrietreuhand KG, Stuttgart
Martina Koederitz, IBM Deutschland GmbH
Prof. Dr. Olaf Kübler, President Emeritus, ETH Zürich
Prof. Dr. Merith Niehuss, Hochschule der Bundeswehr München
Prof. Dr. Thomas Weber, Daimler AG, Stuttgart

Universitätsinterne Mitglieder:

Prof. Dr. Phil. Artemis Alexiadou, Fakultät 9
Prof. Dr. rer. nat. Frank Gießelmann, Fakultät 3
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Osten, Fakultät 7

– Die 30 Mitglieder des Senats
– Der Wissenschaftsausschuss der Fraktion Grüne Baden-Württemberg
– Der Arbeitskreis IV-Wissenschaft Fraktion der SPD Baden-Würrtemberg
– Der Arbeitskreis VIII-Wissenschaft der Fraktion CDU
– und andere

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Brief von Rektor Wolfram Ressel vom 04.04.2014, erst am 12.04.2014 bei Reinhard Rohmer eingegangen.

Brief von Reinhard Rohmer vom 02.05.14 an Rektor Ressel, bzw. das Rektorat der Uni-Stuttgart.

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 04.05.14 von Reinhard Rohmer an das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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Siehe auch vom Autor Reinhard Rohmer in diesem Blog im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt:

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Antwort von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

Einstein in der Kritik

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© Bild Norbert Fenske – Photografically
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4 Antworten zu “Dienstaufsichtsbeschwerde an den Rektor der Universität Stuttgart Prof. Wolfram Ressel wegen kritikloser Vermittlung der Relativitätstheorie”

  1. Peter Rösch

    Hut ab! – Da hat Herr Rohmer uns Kritikern ein ganz schönes Aufgäbchen zugeteilt. Die Unterlagen des Herrn Rohmer wollen mehrfach und gründlich studiert sein. Da ist natürlich das Eine oder Andere, was man selbst etwas anders fassen würde, andererseits gibt es aber so einiges, das für die Kritik und ihre strategische Durchsetzung eine ganz neue Plattform bieten könnte. Man muß Rohmers Ansatz erst etwas auf sich wirken lassen, um dann zusätzliche Hebel anzusetzen.

    Der offene Brief Rohmers mit seinen wissenschaftshistorischen Exkursen bestätigt mich erst einmal erneut in der Auffassung, daß es bei der Relativitätstheorie von Anbeginn eine unausgesprochene Hintergrundgeschichte gab, deren Bekanntwerden den ganzen Casus in ein völlig neues Licht taucht. Die Schlüsselfigur sehe ich, wie inzwischen weithin bekannt sein dürfte, in Ferdinand Lindemann. Die Einbeziehung dieses Ungenannten verleiht dem physikalischen Unsinn endlich historiopsychologischen Sinn.

    Die Universität Stuttgart ist zu Recht im Visier Rohmers. Ich bin dort bereits zu Beginn meiner Auseinandersetzung mit dem Relativitätsbetrug mit dem Professor für Wissenschaftsgeschichte Armin Hermann (A. H., *1933 – muß man ja auch mal bemerken!) aneinandergeraten. Dieser hatte nach dem zweiten Weltkrieg viel mit W. Heisenberg zu tun gehabt. Heisenberg wiederum hat nach dem ersten Weltkrieg (1920)) zu Beginn seines Studiums die Hintergrundwahrheit über die Relativitätstheorie im Arbeitszimmer Ferdinand Lindemanns in München erfahren, wobei Heisenberg später über den damaligen Gesprächsverlauf nachweislich gelogen hat: den kläffenden Hund im Büro, der Lindemanns Ausführungen zur Relativitätstheorie angeblich bis zur Unhörbarkeit übertönte, hat es gar nicht gegeben. Für Heisenberg war das Gespräch – vielmehr dessen angeblich nicht gehörter Teil – der Beginn seiner steilen Karriere bis hin zum Nobelpreis. Mir ist heute klar, daß A. H. in Stuttgart offenbar seinen Projektauftrag „Vertuschung und Irreführung“ treu verfolgte. Dafür, daß die Angelegenheit tief in die Geschichte der Sozialdemokratie hineinreicht, ist mir die häufige Nennung des Namens Eberhard Jaeckel in den Seminaren Beleg.

    In dieser historischen Linie sehe ich auch die Namen Main, Paus, Wunner, die – vielleicht ohne es selbst zu bemerken – als Werkzeug des Projeks „Vertuschung und Irreführung“ betrachtbar sind. Ein weiters Zentrum dieses Projekts dürfte übrigens die Universität Konstanz sein.

  2. Jocelyne Lopez

    Zitat von Peter Rösch

    “Hut ab! – Da hat Herr Rohmer uns Kritikern ein ganz schönes Aufgäbchen zugeteilt. Die Unterlagen des Herrn Rohmer wollen mehrfach und gründlich studiert sein. Da ist natürlich das Eine oder Andere, was man selbst etwas anders fassen würde, andererseits gibt es aber so einiges, das für die Kritik und ihre strategische Durchsetzung eine ganz neue Plattform bieten könnte. Man muß Rohmers Ansatz erst etwas auf sich wirken lassen, um dann zusätzliche Hebel anzusetzen.“

    Ja, Hut ab, auf jeden Fall!
    Ich sehe jedoch nicht diese äußerst begrüßenswerte Initiative als eine neue Plattform zum Vortragen der fachlichen Kritik der Relativitätstheorie und zur Auseinandersetzung mit den Fehlern der Theorie. Dies wurde und wird an anderen Stellen ausführlich getan, und zwar weltweit seit mehr als 100 Jahren. Herr Rohmer hat es zwar nach seinen individuellen Ansätzen als kritischer Autor hier getan, und es war auch im Rahmen seiner individuellen Initiative unentbehrlich. Er hat es auch aus meiner Sicht sehr gut getan und die wesentlichen Einwänden und Gegenpositionen zur Theorie seit 100 Jahren behandelt. Seine Arbeit kann stellvertretend für die unzähligen anderen Autoren aus der internationalen Kritikergemeinde angesehen werden.

    Es geht hier vielmehr im Vordergrund um eine ganz neue Plattform zur Forderung der Kritiker nach Umsetzung der Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“. Der Staat verstößt gravierend gegen das Grundgesetz mit der alleinigen Vermittlung einer Theorie als einzig wahre und über jede Kritik erhaben. Dass die Rektoraten, die Wissenschaftsministerien und Staatsministerien wegen der Meinungsfreiheit der Lehrbeauftragten angeblich nichts dagegen tun können, ist eine gravierend falsche Interpretation des Grundgesetzes bzw. eine unhaltbare Ausrede. Es geht darum gegen diese Ausrede vorzugehen, die auch von dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann in seiner Antwort vom 03.05.2013 an Herrn Rohmer prompt vorgehalten wurde, siehe: Bildungsskandal Relativitätstheorie: Antwort von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann.

    Dazu verweise ich auf meinen Kommentar vom 21.06.2013 über die gesetzlichen Verpflichtungen des Staates beim Wissenstransfer an die nächsten Generationen.

    Ich appelliere hier an die Kritikergemeinde sich mit der Initiative von Reinhard Rohmer als Wegweiser zu solidarisieren, mit dem Ziel, dass die Kritik der Relativitätstheorie mit der Vielfalt ihrer Einwände, ihrer Ansätze, ihrer Gegenpositionen und ihrer Autoren bundesweit Einzug in die Universitäten findet.

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  3. Jocelyne Lopez

    Zitat J. Lopez:

    Ich appelliere hier an die Kritikergemeinde sich mit der Initiative von Reinhard Rohmer als Wegweiser zu solidarisieren, mit dem Ziel, dass die Kritik der Relativitätstheorie mit der Vielfalt ihrer Einwände, ihrer Ansätze, ihrer Gegenpositionen und ihrer Autoren bundesweit Einzug in die Universitäten findet.“

    Die Rechtslage beim Wissenstransfer an die nächsten Generationen im öffentlichen Bildungssystem ist gemäß Grundgesetz folgende:

    Wenn die beiden Professoren der Meinung sind, dass einzig die Relativitätstheorie richtig ist, kann kein Mensch sie zwingen, eine andere Theorie zu lehren. Das geht nicht. Ihre Meinungsfreiheit als Grundrecht ist hier mit der Freiheit der Lehre gesetzlich geschützt. Es ist auf gar keinen Fall möglich sie zu zwingen, eine andere Theorie zu lehren, das geht nicht.

    ABER: Es gilt sowohl für Lehre als auch für Forschung das Wissenschaftlichkeitskriterium, das im Bonner Kommentar zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ behandelt wird:

    „Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen.“ (S. 42)

    Die beiden Professoren blenden systematisch Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen aus, die ihre Auffassung in Frage stellen. Dadurch erfüllt ihre Lehre nicht das Kriterium der Wissenschaftlichkeit. Das geht nicht. Zumindest nicht im öffentlichen Bildungssystem.

    Und da haben die Rektoren sehr wohl Handlungsmöglichkeiten aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen: Die beiden Professoren müssen sich „zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen“.

    Dies setzt voraus, dass sie nicht nur ansatzweise Gegenpositionen den Studierenden vermitteln müssen, sondern dass sie auch Quellen nennen, die den Studierenden in der Universität selbst zur Verfügung gestellt werden, also in Universitätsbibliotheken konkret vorhanden sein müssen. Das setzt auch voraus, dass die Studierenden bei Interesse die Möglichkeit haben müssen, sich frei in den Universitäten selbst mit diesen Gegenpositionen und Quellen tiefgründiger auseinanderzusetzen – wenn nicht mit den Professoren selbst, falls es ihnen zuwider ist, dann mit Dozenten oder anläßlich von Gastvorträgen. Das setzt wiederum voraus, dass keine Studenten in irgendeiner Weise bei Klausuren oder Prüfungen benachteiligt werden dürfen, wenn sie sich Gegenpositionen zu eigen machen.

    Es geht rechtlich nicht, dass Professoren in einer staatlichen Universität eine Lehre vermitteln, die das Wissenschaftlichkeitskriterium nicht erfüllt. Es geht rechtlich nicht, dass Rektoren es dulden.

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  4. Jocelyne Lopez

    Herr Rektor Wolfram Ressel, Schluß mit der Ausbildung der Physikstudenten als Papageien!

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