von Jocelyne Lopez
Ich habe bei Facebook meine erneute Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.02.2015 an die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veröffentlicht, womit ich zusammen mit qualifizierten Wissenschaftlern erneut versuche, Auskünfte über die Synchronisationsmethode der Uhren bei dem OPERA-CERN-Neutrinoexperiment von 2011 zu erhalten. Diese Bürgeranfrage und die Verweigerung der PTB seit 2012, die gewünschten Informationen zu erteilen, hat Neugier bei Facebook-Teilnehmern erweckt, die sich sonst nicht besonders für die Physik interessieren und gefragt haben, was hinter dieser Geschichte eigentlich steht. Ich habe also für nicht informierte Leser als grobe Übersicht erklärt, worum es hier geht:
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von Jocelyne Lopez
Seit dem 31.05.2012 bemühe ich mich zusammen mit anderen Bürgern vergeblich, von der Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Auskünfte über die Synchronisationsmethode der Uhren beim OPERA-CERN-Neutrinoexperiment zu erhalten. Die PTB wurde 2011 mit der Synchronisierung der Uhren bei diesem millionenschweren Experiment beauftragt, das vollständig mit Steuergeldern finanziert wurde. Ohne Kenntnis der angewandten Synchronisationsmethode ist es nämlich für Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit nicht möglich, die Messergebnisse zu interpretieren bzw. die offizielle Interpretation des Experiments durch die PTB zu prüfen. Siehe eine Zusammenstellung unserer Bemühungen seit 2012: CERN-Neutrinoexperiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
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von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat, siehe:
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von Jocelyne Lopez
Wie in meinem gestrigen Blog-Eintrag
Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt
angekündigt, habe ich heute eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung meiner Strafanzeige gegen die Behörde PTB durch die Staats-anwaltschaft Braunschweig wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informations-freiheitsgesetz und Art. 5 Abs. 3 GG Wissenschaftsfreiheit eingereicht:
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von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf meine Strafanzeige vom 10.12.2014 an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments:
Strafanzeige vom 10.12.2014 gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment
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von Jocelyne Lopez
Ich habe heute folgende Strafanzeige gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments erstattet:.
Strafanzeige vom 10.12.2014 gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment
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- 10. Dezember 2014
- Artikel
von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat, siehe:
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- 19. November 2014
- Artikel
von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf meine Petition vom 11.08.2013 beim deutschen Bundestag über die mangelhafte und fehlerhafte Beantwortung meiner Bürgeranfrage zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments durch die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bzw. durch ihre Aufsichtsbehörde, das Bundeswirtschaftsministerium:
CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013
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- 2. September 2014
- Artikel
von Jocelyne Lopez
Ich verweise auf meine Petition vom 11.08.2013 beim deutschen Bundestag über die mangelhafte und fehlerhafte Beantwortung meiner Bürgeranfrage zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments durch die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bzw. durch ihre Aufsichtsbehörde, das Bundeswirtschaftsministerium:
CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013
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von Jocelyne Lopez
Ich komme auf meine Bemühungen seit April 2013 zurück, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Ich bin dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als wissenschaftlich nicht hinterfragbar auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat, siehe:
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