Betrugsfall Hafele-Keating: Es soll in der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit geben, die Vorwürfe prüfen zu lassen

von Jocelyne Lopez

Ich verweise weiter auf meine Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Ich bin dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als wissenschaftlich nicht hinterfragbar auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat, siehe:

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Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Über meine Petition hat der Bundestag trotz der langen Bearbeitungszeit von fast einem Jahr immer noch nicht beschlossen. Die Festsetzung einer Frist seitens der Bürger ist jedoch bei Petitionen allgemein nicht zugelassen, wir müssen also geduldig warten, es könnte noch Monate dauern…

Im Hintergrund und parallel zu dieser Petition läuft jedoch eine Auseinandersetzung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, worüber ich in meinem Blog-Artikel vom 13.05.2014 schon berichtet habe:

Betrugsfall Hafele-Keating: Bundesministerin Johanna Wanka stellt sich quer.

Zusammengefasst geht es hier um folgendes Sachverhalt: Ich soll an das Bundesbildungsministerium im Rahmen meiner Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse vom 15.04.2013 eine Gebühr von 30 Euro für eine Auskunft zahlen, die mir nicht erteilt wurde bzw. für meine Beschwerde, dass mir diese Auskunft nicht erteilt wurde… Originell. Diese skurrile Gebührenerhebung kann aus meiner Sicht als Schikane angesehen werden (zumal eine Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist) und fügt sich in der bisherigen Haltung des Ministeriums, bei diesem Sachverhalt so konsequent wie möglich zu mauern.

Gegen die Erhebung dieser Gebühr habe ich am 12.04.2014 die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet, die u.a. die Aufgabe wahrzunehmen hat, bei Konfliktsituationen mit Behörden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne der Interessen der Bürger zu vermitteln.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilte mir jedoch am 01.07.2014 mit, dass sie sich vom Bundesbildungsministerium überzeugen ließ, diese Gebühr sei gerechtfertigt, siehe:

Mitteilung der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 01.07.2014

Ich halte jedoch weiterhin eine Gebührenerhebung in diesem Fall für nicht angebracht und habe am 13.07.2014 das Bundesministerium für Bildung und Forschung wieder angeschrieben, um noch einmal klarzustellen, dass meine Frage nach der Zuständigkeit einer öffentlichen Stelle zur amtlichen Prüfung dieser Manipulationsvorwürfe immer noch nicht beantwortet wurde und um eine Stornierung der in Rechnung gestellten Gebühr von 30 Euro zu bitten, siehe meine Berichtserstattung:

Betrugsfall Hafele-Keating: Skurrile Gebührenerhebung durch das Bundesbildungsministerium der Johanna Wanka

 

Nachstehend eine neue Entwicklung in dieser Angelegenheit:

Am 28.07.2014 informierte mich das Bundesbildungsministerium wieder einmal, dass es nicht dafür  zuständig sei, jedoch bekam  ich diesmal  als Bonus die kleine zusätzliche Information dazu, immerhin, dass keine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland dafür zuständig sei und ich bitte schnellstens die 30 Euro Gebühr zahlen sollte, bevor es noch für mich teurer wird. Ich habe weiterhin wieder einmal geantwortet, dass ich nicht direkt nachvollziehen kann, warum ein Bürger 30 Euro für die erteilte Auskunft zahlen muss, dass man ihm keine Auskunft erteilen kann:
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28.07.2014: Mail vom Bundesbildungsministerium:

Von Anna Seulen – BMBF – Justiziarat Z13
An Jocelyne Lopez
Datum: 28.07.2014

Ihr Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013) 

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 13.07.2014.

Mit dieser erklären Sie, an Ihrem Widerspruch gegen den diesseitigen Gebührenbescheid vom 04.04.2014 festhalten zu wollen. Dies begründen Sie mit der Rechtsauffassung, dass ihr ehemaliger Antrag nach § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes nicht ordnungsgemäß beschieden worden, sei, da Sie darin um Angabe der für Ihr Anliegen zuständigen Behörde gebeten hätten, diese Ihnen jedoch bis heute nicht mitgeteilt worden sei.

Diesem Einwand kann aus den folgenden Gründen nicht gefolgt werden:

Wie Ihnen sowohl unter dem 06.06.2013 als auch unter dem 11.11.2013 mitgeteilt, gehört die Überprüfung physikalischer Experimente nicht zum Aufgabenbereich des BMBF. Auch eine andere Behördenzuständigkeit ist diesseits nicht ersichtlich, weshalb Ihnen hierüber auch keine Auskunft erteilt werden konnte.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich die Verpflichtungen einer für die Beantwortung einer IFG-Anfrage unzuständigen Behörde allein nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als lex specialis gegenüber allgemeinen Verwaltungsvorschriften richtet. Da das Informationsfreiheitsgesetz indes weder eine Hinweispflicht noch eine Ermittlungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit einer anderen Behörde vorsieht, kann ein derartiges Verhalten nach dem IFG auch nicht verlangt werden (Schoch, Kommentar zum IFG, § 7 Rn. 30).

Im Übrigen darf ich auf die Stellungnahme der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz verweisen, innerhalb welcher das diesseitige Vorgehen als rechtmäßig bestätigt wurde.

Ich bitte daher nochmals um Zahlung der Widerspruchsgebühr in Höhe von 30,00 € bis zum 15. August 2014. 

Sollte bis dahin keine Zahlung zu verzeichnen sein, so muss ich Ihren Widerspruch gegen den Gebührenbescheid gebührenpflichtig negativ bescheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Anna Seulen
Referat Z13 – Justitiariat Bundesministerium für Bildung und Forschung

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28.07.2014: Meine Mail an das Bundesbildungsministerium:

Von Jocelyne Lopez
An Anna Seulen – ZB 13 Justiziarat BMFB
Datum 28.07.2014

Mein Widerspruch gegen Gebührenerhebung – GZ: Z13-18501-15(2013) 

Sehr geehrte Frau Seulen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.07.2014.

Sie schreiben:

Wie Ihnen sowohl unter dem 06.06.2013 als auch unter dem 11.11.2013 mitgeteilt, gehört die Überprüfung physikalischer Experimente nicht zum Aufgabenbereich des BMBF.“

Wie ich es wiederholt deutlich klargestellt habe, sowohl in meiner Bürgeranfrage vom 15.04.2013, als auch in meinen Beschwerden vom 13.06.2013 und 12.04.2014, sowie auch in meiner Petition beim Deutschen Bundestag vom 19.08.2013, handelt es sich nicht, wie das Bundesbildungsministerium es missverständlicherweise wiederholt behauptet, um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experimentes, sondern um die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft (siehe Zusammenstellung der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit im Internet.

Es liegt dem Bundesbildungsministerium seit dem 15.04.2013 eine ordnungsgemäß zitierte und vorgelegte Quelle über detaillierte Vorwürfe der Datenmanipulation vor: Die Abhandlung des irischen Autors A. G. Kelly mit dem Titel “Hafele & Keating tests: did they prove anything?”, die extrem präzise Messdaten wiedergibt und woraus zu entnehmen ist, dass die Experimentatoren die Uhren manuell nachjustiert hätten, weil sie nicht die erhofften Werten anzeigten, so dass die Originalrohdaten erhebliche Abweichungen von den veröffentlichen Daten verzeichnen sollen. Es geht also hier lediglich darum zu prüfen, ob die Originalrohdaten mit den veröffentlichen Daten übereinstimmen oder nicht, und somit ob eine Datenmanipulation stattgefunden hat oder nicht.

Ich darf davon ausgehen, dass das Bundesbildungsministerium, das  bundesweit die in Frage stehenden veröffentlichen Messdaten als korrekt und gültig lehren lässt, über die nötigen internationalen Verbindungen und offiziellen wissenschaftlichen Kontakte verfügt, um sich die Originalrohdaten des Experiments bei dem US-amerikanischen Institut zu beschaffen, das sie aufbewahrt.  Es ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, dass das Bundesbildungsministerium vor dem Hintergrund des dargestellten Sachverhalts die Beschaffung der Originalrohdaten des Experiments veranlassen soll, um die Vorwürfe eines etwaigen unzulässigen technischen Eingriffes sprich einer Datenmanipulation auszuräumen.  Andersfalls wäre es nach meinem Rechtsverständnis fahrlässig und unverantwortlich für Ihre Behörde, einfach untätig in Kauf zu nehmen, dass die Schüler, die Studenten, die Lehrbeauftragte, die Forscher und die Öffentlichkeit durch ein wissenschaftliches Fehlverhalten  irregeführt werden.

Sie schreiben jedoch:

Auch eine andere Behördenzuständigkeit ist diesseits nicht ersichtlich, weshalb Ihnen hierüber auch keine Auskunft erteilt werden konnte“.

Ich bitte hier um eine Bestätigung, dass weder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, noch in der gesamten behördlichen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, kein Amt, kein Fachbereich, keine öffentliche Lehr- oder Forschungseinrichtung, kein Ausschuss, kein Sonderausschuss bzw. kein Gremium der öffentlichen Hand die Möglichkeit habe, sich die Originalrohdaten des Experiments in den USA zu beschaffen und sie mit den im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem seit Jahrzehnten gelehrten bzw. anerkannten Daten zu vergleichen.

Erst nach einer unmissverständlichen Bestätigung, dass in der Bundesrepublik Deutschland absolut keine Möglichkeit existiert, dass begründete Vorwürfe der Datenmanipulation bei den öffentlich gelehrten Forschungsergebnissen des  Hafele-Keating Experiments amtlich überprüft werden, kann ich meine diesbezügliche Bürgeranfrage vom 15.04.2013 als verbindlich beantwortet ansehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie:

Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit –  ref9@bfdi.bund.de

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags wegen Petition 3-17-30-2002-055820 vom 19.08.2013 – Bearbeitung Peggy Bähr –  vorzimmer.pet3@bundestag.de

 

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Ich werde über weitere Entwicklungen berichten.

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5 Antworten zu “Betrugsfall Hafele-Keating: Es soll in der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit geben, die Vorwürfe prüfen zu lassen”

  1. HG.Hildebrandt

    Experimente Hafele-Keating, Pound-Rebka, Reines-Cowan u.a.

    Hier und an vielen weiteren Stellen wird das grundsätzliche Problem der heutigen experimentellen Physik sichtbar: sie dient vorzugsweise dazu, zuvor aufgestellte Theorien zu bestätigen bzw. zu beweisen. Das Experiment ist so nicht mehr die Quelle objektiven und unvoreingenommenen Erkenntnisgewinns, sondern die Beobachtungen und Ergebnisse werden einseitig im Sinne der Theorie interpretiert. Offensichtliche Widersprüche führen nicht zu einer Negation der Theorie, sondern zu einem immer komplexeren Ausbau der Theorien, ohne dadurch den Wahrheitswert der Ausgangsthesen zu erhöhen.

    Hinzu kommt, dass die Experimente oft derart aufwändig sind, dass eine unabhängige Überprüfung ausgeschlossen ist. Die Experimentatoren müssen mehrere experimentelle Ansätze fahren, um aus marginalen Differenzen die für ihre Theorie relevanten Daten herauszulesen. (Man könnte auch sagen, das Hintergrundrauschen wird im Sinne der Theorie aufgearbeitet und interpretiert.) Beobachtungen und experimentelle Daten werden, und das ist beileibe nicht nur in der Physik der Brauch, geschönt und zurückgehalten.

    Pound und Rebka fanden in ihrem ersten experimentellen Ansatz praktisch keinen Beweis für einen Einfluss der Gravitation auf elektromagnet. Strahlung. Reines und Cowan sprachen bei ihrem „Neutrino-Nachweis“ von einem extrem hohen Hintergrundrauschen; bei ihrer Interpretation ließen sie andere Erklärungen völlig unberücksichtigt (http://tinyurl.com/neutrinofrage). Das Experiment Hafele-Keating sollte mit den Daten der GPS-Stelliten eigentlich überprüfbar sein. Ist es das?

  2. Helmut Hille

    Dem Kommentar von HG.Hildebrandt ist voll zuzustimmen. Schon der sog. Erste Beweis für die Richtigkeit der RT war eine Manipulation von Eddington, weil die Theorie nur auf diese Weise „bewiesen“ werden kann. Liebe Frau Lopez, sicher wundern Sie sich also nicht, wenn Sie für Ihre Anfragen wenn überhaupt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten und niemals erhalten können. Lohnt sich dann der Aufwand? Ist doch der ganze Einsteinsche Ansatz, der zu dem Experiment führte, reiner Unsinn, denn die Zeit ist ein Maß der Dauer, das wie alle anderen Maßeinheiten absolut gelten muss, soll eine messende Wissenschaft überhaupt möglich sein. Einstein untergräbt die ganze Naturwissenschaft – und da regen wir uns immer weiter über die „Beweise“ von Hafele-Keating auf, welche „die wahre Systemzeit“ messen wollten. Über diesen groben Unfug gilt es sich aufzuregen.

  3. Jocelyne Lopez

    Zitat Helmut Hille:

    „Lohnt sich dann der Aufwand? Ist doch der ganze Einsteinsche Ansatz, der zu dem Experiment führte, reiner Unsinn, denn die Zeit ist ein Maß der Dauer, das wie alle anderen Maßeinheiten absolut gelten muss, soll eine messende Wissenschaft überhaupt möglich sein. Einstein untergräbt die ganze Naturwissenschaft – und da regen wir uns immer weiter über die “Beweise” von Hafele-Keating auf, welche “die wahre Systemzeit” messen wollten. Über diesen groben Unfug gilt es sich aufzuregen.

    Über den groben Unfug der Relativitätstheorie mit der unsäglichen „Zeitdilatation“ können sich die Kritiker so lange aufregen wie sie wollen, das tun sie auch seit 100 Jahren. Und was hilft das? Bekanntlich tangiert die Aufregung der Kritiker die etablierte Physik in keiner Weise, kein bisschen, kein kleines bisschen. Sie wissen doch, dass ein wissenschaftlicher Meinungsstreit nicht stattfindet und auch die Strukturen so geschaffen wurden, dass er nicht stattfinden kann. Was helfen also solche endlose Aufregungen der Kritiker unter sich? Das ist nur vergebliche Liebesmühe, das hat absolut keine Wirkung, absolut keine, das ist seit 100 Jahren mehr als bewiesen.

    Helfen kann nur die Aufdeckung von solchen konkreten Fällen des wissenschaftlichen Betruges, sonst nichts. Deshalb lohnt sich der Aufwand schon.

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  4. Wolfgang Lange

    Über allgemeine Aufregungen.

    Die Frage ist berechtigt, jedoch vermisse ich in den Reaktionen auf meine eigenen Beiträge eine konstruktive mathematische Auseinandersetzung mit der Quelle der Lorentz-Transformation. Das Buch von H.A.Lorentz „Versuch …“ steht im Internet zur Verfügung. Die hochgelehrten Kritiker auch in unseren Reihen haben offensichtlich nie versucht, dem Herrn Lorentz auf die Schliche zu kommen.

    Mehrfach habe ich auf den Schlüsselparagraphen § 19 verwiesen. Nur allein dort und in den weiteren §§ kann der Fehler liegen. Es verwundert auch, dass Lorentz dann in weiterer Folge wieder auf die klassische Galilei-Transformation kommt, und damit indirekt auf den Ansatz c+v und c-v von Einstein. Auch ein Blick in Max Abrahams Lehrbücher ist lohnenswert. Es geht nur um eventuelle Verformungen von Elektronen, aber nicht um die sogenannte ponderable Materie.

    Schließlich lieferte Einstein mit der ART selbst die teilweise Abkehr von der ASRT, war aber schlau genug, seine Bewunderer nicht mit der Nase darauf zu stoßen. Seine richtige Reaktion war die ausgestreckte Zunge, die auch seinen „doofen“ Jüngern galt.

    Viele Grüße!
    Wolfgang Lange

  5. Helmut Hille

    Liebe Frau Lopez,
    da haben Sie sicher Recht. Kritiker werden seit 100 Jahren einfach ignoriert. Doch fürchte ich, dass Sie mit Ihrer Hartnäckigkeit letztlich nur immer höhere Forderungen verursachen, die dann letztlich zur Pfändung bei Ihnen führen. Insofern gilt meine Frage, ob sich der Aufwand lohnt, auch weiterhin.
    Gruß!
    Hille

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